Fristlose Kündigung druch Arbeitgeber nach 10 Jahren

@ FidelZastro : Na klar, kommt es immer (!) auf die richterliche Interessenabwägung an (das sollte jedem klar sein). In vergangenen Fällen wurden als wichtige Gründe angesehen :"Betrug, Weitergabe von Betriebsgeheimnissen, schwerwiegender Arbeitsvertragsbruch (das wäre zum Beispiel die Manipulation von Zeiten).

Das hier niemand den genauen Ausgang eines Verfahrens wird vorhersagen können, liegt in der Natur der Sache, nur nach herrschender Meinung ist ein wichtiger Grund mit der Manipulation der Zeitenmessung gegeben.

Wie der TE mit den Informationen umgeht ist eh eine andere Sache, denn eigentlich sollte man sich den gerechten Konsequenzen stellen, wenn man etwas verbrochen hat (sogar vorsätzlich!) und nicht versuchen auf Kosten anderer sich herauszuwinden.

Und selbst wenn die fristlose Kündigung wegen Formfehler abgeschmettert werden würde, dann wird der AG idR. eine ordentliche Kündigung anschieben und dann ist Schicht im Schacht (wenn nicht gerade wieder Formfehler auftreten).
 
@ TE wieso machst du nun hier ein Thread auf?


Du hast deinen Arbeitgeber abgezogen und fertig. Sei ein Mann und nehme es hin, wer mit dem Feuer spielt muss rechnen sich die Finger zu verbrennen
 
Ja, und eine stramme Sperre beim Arbeitslosen Geld bekommst du auch, = selbst verschuldete Kündigung.

Kannst froh sein dass dein AG dich nicht noch wegen Betrug oder irgendwas verklagt.
 
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verstehe dich auch nicht du weißt doch das die Kündigung begründet ist und das andere Mitarbeiter das auch machen finde ich eine sehr schwache Argumentation. Bei uns in der Firma gibts auch so leute die falsche Zeiten aufschreiben und denken es merkt keiner. (Nur blöd wenn man sich sogar bei einem Feiertag einträgt :D).

Aufjedenfall bist du da selbst dran schuld kannst froh sein das du überhaupt 10 Jahre dort warst.

Such dir lieber einen neuen Job und lauf nicht dem alten nach, verstehe sowieso nicht den Sinn einer klage gegen den Arbeitgeber selbst wenn man gewinnt ist das Verhältnis doch total zerstört und das Arbeitsklima sehr bescheiden.
 
Such dir lieber einen neuen Job und lauf nicht dem alten nach, verstehe sowieso nicht den Sinn einer klage gegen den Arbeitgeber selbst wenn man gewinnt ist das Verhältnis doch total zerstört und das Arbeitsklima sehr bescheiden.

1. Abfindung
2. Eine Fristlose Kündigung macht sich nie gut.

Ich würde aufjedenfall zu einen Anwalt gehen.
Selbst wen du die Klage verlieren solltest Zahlst du nur deine AW Kosten vorm Arbeitsgericht.

Und selbst wenn die fristlose Kündigung wegen Formfehler abgeschmettert werden würde, dann wird der AG idR. eine ordentliche Kündigung anschieben und dann ist Schicht im Schacht (wenn nicht gerade wieder Formfehler auftreten).

Nur für eine Ordentliche Kündigung braucht man auch einen Ordentlichen Grund.
Der ist in den meisten fällen ja "Arbeitsbedingt" Auftragslage etc. pp.
Dies muss dann auch wieder vom AG vor dem Arbeitsgericht nachweißen da der Gekündigte dann sicherlich wieder Klagen wird....im besten fall ist es dem Gekündigten dann nicht mehr zumutbar beim AG zu Arbeiten und es kommt zu einer Abfindung.
 
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@ fripon : Es ist sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung gegeben, da ist eine ordentliche Kündigung absolut problemlos, wozu sollte der Arbeitgeber einen Grund erfinden, wenn er den besten Grund vom Arbeitnehmer auf dem Silbertablett geliefert bekommt ?
 
Den Arbeitgeber "bestehlen" und dann noch nee Abfindung? Hallo die Waldfee!

Spare dir das Geld für den Anwalt und Gericht, schätze mal du wirst 6 Wochen gesperrt.
 
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ich glaube die abfindung wird völlig überschätzt.
selbst wenn hier eine abfindung nach der üblichen formel zugesprochen würde,
wäre in diesem fall der dauerhafte verlust des arbeitsplatzes und der damit einhergehende
einkommensverlust nicht annähernd ausgeglichen.

da kommt es evtl. nur noch darauf an, ob der arbeitgeber formfehler bei der kündigung begangen hat.
es geht um formales recht und nicht um gerechtigkeit.
schuld hin - schuld her.
an der 14tages frist des §626 BGB Abs.2 ist schon so mancher kündigungsversuch gescheitert. natürlich nur beim erstenmal - arbeitgeber sind natürlich lernfähig! :D

kommt also darauf an, wann der arbeitgeber kenntnis von dem wichtigen kündigungsgrund
erhalten hat.
und wenn diese "ich-geh-einfach-nach-haus-wenn-ich-fertig-bin-nummer" schon
so lange läuft, kann ich mir nicht vorstellen, dass dies der geschäftsführung verborgen geblieben sein sollte ...
 
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