Führerschein ab 17 - Fahren in Österreich?

Partizan

Commander
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Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Österreich erkennt den deutschen B 17-Führerschein an und umgekehrt akzeptiert Deutschland den österreichischen L 17-Führerschein.

Quelle: http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/F...-17.asp?ComponentID=189925&SourcePageID=86352


„ ... Das Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie dankt für Ihr Schreiben vom 9. Dezember 2009. Bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die beiden Führerscheinmodelle BF17 in Deutschland und L17 in Österreich vergleichbar sind. Es wird daher die österreichische vorgezogene Lenkberechtigung (L17) der Führerscheinklasse B auch in Deutschland anerkannt. Umgekehrt ist es auch erlaubt, in Österreich mit der deutschen Lenkberechtigung BF17 zu fahren ...“


Quelle: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2010-Texte/fpx-10-04-183-BF17.htm



Also darf ich jetzt im August in Österreich fahren, solange meine Begleitperson nebendran sitzt?
 
Umgekehrt ist es auch erlaubt, in Österreich mit der deutschen Lenkberechtigung BF17 zu fahren ...“

natürlich, da stehts doch, also ich hätte da echt keine angst. Ein Freund von mir ist da auch ne gute Weile gefahren und hat den wagen etwas kennengelernt, und da hat es nichts gemacht.
Wobei ich nicht weiß, ob er kontrolliert wurde, also ob er theoretisch fahren darf...
 
Zitat Arbö ( ein Ö. Autofahrerclub ähnlich ADAC ):
Bei der L17-Ausbildung wird der gesamte Theorieunterricht in der Fahrschule absolviert und der praktische Teil kombiniert aus Mindestfahrstunden und 3.000 km Ausbildungsfahrten mit dem privaten Begleiter. Die Ausbildung kann bereits ab dem 16. Geburtstag begonnen werden, die praktische Fahrprüfung kann frühestens mit dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Damit erwirbt man einen Führerschein der Klasse B in dem dafür geltenden Umfang.

In folgenden Staaten wird der österreichische L 17-Führerschein anerkannt:

* Großbritannien und Irland, wenn nicht ansässig
* Dänemark, wenn nicht ansässig
* Deutschland, wenn nicht ansässig
* Norwegen, nur wenn ansässig
 
...3.000 km Ausbildungsfahrten mit dem privaten Begleiter.

Das nenn ich mal ne stolze zahl. Wie will man das denn überprüfen ob einer wirklich soviele kilometer gefahren hat?

ich war schon 18 als ich zur fahrschule gegangen bin und den 17er gab es da noch garnicht, Hätte ich aber sowieso nicht gemacht da ich es eh nicht eilig hatte und dadrauf verzichten kann nur mit begleitung fahren zu dürfen ;)
 
Ab erfolgreicher Ablegung des B Führerscheins darf in Österreich ALLEIN gefahren werden !
( FS Prüfung frühestens ab dem vollendeten 17. Lebensjahr = 17.Geburtstag )

Zitat:
Wer darf Begleiter sein?

* Eine oder zwei Personen, die wahlweise (oder gemeinsam) die Fahrten mit dem Bewerber absolvieren.
* Die Person muss in einem Naheverhältnis zum Bewerber stehen (z.B. Familie). Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten.
* Handelt es sich nicht um eine erziehungsberechtigte Person, muss deren Zustimmung eingeholt werden.
* Der Begleiter ist der Behörde im Antrag bekannt zu geben.
 
Schön und gut, Inzersdorfer, nur hilft mir das wenig, da ich den deutschen BF 17 habe. Ich denke ich werde fahren, und falls ich doch angehalten werde, zeige ich den Polizisten die ausgedruckten "Beweise" und hoffe, dass sie das annehmen; scheinbar scheint es ja erlaubt zu sein, und ich wüsste nicht, warum in Ö 17-Jährige ALLEINE rumfahren dürften, aber ich als 17-Jähriger in Begleitung meines Vaters nicht. :freaky:
 
um das mit dem östereichen führerschein nochmal zu hinterfragen:
wenn die jungs da 3000km gefahren sind, dürfen sie, ob 17 oder älter, ab da ohne begleitung fahren oder wie?

ich verstehe das nicht ganz, gruß
 
zur Verdeutlichung:

B-Führerschein mit 17 Jahren
Wer nicht bis 18 warten will
Wer nicht bis 18 auf den Führerschein warten will, kann schon mit 16 ein Auto lenken und bereits mit 17 alleine Auto fahren.

1. Ausbildungsphase und Prüfung


Schritt 1:
Anmeldung bei einer Fahrschule:
Kurs ab dem 16. Geburtstag möglich

Schritt 2:
Grundausbildung in der Fahrschule:
26 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis

Schritt 3:
Ausbildungsfahrten mit Begleitperson:
3 Praxisblöcke zu je 1.000 km, jeweils verteilt auf zumindest 2 Wochen (mit Fahrtenprotokoll)

Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug

* normaler PKW oder Kombi
Die Absolvierung dieser Ausbildung mit einem Kraftwagen mit Automatikgetriebe ist grundsätzlich zulässig. Allerdings ist zu beachten, dass für den Fall, dass die Fahrprüfung ebenfalls auf diesem Kraftwagen abgelegt wird, die Lenkberechtigung auf das Lenken von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe eingeschränkt wird.
* "L17"-Schild vorne und hinten gut sichtbar angebracht
* Tafel mit Aufschrift "Ausbildungsfahrt"

Wer darf Begleiter sein?

* Eine oder zwei Personen, die wahlweise (oder gemeinsam) die Fahrten mit dem Bewerber absolvieren.
* Die Person muss in einem Naheverhältnis zum Bewerber stehen (z.B. Familie). Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten.
* Handelt es sich nicht um eine erziehungsberechtigte Person, muss deren Zustimmung eingeholt werden.
* Der Begleiter ist der Behörde im Antrag bekannt zu geben.

Voraussetzungen für die Begleitperson

* Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren.
* Muss glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren tatsächlich einen PKW oder Kombi zu lenken.
* Darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.
* Während Begleitfahrten gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille)
* Der Bewilligungsbescheid ist mitzuführen.

Schritt 4:
Begleitende Schulung in der Fahrschule für Schüler und Begleiter nach jeweils 1.000 Kilometern:

* Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer
* gemeinsame "Ausbildungsfahrt"

Schritt 5:
Nach mind. 3.000 km Fahrpraxis:
Perfektionsschulung und Perfektionsfahrt, das heißt 6 Einheiten Theorie klassenspezifisch und 3 weitere Fahrstunden.

Schritt 6:
Frühestens mit 17 Jahren theoretische und praktische Führerscheinprüfung (wie bei „Führerschein B" beschrieben)


Probezeit:
Es besteht eine Probezeit bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. In dieser Zeit gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).

Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.

Derzeit gilt der „L17" B-Führerschein bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark.


2. Ausbildungsphase


Diese Ausbildungsphase gilt für jene Personen, die nach dem 1. Jänner 2003 den Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung bei der Behörde stellen (wird häufig von der Fahrschule durchgeführt).


Ablauf und Reihenfolge der 2. Ausbildungsphase:

1. Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining (etwa 8,5 Stunden), inkl. verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
2. Eine Perfektionsfahrt in einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.

Die Perfektionsfahrten können nur in den Fahrschulen absolviert werden.
 
o mein gott wie kompliziert, da würde ich doch lieber warten bis ich 18 bin, bevor ich mit der Fahrschule 3000km fahre!

Aber danke die Info, habs jetzt gecheckt :D
 
Also die 3x1000 km fährst mit einer der vorher bestimmten Begleitpersonen ! Ziel der "komplizierten" Übung ist, den Mädels&Jungs eine gute und umfassende Führerscheinausbildung zu geben.

Sinn der Übung war übrigens die Zahl der schweren und schwersten Mopedunfälle der 17 bis 18 Jährigen zu senken. (Moped in Ö.: 50 ccm, max 45 km/h)
 
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