Fragwürdige AGB bei Ebay

Jeckus

Lt. Commander
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Okt. 2007
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1.117
Hallo,

also ich bin gerade bei ebay am herum stöbern und stoße auf einen Shop mit folgenden AGB (Ausschnitt)

Jeder Artikel der bei uns erworben wurde kann SOFORT UMGETAUSCHT werden!!! Wobei folgendes zu beachten ist:

1. Der Umtasuch ist NUR gültig innerhalb 30 Tagen (4Wochen) nach Ebay-Kaufdatum!

2. Die Ware muss mit allen Extras & Rechnung, ungebraucht & original verpackt an uns ausreichend frankiert zurückgesendet werden!

3. Die Gutschrift des Kaufbetrages erfolgt in Form eines Warengutscheins (keine Rücküberweisung etc.)!

4. Legt bitte ein Schreiben mit eurem Mitgliedsnamen, Artikelnummer und dem Umtauschgrund der Rücksendung bei!

Meine Frage zu Punkt 3:
Ist das rechtlich erlaubt in seinen AGB dies zu verankern? Ich weiß das über ebay eine Mischung aus BGB und Fernabsatzgesetz gilt, aber da es ständig Änderungen gibt und zig Ausnahmen, bin ich im Netz auf keine einheitliche Gesetzgebung gestoßen. Vielleicht könnt ihr ja etwas dazu sagen.


Grüße Jeckus
 
Sowas ist mir vollkommen neu. 1. Stimmt übrigens auch nicht. Die schicken dann die Ware nach 30 Tagen los und ich habe kein Rückgaberecht mehr!?! :lol:
Gibts sonst noch irgendwelche Einschränkungen? Ein Link davon wäre nicht schlecht. :D
 
Kein Impressum, keine Widerrufsbelehrung, keine AGB
Ach menno, ich will abmahnen. :D

Wir können auf REDUZIERTE Ware keine Gewährleistung geben.(Vom Hersteller angebotene Garantien gelten natürlich!)

Öhm, wie bitte? :stock:
 
btw. wenn das wirklich alles ist fehlt ja auch die salvatorische Klausel, dann is ja eh alles ungültig.
der Dritte Punkt kann mMn nur für Rückgabe bei nichtgefallen gelten wie eigentlich alles aus den AGB, wenn was kaputt ist, kann man Geld verlangen.
 
@X5X4RTCW

Ja aber genau darum ging es mir, wollte mir eigentlich dort ein paar sonnenbrillen bestellen. Es ist aber schwer zu sagen ob sie mr auch wirklich gefallen. Also dachte ich mir einfach mal kaufen und wenns nix ist dann zack zurückschicken. Aber unter solcher Umständen ist mir das dann doch zu heikel. Es sei denn ich könnte im vorhinein eine schöne E-Mail schicken wo ich auf das BGB mit § und das Fernabsatzgesetz hinweise. Sodass diese skate4stylez erstmal die AGB erneuern.
Wer weiß, vielleicht gilt dieses "Unternehmen" ja gar nicht als Kaufmann im Sinne des HGB
 
Ich gehe mal davon aus, dass der Händler als gewerblicher Verkäufer auftritt. Dadurch ist die Nachhaltigkeit der Tätigkeit belegt, was ihn quasi zu einem Kaufmann macht, auch wenn er wahrscheinlich nicht im HR eingetragen ist. Grundlage ist die Gewerbeanmeldung.
Somit dürftest du auch alle normalen Rechte haben, die einem Online-Käufer zustehen. Dass die AGB oben dem geltenden Recht widersprechen wurde ja schon geklärt.
1. Das Widerrufsrecht (dauer 30 Tage) beginnt erst mit Zugang der schriftlichen Belehrung, was in der Regel der Tag des Eingangs der Ware/Rechnung ist, da im Internet zu lesende AGB im deutschen Recht (noch?) nicht als schriftlich gelten.
2. Das mit dem ungebrauchten unausgepackten Zustand ist auch schwachsinn, da du ja das ganze ausprobieren darfst. Unter Umständen kann der Händler aber eine evtl. dabei entstehende Wertminderung geltend machen (aber nicht in den ersten zwei Wochen glaube ich).
3. Die Rückabwicklung muss natürlich zu einer Rückzahlung und keinem Gutschein führen.
4. Einen Rücksendegrund muss man auch nicht angeben. Ist aber bei einem Defekt auf jeden Fall sinnvoll. (siehe 2.)

Grundsätzlich sollte man solche Shops aber am besten gleich meiden, da es wahrscheinlich im Falle einer Rücksndung Probleme gibt (außer man ist gut rechtschutzversichert)
 
..und wieder einmal bleibt zu sagen .. AGBs der Händler stehen nicht über dem HGB.

er kann in seinen AGB festlegen was er will .. allerdings haben diese keine rechtsgültigkeit,
wenn das HGB hier andere regularien festlegt.
 
Ja, diese Dinge sind mir auch sofort in den Kopf gekommen, wollte nur nochmal eine andere Meinung hören. Ich werde jetzt erst mal eine E-Mail verfassen und einiges im voraus klären. Dann werde ich ja sehen ob ich einen Kauf wagen kann oder nicht.

Bis dann. Mfg Jeckus

Edit: hier meine voraussichtliche E-Mail, was sagt ihr dazu? Ich hoffe es stört euch nicht, dass ich einige Formulierungen von euch geklaut habe^^

Hallo skate4stylez,

eigentlich war ich kurz davor einige Artikel über die Sofort-Kauf Funktion bei Ihnen zu ersteigern. Im letzten Augenblick vielen meine Augen dann auf die von Ihnen so genannten "Geschäftsbedingungen". Hierzu kann ich nur sagen, dass die AGB eines Händlers nicht über dem HGB stehen. Sie können demnach (speziell unter den Punkten 1-4) festhalten was Sie möchten, allerdings haben diese Phrasen keine Rechtsgültigkeit, wenn das HGB hier andere Bestimmungen festlegt.

Wie wir bereits schon festgestellt haben, widersprechen Ihre AGB dem geltenden Recht.
1. Das Widerrufsrecht (Dauer 30 Tage) beginnt erst mit Zugang der schriftlichen Belehrung, was in der Regel der Tag des Eingangs der Ware/Rechnung ist. Da im Internet zu lesende AGB im deutschen Recht noch nicht als schriftlich gelten.
2. Ich muss die Möglichkeit habe den Artikel/die Ware auszupacken und auf Mängel/Qualität/Vollständigkeit zu überprüfen. Folglich gilt die Regelung unter Punkt 2. "ungebraucht & original verpackt" nicht.
3. Die Rückabwicklung muss natürlich zu einer Rückzahlung und keinem Gutschein führen.
4. Einen Rücksendegrund muss man auch nicht angeben. Ist aber bei einem Defekt auf jeden Fall sinnvoll.
5. Des Weiteren trägt auf jeden Fall der Verkäufer die Versandkosten, sofern die gekaufte Ware den Wert von 40€ übersteigt.

Ich möchte Ihnen grundsätzlich nichts böses, doch für eine Anwaltskanzlei welche sich auf Abmahnungen (ebay) spezialisiert hat, wird es ein leichtes Sein eben genau dies mit Ihnen zu tun. Ich bitte Sie darum entweder auf eigene Faust richtige ABG zu formulieren oder professionellen Rat diesbezüglich aufzusuchen.

Wenn Sie mir im Voraus schon Versprechen können, dass ich im Falle eines erfolgreichen Widerrufs eine Rückzahlung über meine Leistungen erhalte werde ich sofort den ebay Hammer schwingen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Punkt 5. hinzugefügt)
Naja, ich würde bei denen nicht kaufen. Die haben schon bewiesen, dass sie keine Ahnung haben, und im Zweifel, auch wenn du im Recht bist, müssen die das verstehen und dem nachkommen.
Überspitzt: Wer so dämliche und vor allem kundenunfreundliche AGB formuliert, wird sich im Streitfall erst von einem Richter oder Anwalt belehren lassen. Es wäre mir zu aufwendig, zu teuer und zu riskant, irgendwelchen Trotteln bei Ebay erstmal noch beibringen zu wollen, wie man Geschäfte macht. Also, besser einen erfahrenen und kundenfreundlicheren Händler suchen. Wird billiger und frustrationsärmer.

Auf allgemeine Rechtsbelehrungen anderer würde ich auch verzichten. Da du allerdings in einer Vertragsverhandlung bist, ist das wohl zu vernachlässigen. Der letzte Absatz ("Ich möchte ..") ist im Übrigen inhaltlich falsch und kann im Zweifel als indirekte Drohung aufgefasst werden, und er ist insgesamt unglücklich formuliert. Ein "Abmahnrecht" haben nur direkte Mitbewerber, und nicht jeder dahergelaufene Anwalt.

Grundsätzlich sollte man Leute mit falschen AGB einfach meiden, oder die AGB bis zum Streitfall und bis sie sich darauf berufen, ignorieren. Außerdem gelten automatisch die Regelungen des BGB. Die von dir bemängelten Punkte haben nämlich nichts mit dem HGB zu tun. Wenn man selbst keine Ahnung hat, sollte man andere auch nicht belehren wollen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
da geb ich über mir recht. so toll kann das angebot nicht sein.
ein händler der so auftritt wäre mir da als handelspartner mindestens fragwürdig.

denn selbst wenn du alles richtig machst ... und das recht auf deiner seite steht ..
was hast davon wenn du dich nachher wochen oder monate lang damit rumschlagen musst und endlos nerven investierst.
 
Ja ihr habt ja schon beide Recht aber ich würde ja gar nicht so ein Rummel drum machen wenn es den/die Artikel noch irgendwo anders im Netz gebe. Das ist leider nicht der Fall, eine verzwickte Situation.
 
Jeckus schrieb:
Ich weiß das über ebay eine Mischung aus BGB und Fernabsatzgesetz gilt, aber da es ständig Änderungen gibt und zig Ausnahmen, bin ich im Netz auf keine einheitliche Gesetzgebung gestoßen.
Das muss aber lange her sein, dass du dich damit befasst hast ;) Fernabsatzgesetz gibt es seit 2002 nicht mehr, alle relevanten Regelungen stehen im BGB. Ich habe mein Gesetz gerade nicht zur Hand, aber irgendwo im Bereich §§ 309 - 312f (nur so aus dem Kopf raus, kann mich auch ein Bisschen geirrt haben in der Haunummer) solltest du fündig werden ;)

x-sector schrieb:
..und wieder einmal bleibt zu sagen .. AGBs der Händler stehen nicht über dem HGB.

er kann in seinen AGB festlegen was er will .. allerdings haben diese keine rechtsgültigkeit,
wenn das HGB hier andere regularien festlegt.
Da hast du natürlich Recht. Dir ist aber schon klar, dass das HGB im vorliegenden Fall höchstens für die Frage, ob der Typ Kaufmann ist, Bedeutung hat?

Wie schon geschrieben: diese AGB sid Rechtswidrig, bei einem Verbrauchsgüterkauf gelten immer die gesetzlichen Bestimmungen, da diese nicht zum Nachteil des Verbrauchers vertraglich verändert werden dürfen.

Diese AGB sind geeignet, abgemahnt oder Ziel einer Unterlassungsklage zu werden. Wegen letzterem könnte man mal eine Verbraucherzentrale informieren, die dürfen sowas nämlich im Gegensatz zu uns "normalen Menschen".
 
Du kannst ja ruhig bei dem bestellen. Ich hab auch schon aus unterschiedlichen Gründen bei solchen Pseudohändlern etwas bestellt. Anhand der AGB erkennst du ja schon, dass du jeglichen Problemen Streß ohne Ende haben wirst. Natürlich sind die AGB ungültig, aber wenn du dann dein Geld zurück willst, brauchst du einen Anwalt und das rechnet sich nicht, wenn der Einkauf nur 50€ wert war.

Du solltest dir nur eben klar machen, dass du bei einem Problem mit der Ware (und davon würde ich definitiv ausgehen) keine Hilfe oder Mitleid erwarten kannst. Auch solltest du damit rechnen, dass die Wäre gefälscht sein könnte oder RMA-Artikel sind. Bei so einem Laden, wenn ich solche hingerotzten AGB sehe(verdient die Bezeichnung gar nicht), würde ich nur vom schlimmsten ausgehen - also auch, dass deine Daten dann gleich an einen Datenhändler weitergeleitet werden oder im Paket zu wenig Artikel drin sind.

Und deine Email wandert sowieso gleich in den virtuellen Mülleimer, oder erwartest du, der liest sich das alles durch und will einen Kunden haben, der weiß, dass er beschissen wird? Die meisten Leute lesen doch eh keine AGB und das ist die Klientel, auf die er sich spezialisiert hat.

Edit: Ich bin schon etwas fasziniert davon, dass so ein Händler 4086 einzigartige Kunden über Ebay geködert hat und eine 99%-Bewertung bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeckus schrieb:
...Also ich glaube ganz ehrlich das sich diese Leute einfach keine großen Gedanken gemacht haben...

Wie schon erwähnt, denke ich mal das sind ein paar Skater Atzen die Kohle machen wollen und sich NULL auskennen mit gesetzlichen Regelungen aber nicht von Natur aus den Kunden derbe verarschen wollen. Und wie du gesagt hast, können die ~4000 überwiegend positiven Bewertungen ja nicht von ungefähr kommen, oder?!
Auf der anderen Seite, gibt es natürlich Leute wie ich die sich nicht Blind auf irgendetwas stürzen sondern erst mal nachdenken. Solche Leute fehlen dem Shop dann als Kunden doch die Dunkel Ziffer bleibt dunkel^^
Die müssen echt was tun damit sich der olle Laden hält. Btw ich bestell wo anders .eek
 

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