Einkommenssteuererklärung zur Abfrage der "Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung"

lolpi13

Cadet 4th Year
Registriert
März 2010
Beiträge
90
Hallo zusammen,

ich hoffe meine Frage und Unklarheit kann umfassend beantwortet werden. Ich mache gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2020 und bei der Abfrage der Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung ergeben sich für mich Fragen.

Ich leite ein Team und habe eine erste Tätigkeitsstätte. Meine Mitarbeiter sitzen allerdings nicht alle an meiner ersten Tätigkeitsstätte, sondern u.a. verteilt an anderen auswärtigen Standorten, die ich mit meinem KFz regelmäßig befahre. Somit entstehen oft Fahrten, die nicht zu meiner ersten Tätigkeitsstätte gehen. Kann ich nun all die Tage, bei denen ich größer >8h auswärts unterwegs war und meine erste Tätigkeitsstätte nicht angefahren habe bei der Steuererklärung in der Frage zu den Pauschbeträgen für Verpflegung angeben?

Falls nicht, wie gehe ich im allgemeinen mit solchen Fahrten um, die arbeitsdienlich sind jedoch nicht an meine erste Tätigkeitsstätte führen und auch keine klassische Dienstreise sind?

Vielen Dank für vorab für die Hilfe.



Liebe Grüße

L
 
Achtung - Halbwissen-Gefahr.
Bei meinen bisherigen Dienstreisen war es immer so, dass ich eine Kostenerstattung incl. Verpflegungspauschale vom Arbeitgeber erhalten habe. Nach Lohnsteuerhilfe ist damit der Punkt erledigt und für die private Lohnsteuererklärung auch nicht mehr interessant. Da ich eine ganze Weile mal als Resident beim Kunden war, hatte ich eine ähnliche Situation; Wobei da auch Rechtslage seitdem mehrfach geändert hat. An der Stelle kannst du nach "Auswärtstätigkeit" recherchieren; das Thema Verpflegungspauschale kannst du eigentlich nur erreichen, wenn deine Abwesenheit von deinem Wohnort über einer gewissen Stundenzahl liegt. Wenn du Standorte ohne "Dienstreise" aufsuchst erreichst du diese Zeiten meist gar nicht erst.
 
Zurück
Oben