Hallo,
Beim Prüfen meines PayPal-Kontoauszuges stellte ich fest, dass ein Fremdzugriff auf mein Konto erfolgt ist. Eine Meldung an PayPal ist geschehen, doch mehr als ein Baukastenbrief mit einer lapidaren Meldung kam nicht an. Ich zitiere:
"Nach genauer Prüfung Ihres Antrags auf Käuferschutz konnte festgestellt
werden, dass die von Ihnen gesendete(n) Transaktion(en) keinen unbefugten
Kontozugriff darstellen, da sie in Einklang mit dem Kontoauszug Ihres
Kontos stehen. Daher wird Ihr Antrag auf Käuferschutz abgelehnt".
Was heißt eigentlich hier "In Einklang mit dem Kontoauszug Ihres Kontos". Ich habe nie einen Kauforder in Auftrag gegeben, auch keine Ware oder Leistung bestellt, geschweige denn erhalten und auch keinen Bezahlorder erteilt. Ein Einklang besteht für mich erst dann, wenn ich einen Kauforder tätige und anschließend ICH den Bezahlorder ausführe. Nichts ist von alledem geschehen von mir.
Hier ist ein illegaler und unberechtigterweise Fremdzugriff erfolgt.
Während man stets immer unter "Details" im Kontenauszug bei PayPal informiert wird, um welchen Kauf bzw. Transaktion es sich handelt, ist diese Information ausgeblieben. PayPal stellt sich bei einer Beantwortung da auch taub. Käuferschutz sieht für mich anders aus.
Nachdem ich so abgeschmettert wurde von PayPal und eine deutliche Marschrichtung zu erkennen ist, sehe ich wohl kaum eine Möglichkeit mein unberechtigt abgebuchtes Geld wieder zurückzuerhalten.
Frage:
Wer hat Ähnliches schon erlebt?
Kann man da noch etwas dagegen tun? (Ich weiß, Rechtsanwalt, aber bitte bedenkt, der Stammsitz von PayPal ist in Luxenburg und über die Grenze hinweg einen Rechtsstreit führen. Das kann man wohl vergessen! Auch ist der Betrag im zweistelligen Bereich.
Eine PayPal-Abbuchung, die ja letztendlich auf meinem Girokonto belastet wird, stellt ja nichts anderes dar als eine Lastschrift. Nun habe ich ja als Kontoeigentümer das Recht, eine Lastschrift bis 6 Wochen nach dem Quartal wieder rückgängig zu machen.
Was wäre, wenn ich dies täte ?
Riskiere ich womöglich den Ausschluß vom Ebay?
Meine Frage rührt auch daher, da ja wohl beide Institutionen miteinander verbandelt sind, da weiß man nicht ob es dann auch Querschläger gibt.
Gruß klamost
Beim Prüfen meines PayPal-Kontoauszuges stellte ich fest, dass ein Fremdzugriff auf mein Konto erfolgt ist. Eine Meldung an PayPal ist geschehen, doch mehr als ein Baukastenbrief mit einer lapidaren Meldung kam nicht an. Ich zitiere:
"Nach genauer Prüfung Ihres Antrags auf Käuferschutz konnte festgestellt
werden, dass die von Ihnen gesendete(n) Transaktion(en) keinen unbefugten
Kontozugriff darstellen, da sie in Einklang mit dem Kontoauszug Ihres
Kontos stehen. Daher wird Ihr Antrag auf Käuferschutz abgelehnt".
Was heißt eigentlich hier "In Einklang mit dem Kontoauszug Ihres Kontos". Ich habe nie einen Kauforder in Auftrag gegeben, auch keine Ware oder Leistung bestellt, geschweige denn erhalten und auch keinen Bezahlorder erteilt. Ein Einklang besteht für mich erst dann, wenn ich einen Kauforder tätige und anschließend ICH den Bezahlorder ausführe. Nichts ist von alledem geschehen von mir.
Hier ist ein illegaler und unberechtigterweise Fremdzugriff erfolgt.
Während man stets immer unter "Details" im Kontenauszug bei PayPal informiert wird, um welchen Kauf bzw. Transaktion es sich handelt, ist diese Information ausgeblieben. PayPal stellt sich bei einer Beantwortung da auch taub. Käuferschutz sieht für mich anders aus.
Nachdem ich so abgeschmettert wurde von PayPal und eine deutliche Marschrichtung zu erkennen ist, sehe ich wohl kaum eine Möglichkeit mein unberechtigt abgebuchtes Geld wieder zurückzuerhalten.
Frage:
Wer hat Ähnliches schon erlebt?
Kann man da noch etwas dagegen tun? (Ich weiß, Rechtsanwalt, aber bitte bedenkt, der Stammsitz von PayPal ist in Luxenburg und über die Grenze hinweg einen Rechtsstreit führen. Das kann man wohl vergessen! Auch ist der Betrag im zweistelligen Bereich.
Eine PayPal-Abbuchung, die ja letztendlich auf meinem Girokonto belastet wird, stellt ja nichts anderes dar als eine Lastschrift. Nun habe ich ja als Kontoeigentümer das Recht, eine Lastschrift bis 6 Wochen nach dem Quartal wieder rückgängig zu machen.
Was wäre, wenn ich dies täte ?
Riskiere ich womöglich den Ausschluß vom Ebay?
Meine Frage rührt auch daher, da ja wohl beide Institutionen miteinander verbandelt sind, da weiß man nicht ob es dann auch Querschläger gibt.
Gruß klamost