Italienischen Ausweis beantragen - einige Fragen dazu

BuzzAMK

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Hallo,

mein deutscher Reisepass läuft bald ab, sodass ich es zum Anlass nehmen möchte, direkt (zum ersten Mal) einen italienischen Ausweis + Pass zu beantragen. Leider ist der Bezirk Köln (statt Dortmund) für mich zuständig, und ich habe oft miterlebt, dass man für jeden Mist einen Termin machen und persönlich erscheinen muss. Einmal mussten meine Eltern (Mutter IT, Vater DE/IT) für eine kleine Auskunft einen Termin machen und dahin fahren, nur um dann zu hören, dass weitere Unterlagen nötig sind.

Weil so was ja nicht per Telefon geht.....

Um dies zu vermeiden, habe ich einige Fragen:

1. Was für Unterlagen würde ich benötigen?

2. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass meine Eltern mich bei meiner Geburt nicht in Italien gemeldet haben. Kann das Komplikationen geben?

3. Ich lese immer, dass seit 2015 der elektronische Ausweis in Italien eingeführt wurde, jedoch lese ich auf der Seite nur was von knapp ~5€ Gebühr für den Ausweis, was noch den alten aus Papier entspricht. (Der neue elektronische kostet um die 22€)

4. Da ich in Deutschland geboren, sowie mein Vater ebenfalls deutsche Vorfahren (seine Mutter) hat, sollte es doch kein Problem sein beide Ausweise/Pässe zu behalten, oder?

Falls es für irgendwelche Gesetze noch relevant sein sollte: ich bin 1995 geboren.
 
Auch in der EU gibt es keine doppelte Staatsbürgerschaft, den Plan gleichzeitig einen italienischen und deutschen Pass zu haben kannst du also erst mal auf Eis legen.
 
Hägar Horrible schrieb:
Auch in der EU gibt es keine doppelte Staatsbürgerschaft, den Plan gleichzeitig einen italienischen und deutschen Pass zu haben kannst du also erst mal auf Eis legen.
Was Blödsinn ist...auf der Seite des italienischen Konsulates dazu:
Aufgrund einer bilateralen Vereinbarung zwischen Italien und Deutschland gelangt seit dem 22.12.2002 Art.87, Abs.3 des deutschen Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (s.o.) zur Anwendung, demzufolge Bürger der Europäischen Union die deutsche Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen erwerben können, vorausgesetzt es besteht Gegenseitigkeit. Diese Voraussetzung der Gegenseitigkeit erfüllt die italienische Rechtsordnung mit dem Dekret des italienischen Innenministers vom 25.02.2002, demzufolge ein Deutscher beim Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit seine deutsche Staatsangehörigkeit behalten kann.

Kann man vorher da nicht einfach anrufen bzw. auf der Internetseite nachschauen was man braucht? Muss das nicht über die Botschaft/Konsulat laufen
 
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Da ist ja das Konsulat in Stuttgart doch nicht so lahm und kompliziert wie och dachte. Beim ital. Konsulat in Stuttgart (Website einfach googeln) kannst du dir anschauen was man alles an Dokumente braucht usw. Ggf. Dort sich anrufen, die sind um einiges unkomplizierter. Beantragen musst du das ganze dann trotzdem in deinem Bezirk
 
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soulreeper schrieb:
Was Blödsinn ist...auf der Seite des italienischen Konsulates dazu:


Kann man vorher da nicht einfach anrufen bzw. auf der Internetseite nachschauen was man braucht? Muss das nicht über die Botschaft/Konsulat laufen

Wie gesagt, ich kann nur von meinen Eltern sprechen die da persönlich erscheinen mussten und danach - zurecht - sehr aufgebracht waren.
Das lustige ist ja, Dortmund ist ca 40km, Köln 150km von uns entfernt. - trotzdem ist Köln für uns zuständig. Ein Hoch auf die deutsche Bürokratie :D

@niteaholic, das passt gut, da ich (studienbedingt) bis September in Mannheim bin.

@Hägar Horrible, prinzipiell stimme ich dir zu, aber für Italien gibt es wie o.g. ein Sonderabkommen.

@All Danke für eure antworten :)
 
Was soll das alles eigentlich bringen? Es gibt Erkenntnisse darüber, dass man mit einem deutschen Reisepass weltweit ganz gut bedient ist, hinsichtlich unkomplizierter Reisen usw.

Wer von der deutsche Bürokratie noch nicht genug haben sollte, der kann sich zusätzlich von der Bürokratie eines weiteren Landes bespassen lassen.
 
Audi2000 schrieb:
Was soll das alles eigentlich bringen? Es gibt Erkenntnisse darüber, dass man mit einem deutschen Reisepass weltweit ganz gut bedient ist, hinsichtlich unkomplizierter Reisen usw.

Wer von der deutsche Bürokratie noch nicht genug haben sollte, der kann sich zusätzlich von der Bürokratie eines weiteren Landes bespassen lassen.
Es gibt aber durchaus Länder, in denen man nur Grund und Häuser erwerben kann, wenn man Staatsbürger ist. Weiß nicht, ob das in Italien zutrifft, aber nur als Beispiel (z.B. war es in Dänemark so, dass man als Ausländer keine Immobilien kaufen konnte)
 
Innerhalb der EU ist es meines Wissens nicht zulässig Bürgern anderer EU Staaten den Erwerb von Immobilien zu verbieten. Ich würde aber mal schauen ob Du durch den "Erwerb" (eigentlich hast Du sie ja durch Geburt und erwirbst sie nicht, aber Italien weiß ja bisher nichts davon, nicht steuerpflichtig wirst. Es gibt nämlich Länder wo jeder Staatsangehörige, auch solche die im Ausland leben, steuerpflichtig ist.
 
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