• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

"Frohe Bescherung"

gNNY

Ensign
Registriert
Okt. 2008
Beiträge
230
welch ein herrlicher Nikolaus-Tag: vorgestern und gestern habe ich meinen nagelneuen AV-Receiver (Pioneer VSX-919) aufgebaut, damit meine kürzlich gekauften Teufel-Boxen richtig zur Geltung kommen. Und es funktionierte alles wunderbar, selbst die Wii wird jetzt über HDMI ausgegeben. Ich hab mir Freitag abends dann noch den Anfang der Bluray "The Dark Knight" über die PS3 angeschaut, sehr cool!

Gestern, nachdem der Techniktest erfolgreich durchgelaufen war, habe ich alles ordentlich verkabelt und schön säuberlich aufgebaut. Dafür hatte ich sogar noch neue Regalbretter gebaut. Nun sieht alles schick ordentlich aus und wartet darauf, genutzt zu werden :)

Und das wollte ich dann gestern abend auch machen.

Also habe ich den Batman-Film noch einmal in die PS3 gesteckt - er wird nicht im Menü angezeigt.

Disc raus, Disc rein - nichts.

Eine DVD statt der Bluray genommen - nichts.

Eine Musik-CD genommen - nichts.

Die nagelneue God of War Collection genommen - nichts.

Meine PS3 erkennt keine einzige Disc meh!!!r

Ziemlich genau 1 Jahr und 1 Monat nach dem Kauf der 450 EUR teuren 160 GByte Version verweigert das Laufwerk seinen Dienst. Ich habe große Lust, das Teil im hohen Bogen aus dem Fenster zu werfen!

Jetzt habe ich erst einmal Amazon angeschrieben und gefragt, was man da machen kann. Und morgen rufe ich bei Sony an.
 
hast du ein firmware update oder so was gemacht (welches vlcht nicht zuende lief)?
hörst du, wie sich die scheibe dreht, oder läuft da erst gar nix mehr?
 
Updates habe ich in letzter Zeit keine gemacht, es ist die aktuelle FW drauf. Die Scheiben laufen nicht einmal mehr an. Alles, was kommt, sind zwei kurze Fiepgeräusche, nachdem die Disc eingezogen wurde und das war's.
 
Tja, das höchst ärgerliche ist natürlich, dass es auf den Tag genau (und fast schon auf die Stunde genau!) ein Jahr und ein Monat her ist, dass ich die PS3 in Betrieb genommen habe. Damit ist Sony schön raus aus der Sache, die Garantie ist abgelaufen. Falls man von mir 180 EUR für eine Reparatur verlangen würde (wie an anderer Stelle gelesen), könnte ich mir eigentlich schon genauso gut eine Slim kaufen. Oder ich lass den ganzen Quatsch einfach und kaufe mir einen ordentlichen Bluray-Player von einem vernünftigen Hersteller.
 
Warum sollte die Garantie abgelaufen sein? Soweit ich weiß gelten bei uns in good old germany 2 Jahre Gewährleistung....
 
Hmm, aber was hat jetzt das eine Jahr und der eine Monat mit Rückgabe zu tun? Meines Wissens müssen bei Verkäufen die nicht von Privat an Privat gehen, bzw. eine der Parteien eine Firma ist, 2 Jahre Garantie oder zumindest Gewährleistung gegeben werden, was bedeuten würde, dass du noch 11 Monate Zeit hast?
 
Garantie hätte bedeutet, dass Sony die Kosten trägt. Bei der Gewährleistung, in der ich mich jetzt befinde, bin ich darauf angewiesen, dass Amazon mitspielt. Denn theoretisch wäre ich in der Beweispflicht, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und sich erst jetzt zeigt. Amazon könnte sich also quer stellen.

Die haben allerdings auch schon geantwortet und geschrieben, dass ich die Konsole zurück schicken kann. Wird dann halt nur 4-6 Wochen dauern. Mal sehen, ich sprech am Montag mal mit Sony und check mal, wie die den Fall sehen.
 
Ja, sicher machen sie das. Und so, wie es aussieht, kann ich die Konsole über sie auch austauschen. Zumindest sieht es so nach der sehr schnellen Antwort von denen aus.

Wie gesagt, morgen telefoniere ich nochmal mit Sony, um zu hören, was die denn dazu sagen und dann geht das gute Stück wohl über Amazon zurück in der Hoffnung, zeitnah einen Ersatz zu bekommen.

Wie kann es denn dazu kommen, dass das Laufwerk nicht mehr will? Auf einer Reparaturseite las ich, dass der Laser kaputt gehen kann. Man solle die Konsole nicht einfach so vom Strom trennen, was ich eh nicht gemacht habe, zumindest nicht absichtlich. Ich habe eine Master/Slave Steckdose, welche Strom auf die angeschlossenen Geräte liefert, sobald der Receiver an geht bzw. den Strom wieder trennt, sobald dieser aus geht. Daran ist auch die PS3 angeschlossen. Allerdings stelle ich den Receiver immer erst dann aus, wenn auch die PS3 bereits aus (also im Standby) ist. Damit sollte es eigentlich keinen Unterschied machen, ob ich den Strom trenne oder den Hauptschalter hinten am Gerät betätige.

Ich bin jedenfalls ziemlich erschüttert, dass das jetzt so aufgetreten ist. Und ausgerechnet jetzt, wo die Surround-Anlage aufgebaut ist und genutzt werden will *heul*. Wenn es 1-2 Wochen später gewesen wäre, hätte ich zumindest schon mal ein paar Filme gucken können... ;)
 
Du bist in gar keiner Beweispflicht gNNY. Das Gerät hat 2 Jahre lang zu funktionieren, MINIMUM, dafür ist die Gewährleistung da.
Wenn du sie unsachgemäß behandelst, und du was weiss ich nicht, damit Steaks braten wolltest weil du es für einen George Foreman Kontaktgrill gehalten hast und auf der Cell CPU deine Steaks gemacht hast, DANN ist das unsachgemäße behandlung. Alles andere, hat DIR nachgewiesen zu werden. Wenn ein elektronisches Bauteil kaputt geht, kann man von einem Konsumenten nicht erwarten, das er genau sagt, was da wo und warum kaputt gegangen ist. In diesem Fall gilt, auch vor Gericht, die Unschuldsvermutung.

Da Amazon was Kundenservice angeht IMMER erste Sahne ist, brauchst du dir nicht ein graues Haar wachsen lassen. Das wird anstandslos abgehandelt wenn auch möglicherweise mit einer Reperaturzeit verbunden.

Der Konsument hat nur innerhalb der ersten 6 Monate das recht zu entscheiden wie mit seiner Ware verfahren wird. Ausgenommen sind Artikel wo dem Verkäufer ein zu großer Wirtschaftlicher Verlust durch die behebung des Mangels entstehen. Als Beispiel ein Auto: du kaufst eine Mercedes E-Klasse und nach 4 Monaten ist ein Defekt an der Bremsanlage festgestellt worden. Da hast du natürlich nicht das Recht zu sagen, dass du eine neue E-Klasse willst, weil das Wirtschaftlich nicht tragbar wäre.

Aber wenn man sich für 30€ ne Tastatur kauft und die geht nach 2 Monaten kaputt dann kannst du eine neue Verlangen und das steht dir laut Gesetz dann auch zu.

Und ja, in Deutschland ist eine Gewährleistung von 2 Jahren Pflicht, solange es nicht von Privat zu Privat geschieht. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube auch heute können Privat zu Privat verkäufe mit einer Garantie behaftet sein, wenn sich der Verkäufer nicht davon Freispricht eine Gewährleistung zu bieten, da es sich um einen Privatverkauf handelt. Sieht man auch immer schön bei Ebay diesen Satz (Ich gewähre keine Garantie, da es ein Privatverkauf ist) oder sowas in der Art.

So Exkurs beendet
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte kein Halbwissen verbreiten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherfüllung
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Sachmangel
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr

gNNY IST in der Beweislast.
D.h. er müsste (notfalls) vor Gericht beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang bestand. Anwaltskosten etc. stehen aber in keinem Verhältnis zur Sache, von daher sinnlos.
Er kann nur auf Kulanz von Amazon/Sony hoffen, dies ist dann aber freiwillig.
Und bevor wieder die typischen Fragen auftreten.
Nur Gewährleistung per Gesetz für 2 Jahre vorgeschrieben.
Garantie dagegen ist eine völlig freiwillige Dreingabe des Herstellers!!!
 
Da muss ich mich entschuldigen, meine Ausbildung im Vertragsrecht liegt noch vor der Schuldrechtsreform und den Änderungen von 2001, in dem Falle stimmts was S3b86 geschrieben hat.

Ich hab mir das jetzt mal durchgelesen, aber ich versteh das so: Der Verkäufer gibt/muss eine 2 jährige Gewährleistung (geben).

Wenn innerhalb der ersten 6 Monate ab Lieferzeitpunkt ein Sachmangel auftritt so geht man davon aus, dass er schon vor dem Kauf bestand. Das es jetzt nach 13 Monaten nicht mehr geht kann er ja anhand des defekten Gerätes beweisen und mehr muss er da auch nicht machen. Wenn ihm vorgeworfen wird dort grob Fahrlässig gehandelt und deshalb einen defekt ausgelöst zu haben, muss allerdings der Verkäufer beweisen, wie er zu so einem Urteil kommt.

Ich schätze aber das kein Verkäufer oder Hersteller so blöd ist, es sei denn, das Gerät wurde unerlaubt geöffnet oder ähnliches. Das wäre ja ne PR-Bombe die da platzen würde wenn da einer steht und sagt "der Käufer ist selbst Schuld, er hat die PS3 benutzt, deshalb ist sie kaputt gegangen".

Was ich bisher noch nicht geblickt habe ist, inwiefern eine PS3 zum Beispiel in das Verbrauchsgüterschema passen könnte oder nicht. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass er mit einer Reklamation, gerade bei Amazon, keine Probleme haben sollte.

Sorry nochmal für mein Post davor, ich glaube ich muss mich dahingehend echt mal wieder einlesen und durcharbeiten. Was ich aber bisher so gesehen habe, wurden die Rechte der Käufer extrem beschnitten.
 
Ich denke auch nicht, dass Amazon Schwierigkeiten macht.
Stichwort Kulanz.
Eine rechtliche Verpflichtung zur anstandslosen Reparatur oder Umtausch haben sie jedenfalls nicht.
 
Zurück
Oben