Freie Wahl zwischen Haupt- & Zweitwohnsitz ?

GaBBa-Gandalf

The Overclocker
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Hallo.

Ich wohne in einer Kleinstadt in Süden von Sachsen-Anhalt (Hauptwohnsitz) bei meinen Eltern, nun bin ich durch meine berufliche Entwicklung nach Hessen gezogen (was die Zweitwohnung werden soll).

Ich war heut auf dem Einwohnermeldeamt bei meiner neuen Wohnung und die sagten ich soll das umändern, das die neue Whg. als Hauptsitz gemeldet wird. :mad:
Jedoch möchte ich dies nicht.

Weiss hier jemand die Rechtslage?
Ich glaube ich hab mal gehört, das dies eine frei Entscheidung sein.
 
Dort wo du dich hauptsächlich aufhälst solltest du den Hauptwohnsitz anmelden. D.h. wenn die Behörden (Polizei etc. ) was von dir wollen, melden sie sich zuerst dort. Teilweise muss man auch Nebenwohnsitz-Steuer zahlen, so wie hier in Köln. Als ich herzog, wurde ich auch vor diese Wahl gestellt. Hätte ich Köln als Nebenwohnsitz angegeben, müsste ich eine Extrasteuer zahlen.
Die Rechtslage ist halt so dass der Wohnort wo dich die meiste Zeit aufhälst, dein Hauptwohnsitz ist. Freie Wahl hast du eben nicht.
 
Grundsätzlich ist das richtig, allerdings gibt es da ein paar Ausnahmen. Deinen Hauptwohnsitz kannst dort angeben (zumindestens eine bestimmte Zeit - soweit ich weiß 3 oder gar 5 Jahre) wo Dein Lebensmittelpunkt (der wird nicht aus Hauptaufenthaltsdauer heraus definiert) ist. Du hast also schon, mehr oder weniger, eine freie Wahl.
 
Genau diese Info mit: "wo Dein Lebensmittelpunkt ist" hab ich auch gelesen.

Das sagt, dass man frei wählen kann.

Aber trotzdem danke für die Info ;)
 
Mich interessiert warum du deinen Hauptwohnsitz nicht verlegen willst. :)
 
weil ich alle 2 wochen in mein Hauptwohnsitz fahre und diese fahrten kann man steuerlich absetzen!
Und da ich die wohe über in der zweitwohnung bin, bringt das auch vorteile bei der steurerklärung...
 
Der Hauptwohnsitz befindet sich dort, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet
Bei Verheirateten bzw. Familien ist das der Ort, wo die Familie wohnt.
Bei Ledigen wird dieser der Arbeitsstätte zugeordnet.

Nach meinem Studium konnte ich ein Jahr meinen Zweitwohnsitz, sowie Fahrten steuerlich geltend machen.
Danach mußte ich meinen Hauptwohnsitz verlagern.
Einem Familienvater würde man dieses länger (unbegrenzt) zugestehen.

Das Ganze hat also mehr steuerliche, als polizeiliche Gründe. ;)
Die Dauer der Anerkennung eines Zweitwohnsitz ist auch vom Finanzamt abhängig.
In der Regel werden 1-2 Jahr zugestanden.
 
Dieses eine Jahr wurde meines Wissens nach auf drei Jahre verlängert. Du solltest also drei Jahre lang "Heimfahrten" steuerlich geltend machen können. Dass die Frist des Zweitwohnsitzes vom Finanzamt abhängig ist, stimmt definitiv nicht. Was die Anerkennung nach Ablauf der Frist betrifft, ggf. schon.
 
Werd wohl eh nur 2 Jahre in der Wohnung bleiben. ;)

Aber danke nochmals für die Bestätigung eurerseits ;)
 
phil. schrieb:
Der Hauptwohnsitz befindet sich dort, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet
Bei Verheirateten bzw. Familien ist das der Ort, wo die Familie wohnt.
Bei Ledigen wird dieser der Arbeitsstätte zugeordnet.

Nach meinem Studium konnte ich ein Jahr meinen Zweitwohnsitz, sowie Fahrten steuerlich geltend machen.
Danach mußte ich meinen Hauptwohnsitz verlagern.
Einem Familienvater würde man dieses länger (unbegrenzt) zugestehen.

Das Ganze hat also mehr steuerliche, als polizeiliche Gründe. ;)
Die Dauer der Anerkennung eines Zweitwohnsitz ist auch vom Finanzamt abhängig.
In der Regel werden 1-2 Jahr zugestanden.
tja Gandalf, jetzt weißt du, was zu tun ist.... :) ;)
 
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