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Ensign
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- Aug. 2015
- Beiträge
- 245
Wie funktioniert eine Strafverfolgung einer, nach aktuellem Gesetz "illegalen Tätigkeit" die folgende technische Konstellation hat:
Ich weiß darum dass VPN dahingehend unsicher ist, dass man seine Daten und die Einstellung einer Firma anvertraut, selbst Open VPN ist nicht 100%. VPN´s haben immernoch ihre Anfälligkeiten gegen Angriffe, welche die Sicherheit schmälern.
Man weiß darum, dass Streamingportale zu nutzen, im Sinne vom Ansehen illegaler Streams, laut Gesetz und Entscheidung des EuGH eine Urheberrechtsverletzung darstellen (2017). Fraglich bei Geoblocking und deren Umgehung, um in Dubai einen deutschen Fußballstream zu sehen.
In Anbetracht der, vielleicht noch aktiven, Abmahnwellen von Filesharing auf Torrent Seiten, vermute ich eine ähnliche Vorgehensweise beim Ansehen von Streams auf geeigneten Plattformen, trotz dass dies eigentlich nicht passierte, nach dem Vorfall bei "kino.to". Das Ansehen an sich wurde bisher als Kopieren auf der Festplatte oder dem Cach-Speicher (Buffer) definiert, was bedeutet, dass man evtl. auch nur kurzzeitig eine Kopie erstellt hat. Aufgewirbelt wurde das ganze durch die "Streamingboxen" mit vorinstallierten Plugins zum ansehen der Streams.
Wie finden Behörden heraus ob man einen Stream gesehen hat?
In erster Linie gibt es die Portale im Netz. Diese bieten entsprechende Dienste an. Nur eine Beschlagnahmung der Server würde die IP-Adresse liefern. Da die meisten Server und Daten im Untergrund hausieren, fällt eine Geolocation relativ mager aus, wie man bei den Servern zu Wikileaks dokumentiert hat. Bisher sei also nicht bekannt, dass Nutzer einer Streamingseite ermittelt werden können wenn diese die Seite aufrufen und den Stream starten, wenn man nicht die Serverdaten auslesen kann.
Die Dienste an sich und was die Behörden bekommen:
Da die meisten Dienste im Ausland oder Untergrund (unbekannt) sind und nur bei erheblichen Verdacht, per Beschluss/ richtl. Verfügung, persönliche Daten herausgeben werden, hätten die Behörden Computer- und Verbindungs- Daten, falls diese nicht freundlicherweise vom Anbieter unwiederruflich gelöscht wurden. Wovon man aber nie ausgehen sollte. Je nach obiger Konstellation nachvollziehbare oder weniger nachvollziehbare Daten wären eine IP. Die Abwägung der "Eindeutigkeit" liegt hier im theoretischen Bereich. Das bedeutet theoretisch haben die Behörden eine IP (VPN oder nicht) und keine Person außer die des Anschlusses (Café, Person X, eigener Anschluss).
Der Internet-Anschluss:
Der Anschlussinhaber wäre haftbar, jedoch nicht mehr automatisch nach der Störerhaftung. Aber er muss dafür sorge tragen, dass keine illeg. Aktivitäten durchführbar sind, was gelinde gesagt unmöglich ist. Oder die Nutzer aufklären sowas zu unterlassen. Wenn Eltern ihre Kinder aufgeklärt haben und diese Filesharing betreiben, haftet keine Partei (BGH: Az: I ZR 74/12). In einem Café findet Aufklärung nicht unbedingt statt, dort wird gegebenfalls die Aktivität nachverfolgt, doch auch hier ist die Datenschutzgeschichte nicht ganz eindeutig. Gerade auch mit dem DSGVO-Aspekt hat sich da sicher nochmal was geändert. Wobei eine Änderung der Nutzungsbedingungen die Sahe entschärft.
Sicherheit von VPN oder TOR beim Streamen:
Die Frage stellt sich nur im Falle, dass ein Anbieter hochgenommen wird und Behörden die Server bearbeiten dürfen. Für den Fall eines VPN (egal welcher Anbieter), hat man die IP die vom VPN Anbieter vergeben wurde. Der Weg führt zum VPN-Anbieter. Dann mus gff. der VPN Anbieter die Daten rausrücken, weil es sich hier um Strafverfolgung handelt muss der Anbieter sich sicher fügen.
TOR bieter im Clearnet (http/ https), soweit ich weiß, keine besondere Anonymität.
Bin gespannt ob der Beitrag bestehen bleibt auf Grund der angeschnittenen illegalen Thematik, die man halt nirgends vernünftig und sachlich disskutieren kann. Nicht dass ich damit ins Darknet muss.^,^
Regards
ACPW
- WLAN in einem Café, mit einem kryptischen Zugangscode für Access Point (ohne pers. Daten preis zu geben), eigenem Laptop
- + zusätzlich hat der Laptop eine kostenpflichtige oder kostenlose VPN Möglichkeit
- + nun hat der Laptop den Tor Browser im http/ https, nicht Onion
- Offenes WLAN, irgendwo gefunden, eigener Laptop ohne VPN + mit VPN
- eigenes WLAN, Desktop PC, kein VPN
Ich weiß darum dass VPN dahingehend unsicher ist, dass man seine Daten und die Einstellung einer Firma anvertraut, selbst Open VPN ist nicht 100%. VPN´s haben immernoch ihre Anfälligkeiten gegen Angriffe, welche die Sicherheit schmälern.
Man weiß darum, dass Streamingportale zu nutzen, im Sinne vom Ansehen illegaler Streams, laut Gesetz und Entscheidung des EuGH eine Urheberrechtsverletzung darstellen (2017). Fraglich bei Geoblocking und deren Umgehung, um in Dubai einen deutschen Fußballstream zu sehen.
In Anbetracht der, vielleicht noch aktiven, Abmahnwellen von Filesharing auf Torrent Seiten, vermute ich eine ähnliche Vorgehensweise beim Ansehen von Streams auf geeigneten Plattformen, trotz dass dies eigentlich nicht passierte, nach dem Vorfall bei "kino.to". Das Ansehen an sich wurde bisher als Kopieren auf der Festplatte oder dem Cach-Speicher (Buffer) definiert, was bedeutet, dass man evtl. auch nur kurzzeitig eine Kopie erstellt hat. Aufgewirbelt wurde das ganze durch die "Streamingboxen" mit vorinstallierten Plugins zum ansehen der Streams.
Wie finden Behörden heraus ob man einen Stream gesehen hat?
In erster Linie gibt es die Portale im Netz. Diese bieten entsprechende Dienste an. Nur eine Beschlagnahmung der Server würde die IP-Adresse liefern. Da die meisten Server und Daten im Untergrund hausieren, fällt eine Geolocation relativ mager aus, wie man bei den Servern zu Wikileaks dokumentiert hat. Bisher sei also nicht bekannt, dass Nutzer einer Streamingseite ermittelt werden können wenn diese die Seite aufrufen und den Stream starten, wenn man nicht die Serverdaten auslesen kann.
Die Dienste an sich und was die Behörden bekommen:
Da die meisten Dienste im Ausland oder Untergrund (unbekannt) sind und nur bei erheblichen Verdacht, per Beschluss/ richtl. Verfügung, persönliche Daten herausgeben werden, hätten die Behörden Computer- und Verbindungs- Daten, falls diese nicht freundlicherweise vom Anbieter unwiederruflich gelöscht wurden. Wovon man aber nie ausgehen sollte. Je nach obiger Konstellation nachvollziehbare oder weniger nachvollziehbare Daten wären eine IP. Die Abwägung der "Eindeutigkeit" liegt hier im theoretischen Bereich. Das bedeutet theoretisch haben die Behörden eine IP (VPN oder nicht) und keine Person außer die des Anschlusses (Café, Person X, eigener Anschluss).
Der Internet-Anschluss:
Der Anschlussinhaber wäre haftbar, jedoch nicht mehr automatisch nach der Störerhaftung. Aber er muss dafür sorge tragen, dass keine illeg. Aktivitäten durchführbar sind, was gelinde gesagt unmöglich ist. Oder die Nutzer aufklären sowas zu unterlassen. Wenn Eltern ihre Kinder aufgeklärt haben und diese Filesharing betreiben, haftet keine Partei (BGH: Az: I ZR 74/12). In einem Café findet Aufklärung nicht unbedingt statt, dort wird gegebenfalls die Aktivität nachverfolgt, doch auch hier ist die Datenschutzgeschichte nicht ganz eindeutig. Gerade auch mit dem DSGVO-Aspekt hat sich da sicher nochmal was geändert. Wobei eine Änderung der Nutzungsbedingungen die Sahe entschärft.
Sicherheit von VPN oder TOR beim Streamen:
Die Frage stellt sich nur im Falle, dass ein Anbieter hochgenommen wird und Behörden die Server bearbeiten dürfen. Für den Fall eines VPN (egal welcher Anbieter), hat man die IP die vom VPN Anbieter vergeben wurde. Der Weg führt zum VPN-Anbieter. Dann mus gff. der VPN Anbieter die Daten rausrücken, weil es sich hier um Strafverfolgung handelt muss der Anbieter sich sicher fügen.
TOR bieter im Clearnet (http/ https), soweit ich weiß, keine besondere Anonymität.
Bin gespannt ob der Beitrag bestehen bleibt auf Grund der angeschnittenen illegalen Thematik, die man halt nirgends vernünftig und sachlich disskutieren kann. Nicht dass ich damit ins Darknet muss.^,^
Regards
ACPW