Rockzentrale
Commander
- Registriert
- Mai 2003
- Beiträge
- 2.923
So da bin ich mal wieder, evt könnt ihr mir ja helfen.
Also:
Momentan habe ich mich über die Feuerwehr (Katastrophenschutz) vom Wehrdienst freistellen lassen. Nun spiele ich mit dem Gedanken mich von der Freistellung wieder befreien lassen, da.....
... ich momentan eine Ausbildung machen und die vorraussichtlich im Juni diesen Jahres auch beenden werde.
... ich vorhabe im Anschluss mein Abitur auf der Technischen Oberschule nachzumachen.
Während des Besuches einer Schule bzw einer Ausbildung kann die Bundeswehr ja mich nicht einziehen, vondaher habe ich nun folgenden Gedanken:
Wenn ich die Ausbildung erfolgreich abschließe und auch einen Schulplatz auf der o.g. Schule bekomme, könnte ich mich ja von der Freistellung befreien lassen, da mich die BW nicht ausder Schule holen kann und ich dann nach erfolgreichem Abschluss an der Schule ja mein Abitur sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung habe ud somit nicht mehr zu Musterung eingezogen werde.
Ist mein Gedankengang richtig?
Oder mache ich mich hier evt. aus irgendwelchen Gründen strafbar?
mfg
Also:
Momentan habe ich mich über die Feuerwehr (Katastrophenschutz) vom Wehrdienst freistellen lassen. Nun spiele ich mit dem Gedanken mich von der Freistellung wieder befreien lassen, da.....
... ich momentan eine Ausbildung machen und die vorraussichtlich im Juni diesen Jahres auch beenden werde.
... ich vorhabe im Anschluss mein Abitur auf der Technischen Oberschule nachzumachen.
Während des Besuches einer Schule bzw einer Ausbildung kann die Bundeswehr ja mich nicht einziehen, vondaher habe ich nun folgenden Gedanken:
Wenn ich die Ausbildung erfolgreich abschließe und auch einen Schulplatz auf der o.g. Schule bekomme, könnte ich mich ja von der Freistellung befreien lassen, da mich die BW nicht ausder Schule holen kann und ich dann nach erfolgreichem Abschluss an der Schule ja mein Abitur sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung habe ud somit nicht mehr zu Musterung eingezogen werde.
Ist mein Gedankengang richtig?
Oder mache ich mich hier evt. aus irgendwelchen Gründen strafbar?
mfg