Jeckus
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 1.117
Hallo,
also ich bin gerade bei ebay am herum stöbern und stoße auf einen Shop mit folgenden AGB (Ausschnitt)
Meine Frage zu Punkt 3:
Ist das rechtlich erlaubt in seinen AGB dies zu verankern? Ich weiß das über ebay eine Mischung aus BGB und Fernabsatzgesetz gilt, aber da es ständig Änderungen gibt und zig Ausnahmen, bin ich im Netz auf keine einheitliche Gesetzgebung gestoßen. Vielleicht könnt ihr ja etwas dazu sagen.
Grüße Jeckus
also ich bin gerade bei ebay am herum stöbern und stoße auf einen Shop mit folgenden AGB (Ausschnitt)
Jeder Artikel der bei uns erworben wurde kann SOFORT UMGETAUSCHT werden!!! Wobei folgendes zu beachten ist:
1. Der Umtasuch ist NUR gültig innerhalb 30 Tagen (4Wochen) nach Ebay-Kaufdatum!
2. Die Ware muss mit allen Extras & Rechnung, ungebraucht & original verpackt an uns ausreichend frankiert zurückgesendet werden!
3. Die Gutschrift des Kaufbetrages erfolgt in Form eines Warengutscheins (keine Rücküberweisung etc.)!
4. Legt bitte ein Schreiben mit eurem Mitgliedsnamen, Artikelnummer und dem Umtauschgrund der Rücksendung bei!
Meine Frage zu Punkt 3:
Ist das rechtlich erlaubt in seinen AGB dies zu verankern? Ich weiß das über ebay eine Mischung aus BGB und Fernabsatzgesetz gilt, aber da es ständig Änderungen gibt und zig Ausnahmen, bin ich im Netz auf keine einheitliche Gesetzgebung gestoßen. Vielleicht könnt ihr ja etwas dazu sagen.
Grüße Jeckus