frage zur Erstaustattung für eigene Wohnung

R33ler

Lt. Commander
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jo da ich jetzt meine eigene wohnung habe wollte ich eine erstaustattung beantragen ... vom Amt ... jetzt wurde mir gesagt ich soll alles aufschreiben was ich brauche ... hört sich ja iwi voll leicht an ... aber man bekommt immer wieder gesagt schreib das auf und schreib das auf ... jetzt meine frage was würdet ihr noch aufschreiben ?
Und nein ich will nicht von Hartz 4 leben !!! bin gerade dabei Meine Lehre zu machen ...


so hier das was mir so alles eingefallen ist ...

Wohnzimmer:

Stubenschrank, Sitzgarnitur, Vitrine, Tv und Unterschrank, Stubentisch, Stehlampe, Gardinen, Teppich, Deko (Geschir Vasen Schalen), Deckenleuchte und Glübirnen, Schalosien, Teppich, Uhr, Regal, Radio, Zudecke.

Küche:

Einbauküche, Kühlschrank, Mikrowelle, Geschirr (je sechs Teller Tassen Gläser Becher), Besteck (je sechs Messer Gabel Löffel klein groß), Herd, Lampe und Glühbirnen, Wasserkocher, Toaster, Mülleimer(2), Eierkocher, Uhr, Besen und Kehrblech, Staubsauger, Wischer Lappen und Geschirr Handtücher, Bügeleisen plus Bügelbrett, 2 Stühle und ein Tisch, Schalosien, Gardinen, Deckenleuchte, Eimer, Schalen, Uhr, Schneidbretter, Töpfe und Pfannen, Dosenöfner, Mixer, MixStab, Sieb, Dosen und aufbewahrungsboxen, Kochlappen, Schneebesen, Kochlöffel, Suppenkelle, Geschirrhandtuch halter, Pvc Bodenbelag, Scharfe Kochmesser und schälmesser, Fleischzange, Kaffemaschine, Eierbecher, Regal, Pfannenwender, Messbecher, Fleischklopfer.

Bad:

Waschmaschine, Wäschekorb, Spiegelschrank, Hängeschrank, Unterschrank, Wäscheständer, Lampe, Wäschetonne, Deckenleuchte, Waschlappen, Handtücher, Föhn, Eimer, Badematten, Handtuch halter, Wc-Bürste, Regal, Seifenspender, Toilettenpapierhalter, Zahnputzzeug (Zahnbürste, Becher), Duschvorhang.

Flur:

Flurgarderobe(für Schuhe Jacken usw), Spiegelschrank, Lampe und Glühbirnen, Teppich, Deckenleuchte.

Schlafzimmer:

Bett und Matratze, Zudecke, Matratzenbezug, Deckenbezug, Lattenrost, Nachtisch, Nachtischlampe, Deckenleuchte und Glühirnen für die Lampen, Teppich, Kleiderschrank, Schalosien, Gardinen, Regal.

Balkon:

zwei Stühle ein Tisch und ein Sonnenschirm.

Zusätzliche Sachen:

Werkzeug (Hammer, Bohrmaschine, Schraubendreher Kreuz, Schlitz, Stern, Nägel, Schrauben, Haken, Dübel, Akkubohrer, Spachtel, Stichsäge) kleine Leiter und Trittleiter, Steckdosen 3er und 6er, Drahtbürste, Schreibwahren (Stifte, Schere, Schreibblock, Kugelschreiber, Bleistift).

Die vom Amt konnte mir leider auch nicht sagen was alles bezahlt wird und was nicht ... ich habe erst gefragt ob das reicht wenn ich vollaustattung hin schreibe aber da meinte die was ist das für mich o0 ... also muss ich alles einzelt aufschreiben ..
 
Ehm... ich hab damit zwar keine Erfahrung.... aber ich glaube so was wie Werkzeug, oder "Luxus" wie Eierkocher und Standmixer bezahlen die eher nicht. Genauso wie Stubenschrank, Spiegelschrank oder Sonnenschirm oder Stühle und Tisch aufm Balkon... Ich würde es auch nicht übertreiben, denn sowas wie Zahnputzzeug oder Bett / Matratze / Decke wirst du ja jetzt wohl schon haben...

Versuchen kannst du es natürlich, klar - aber rechnen würde ich an deiner Stelle mit dem allernotwendigsten was man zum Leben braucht.

Ich finds allerdings krass das es dafür keinen "Katalog" oder sowas gibt... sonst ist in D doch alles haarklein geregelt... gerade beim Amt...
 
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Hö.. ich bin auch grad in meine erste Wohnung, auch in der Ausbildung... Hab auch nix gekriegt... :S
 
in was für einer welt lebst du denn ???
ich weiss jetzt nicht ob ich lachen soll oder nur fassunglos sein soll über soviel naivität !

hat dir schon mal einer gesagt das hier ist nicht wünsch dir was ?
egal was du nimmst , es ist devinitif zuviel davon.
 
Wie wärs denn mit: Bett, Tisch, einen Stuhl, Kühlschrank und Herd, Lampen für jedes Zimmer.

Wenn sie gut drauf sind, dann vielleicht noch ne Couch.


ALLES ANDERE IST LUXUS UND HAT NICHTS MIT DEINEM ÜBERLEBEN ZU TUN!
 
Also was ich so aufs erste gefunden hab gibts ne Erstausstattung wenn du arbeitssuchend bist. Wenn du aber in ner Lehre bist und nicht noch zusätzlich Hartz4 kriegst weil dein Einkommen "zu niedrig" ist, vermute ich du kriegst gar nix.
Bei Hartz4 kommt dann noch die Altersregelung dazu. Ist ja in den meistens Fällen so daß du unter 25 kein Anrecht auf ne eigene Wohnung hast wenn du Geld vom Staat kriegst. Ich kenn beide Fälle. Einmal daß ner 18jährigen die eigene Wohnung bezahlt wird weil sie ein Härtefall ist und das genaue Gegenteil daß ein 24jähriger wieder zu seinen Eltern ziehen mußte, weil die ARGE kein Geld rausgerückt hat. Ab 25 wurde dann wieder seine eigene Wohnung bezahlt.
Kannst ja mal da http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/23.html gucken. Aber ich vermute mal selbst wenn die zahlen werden etliche deiner Wünsche unter den Tisch fallen!
 
Ausbildungen sind i.d.R. "dem Grunde nach förderungsfähig", d.h., es besteht die Möglichkeit der Förderung mit BAföG oder BAB. Damit sind SGB II u. XII - Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Aufstocken des Azubisgehalts) wie ich schon schrieb ausgeschlossen. § 23 SGB II ist in diesem Fall daher völlig wirkungslos.
 
Offensichtlich hat der Threadersteller bereits abgeklärt dass er eine Erstausstattung gestellt bekommt. Ich bitte daher, die Diskussion in dieser Richtung sofort einzustellen. Darum gehts hier nicht!
Ihr solltet mal bedenken, dass ihr seine Lebensumstände in keiner Weise kennt.
 
Diejenigen Leute die ich kenne, die Ausbildung machen und eine eigene Wohnung haben, haben in der Regel auch 2 Jobs. Anders ist das auch gar nicht realisierbar.
Also unter der Woche Ausbildung ---> Am Wochendende einen 400er in der Gastronomie z.B.

€dit: Okay, dann noch mal was nach der Ermahnung von Green Mamba dazu:

Du bekommst, wie ich bereits schrieb, nur die absoluten Basics.

Tisch und Stuhl, Kühlschrank und Herd, Lampen, Kleiderschrank und Küchenschrank.
Dazu wohl noch einen Pauschalbetrag für Kleinteile. Das reicht dann für ein zwei Teller und Besteck, auf keinen Fall für ein komplette Service, Bügeleisen (Bügelbrett ist Luxus, da reicht ein Tisch), usw.
Und denke daran, du brauchst für alles was du dir kaufst eine ordenliche Quittung.

Dinge wie Nachtischleuchte, Gardinen, Teppich und Dinge die zur Dekoration dienen, vergiss es. A Wenn du in der Stadt wohnst, gibbtet auch keine Waschmaschine für einen Singlehaushalt. Da gibts Waschsalons.

€dit: Du kannst natürlich deine Liste oben in Post 1 ausdrucken und einreichen. Ist vielleicht Sinnvoll um den Beamten deine Hilfbedürftigkeit zu vermitteln.
Aber nur nicht wundern, dass sie dann am Ende auf die von mir genannten Gegenstände zusammen gestrichen wird.
 
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Green Mamba schrieb:
Offensichtlich hat der Threadersteller bereits abgeklärt dass er eine Erstausstattung gestellt bekommt. Ich bitte daher, die Diskussion in dieser Richtung sofort einzustellen. Darum gehts hier nicht!
Ihr solltet mal bedenken, dass ihr seine Lebensumstände in keiner Weise kennt.

Schön das du alle Beitrage löscht...


Erstausstattung = Grundsicherung!

Nicht mehr und nicht weniger!

Das was er aufzählt ist nur noch dreist!



LG
 
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Ich bleibe auch dabei, dass die Einmalhilfen für einen Azubi nicht gelten und dass es hier ein Mißverständnis mit dem Behördensachbearbeiter gegeben haben muss. Die Begründung dafür, warum das SGB diese Einmalhilfen für einen Azubi ausschließt, hatte ich gebracht; man findet sie im Aquarium. :D

Grundsätzlich aber noch ein paar Worte dazu, wie es denn sein könnte, falls man anspruchsberechtigt wäre. Die Erstaustattung der Wohnung orientiert sich an dem, was notwendig ist, um ein normales und geordnetes Leben führen zu können. Auch hier gibt es regionale Unterschiede, darum muss man das bei der örtlichen Behörde abklären. Bei der Berechnung der Kosten geht das Amt grundsätzlich nicht von Neupreisen der anzuschaffenden Möbel/Geräte aus, sondern unterstellt, dass Gebrauchtware gekauft wird.

Beispiel: In Bielefeld bekommt man eine Einrichtungspauschale (bei Alleinstehenden in Höhe von 1031 €) zugewiesen, von der man die Ausstattung der kompletten Wohnung bezahlen muss.
 
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R33ler schrieb:
Zusätzliche Sachen:

Werkzeug (Hammer, Bohrmaschine, Schraubendreher Kreuz, Schlitz, Stern, Nägel, Schrauben, Haken, Dübel, Akkubohrer, Spachtel, Stichsäge) kleine Leiter und Trittleiter, Steckdosen 3er und 6er, Drahtbürste, Schreibwahren (Stifte, Schere, Schreibblock, Kugelschreiber, Bleistift).



:D

einfach nur geil ^^

Wenn es doch so einfach wäre.

Bin selbst im Azubiverhältnis und wollte mir damals ne eigene Wohnung zulegen.

Hätte mir dann aber finanziell nix mehr erlauben können.
Die einzige Förderung die mir was sagte war Wohngeld aber ob/wie viel ich bekommen hätte wäre ne andere Frage gewesen.

^^ was du auflistest ... :D

einfach nur geil :D

ich mal mir meine welt ( =
Ergänzung ()

ich habe bis heute keine Bohrmaschine :d verdammt ^^ & du willst sowas als Erstausstattung haben schäm dich ^^
 
Also prinzipiell bekommt man zum Regelsatz von Hartz IV noch Leistungen zur Erstausstattung einer Wohnung. Erstattet werden dabei die "unbedingt erforderlichen Gegenstände", jedoch nicht solche des alltäglichen Lebens. Was nun "unbedingt erforderlich" oder ein Bedarf "alltäglichen Lebens" ist und was nicht in den Regelsatz fällt, das ist ständig Gegenstand vor den Sozialgerichten der Republik. Ich würde daher lieber mehr aufschreiben, als zu wenig. Denn Streichen kann das Amt noch immer. Im Netz habe ich eine Auflistung von "unbedingt erforderlichen" Dingen gefunden:

1. Bett mit Latten und Matratze.
2. Kleiderschrank
3. Tisch mit Stuhl
4. Wohnzimmerregal bzw. -schrank
5. Elektrokocher/Herd
6. Spülenschrank mit Spüle
7. Küchenschrank
8. Hausrat
9. Gardinen
10. Lampen
11. Bettwäsche
12. Kühlschrank

Sachen wie Dübel oder Steckdosenleisten sind jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Regelsatz zu zahlen.
 
So erstens Bekomme ich ein zuschuss vom Amt ... zweitens ziehe ich wohl nicht einfach so zuhause aus weil es mir spass macht ... und drittens werde ich wohl auch nach meiner lehre normal arbeiten gehen wie jeder andere auch ...

und wenn einer jetzt davon ausgeht das mir das geld geschenkt wird hat er sich getäuscht ... es ist ein darlehen also muss ich es eh wieder zurück bezahlen ...

man sollte sich erstmal erkundigen bevor man irgendwelchen müll schreibt ...

mein sachbearbeiterin hat mir gesagt ich soll alles aufschreiben was man braucht ... wie soll ich ein bild oder so aufhängen ohne werkzeug ? oder die möbel zusammen bauen ?

wenn ihr keine ahnung habt dann braucht ihr auch nix schreiben ... bzw wenn ihr meine frage nicht beantworten könnt ...
 
Na dann "Glückwunsch", dass du als besonderer Härtefall eingestuft wirst. Lies meinen letzten Beitrag, groß anders wirds in deiner Kommune auch nicht laufen, zumindest was den Umfang der Leistungen betrifft.
 
Zuletzt bearbeitet:
R33ler schrieb:
wenn ihr keine ahnung habt dann braucht ihr auch nix schreiben ... bzw wenn ihr meine frage nicht beantworten könnt ...

Ah so, die deine Frage war doch diese hier, oder?

R33ler schrieb:
jetzt meine frage was würdet ihr noch aufschreiben ?
(hier folgt eine ellenlange Liste)

So gesehen brauchst du dir keine Sorgen machen. Deine Liste ist ziemlich komplett :daumen:
 
Ich weiss nich was das soll und warum sich einige hier über diese Liste "lustig" machen?
Sicherlich wird er nicht für alles Geld bekommen.Es gibt da bestimmt einen Regelsatz womit er auskommen muss,für alles natürlich.
Doch was soll er denn als Liste anfertigen?
Wenn mir das keiner genauer erklären kann,dann würde ich das wohl auch so machen.
Nur mal so,dafür sollte ein Sachbearbeiter da sein und sich auch die Zeit nehmen zusammen mit dir eine Liste zu erstellen.....
 
Touch-Knie schrieb:
Doch was soll er denn als Liste anfertigen?

Steht doch in Beitrag #9 und #12

Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Es werden nur die absolut notwendigen Basic bezahlt bzw zur Berechnung herangezogen.
Die Liste kann er natürlich noch um das 3 fache erweitern. Am Ende entscheidet sowieso der Sachbearbeiter mit dem Rotstift.
Aber auch das wurde schon hinreichend erwähnt.

Und Werkzeug zum Bild aufhängen und Schrank zusammenbauen gehört nicht zur Erstausstattung.
Das Amt geht sehr wahrscheinlich davon aus, dass man einen Hammer oder Schraubenschlüssel sich notfalls vom Nachbarn leihen kann.
 
Wenn der Sachbearbeiter das am Ende sowieso entscheidet,dann soll er sich die Zeit nehmen und gemeinsam eine Liste erstellen,dafür ist er auch da.
Man könnte auch ein Infoblatt anfertigen,was Erstausstattung ist oder nicht.

...Die Erbringung der Leistung ist als Geldleistung oder Sachleistung möglich. Kein Haushaltsgegenstand im Sinne des § 23 III Nr. 1 SGB II ist ein Fernsehgerät. Dieses ist von der Regelleistung (Teilnahme am kulturellen Leben) erfasst und daher hieraus anzusparen. Eine Waschmaschine sieht die Rechtsprechung hingegen auch in einem Singlehaushalt als notwendigen Einrichtungsgegenstand an (Sozialgericht Hildesheim, Az.: S 13 AS 1126/06),...
Quelle:
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html

Oder auch hier mal was lesen:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/erstausstattung-bei-hartz-iv.html

http://www.google.de/#hl=de&source=...z+4&meta=&aq=5&oq=erstaus&fp=ae5aad3c8839e285
 
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