Frage zur Vorratsdatenspeicherung Österreich

wuulf

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Moin ihr Alle.

Hab nun überall gegooglet und auch hier, aber keine passende Antwort gefunden.

Mir stellst sich die Frage ob man seit der im April eingeführten Vorratsdatenspeicherung beim Downloaden nun genauer hingucken muss was man runterlädt.

Auch wenn man früher ein Auge drauf hatte was man runterlädt, passierts schon mal das auch irgendwas "illegales" dabei ist, seis ein Musikstück oder etc. wo man vorher nicht wusste das die Bereitstellung auch seine Richtigkeit hatte.

Kann es also passiern das man nun gleich im Auge der BigBrothers ist ^^ oder macht man sich das zu viel Sorgen ?

Gruß
 
Zu dem Thema findest du z.B. bei help.orf.at sämtliche Einzeheiten zur VDS in Österreich, also was wann abgefragt werden kann und darf.

Dort heisst es:
Gemäß § 90 TKG neu dürfen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizei an die Provider schriftliche Anfragen richten, in denen sie präzisieren, welche Vorratsdaten sie brauchen. Laut Paragraf 102a TKG neu dürfen sie das "zur Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten" tun, "deren Schwere eine Anordnung nach § 135 Abs 2a StPO rechtfertigt", sprich ab einer "vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist".

und

Was die im Vorfeld befürchtete "Kriminalisierung der Schulhöfe" angeht, also die systematische Verfolgung mutmaßlicher Urheberrechtsverletzer im Internet, so wird diese beim derzeitigen Stand nicht über die Umsetzung der VDS-Richtlinie stattfinden. Bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist der Zugriff auf die Daten nicht erlaubt

Das heisst im Klartext:
Was du dir runterlädst interesssiert keinen, es sei denn, du begehst eine schwere Straftat und gegen dich wird ermittelt. Ob es dann aber den Staatsanwalt interessiert, dass du dir mal ein Lied oder Film runtergeladen und dabei gegen das Urheberrecht verstossen hast, darf bezweifelt werden.
 
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