Für Einkommenssteuererklärungen eines Steuerpflichtigen gelten ja andere Abgabefristen als wenn diese vom STeuerberater erledigt werden. Für 2020 ist der 02.08.2021 der letzte Termin für privat angefertige Erklärungen. Wenn der Steuerberater die anfertigt, hat man bis 28.02.2022 Zeit. Muss man dem Finanzamt melden, das man die Steuererklärung vom Steuerberater zu einem in dem Fall zwar fristgemäßen, jedoch für Privatpersonen zu späten Termin, also nach dem 02.08.2021 erstellen lässt?
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Frist für Einkommenssteuererklärung
- Ersteller Andregee
- Erstellt am
Das heißt, wenn die sehen, das der Berater das gemacht hat, erheben die dann einfach keine Gebühr wenn z.b der STeuerberater die Erklärung im November einreicht und vorher melden die sich dann auch nicht und sagen Herr XXX sie sind zu spät, zahlen sie bitte Summe XYZ?
K
knoxxi
Gast
Oder du setzt dein FA einfach vorher darüber postalisch in Kenntnis. Schadet nicht und tut nicht weh.
?
--//--
Gast
Mal ne blöde Frage: Was sagt denn Dein Steuerberater dazu?
Hast Du denn vorher die Erklärungen vom Steuerberater auch machen lassen oder möchtest Du es darauf anlegen um die Erklärung später abgeben zu können? Wenn das Amt den Bescheid schickt bringst Du den zum Berater und der kümmert sich darum, dann zahlst Du eben etwas mehr an den Berater weil der mehr Arbeit hat.
Da bekam ich nur einen Termin von der Bürodame im November ohne weitere Auskünfte darüber.--//-- schrieb:Mal ne blöde Frage: Was sagt denn Dein Steuerberater dazu?
Ergänzung ()
werkam schrieb:Hast Du denn vorher die Erklärungen vom Steuerberater auch machen lassen oder möchtest Du es darauf anlegen um die Erklärung später abgeben zu können? Wenn das Amt den Bescheid schickt bringst Du den zum Berater und der kümmert sich darum, dann zahlst Du eben etwas mehr an den Berater weil der mehr Arbeit hat.
Ich habe sie zuvor vom Steuerberater machen lassen, musste aber sehr lang keine mehr abgeben aus entsprechenden Gründen. Nun ist wieder eine fällig für 2020, jedoch hat der Steuerberater meines Vertrauens nicht vor November einen Termin frei, womit ich die private Frist zwar überschreite, nicht jedoch die wenn der Berater das ganze durchführt.
?
--//--
Gast
Dann sag das dem Finanzamt und der Drops ist gelutscht.
Also hast Du vom Amt den Bescheid bekommen das Du eine Erklärung machen musst oder haben sich nur die Vorraussetzungen bei Dir geändert und Du gehst davon aus eine machen zu müssen? Dann kannst Du doch immer noch beim Berater fragen wie es bei Dir weitergehen wird, momentan ist ja überall Stress wegen Einschränkungen.
Ich habe keinen Bescheid bekommen, aber ich weiß das ich eine Steuererklärung machen muss, weil sich meine Voraussetzungen genändert haben. Meinen Berater bekomme ich leider erst zum 11.11 zu Gesicht eben weil viel Stress ist. Ich werde dnan wohl mal beim FA nachfragen wie das ist um auf Nummer sicher zu gehen.
Wir haben das Finanzamt nicht vorher informiert, sondern einfach den Steuerberater beauftragt.
Im Gesetz steht nichts darüber, dass man irgendjemanden informieren muss - oder? Damit erübrigen sich dann meines Erachtens auch etwaige Befürchtungen.
Im Gesetz steht nichts darüber, dass man irgendjemanden informieren muss - oder? Damit erübrigen sich dann meines Erachtens auch etwaige Befürchtungen.
Ich habe natürlich auch zuvor vergeblich Informationen dazu gesucht, aber genau auf die explizite Frage weil leider keinerlei Antwort zu finden. Aber Unkenntnis schützt eben leider nicht vor Strafe, weshalb ich da doch gern auf Nummer sicher gehen wollte.
K
knoxxi
Gast
Was viele vergessen oder unterdrücken wollen, Finanzbeamte sind auch nur Menschen. Mit denen kann man sogar sprechen!
Ich werde zur Sicherheit nachfragen. Das hatte ich heute eh vor, leider kam mir der Gedanke außerhalb telefonischer Sprechzeiten wobei ich jedoch gern schon heute Gewissheit gehabt hätte. Mein Dank gilt allen Beteiligten. 👍
Scythe1988
Commodore
- Registriert
- Nov. 2009
- Beiträge
- 4.298
Das FA mahnt sowieso und die ersten beiden Briefe kann man ohne Gebühr ignorieren. So kommt man noch bis in den Oktober eines Jahres. Wenn du steuerlich vertreten wirst, dann teilt dein Steuerberater das dem FA mit. So ist es zumindest bei uns (wir machen das über die VLH).
Mickey Cohen
Commander
- Registriert
- Mai 2015
- Beiträge
- 2.811
das kann man doch sicher auch per telefon/email/steuerfachangestellte des StB ohne termin klären
Blackland
Commodore
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 4.303
Hallo??? Abgabefrist für das Steuerjahr 2020 ist für selbst erstelle Erklärungen auf 31. Oktober 2021 verlängert worden! Und wenn der Steuerberater involviert ist:
A) kennt er alle die Fristen, auch die seinigen (31.05.2022)
B) muss er ggü. dem FA tätig werden
Die Fristverlängerung wirkt sich auch auf andere Fristen aus, die mit der Steuererklärung im Zusammenhang stehen. So verlängern sich beispielsweise auch die Fristen bei Verspätungszuschlägen und Einkommensteuervorauszahlungen entsprechend.
Auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden wird um drei Monate ausgeweitet.
Da gibt es nix weiter zu sagen.
A) kennt er alle die Fristen, auch die seinigen (31.05.2022)
B) muss er ggü. dem FA tätig werden
Die Fristverlängerung wirkt sich auch auf andere Fristen aus, die mit der Steuererklärung im Zusammenhang stehen. So verlängern sich beispielsweise auch die Fristen bei Verspätungszuschlägen und Einkommensteuervorauszahlungen entsprechend.
Auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden wird um drei Monate ausgeweitet.
Da gibt es nix weiter zu sagen.
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