diRAM
Großinquisitor a.D.
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Das Auto steht dort seit etlichen Jahren, offenbar ohne eine Umweltgefahr darzustellen (s.o.). Wonach begründet sich hier bitte eine Eilfallzuständigkeit oder repressive Handlungsgrundlage der Polizei, nach der sie "ganz flott vorgehen" wird? Die werden anhand eines eventuell noch angebrachten Kennzeichens oder der FIN allerhöchstens den letzten Halter ermitteln, aber der Fzg.-Verantwortliche dürfte dem Vermieter ja sowieso bekannt sein. Hier kann die Polizei dann ggf. noch bei der Ermittlung der aktuellen Anschrift unterstützen, aber dann ist auch Ende Gelände. Verlangt der Vermieter etwas darüber hinaus, wird die Polizei auf den oben durch das Ordnungsamt bereits skizzierten Verfahrensweg verweisen.