zur Verdeutlichung:
B-Führerschein mit 17 Jahren
Wer nicht bis 18 warten will
Wer nicht bis 18 auf den Führerschein warten will, kann schon mit 16 ein Auto lenken und bereits mit 17 alleine Auto fahren.
1. Ausbildungsphase und Prüfung
Schritt 1:
Anmeldung bei einer Fahrschule:
Kurs ab dem 16. Geburtstag möglich
Schritt 2:
Grundausbildung in der Fahrschule:
26 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis
Schritt 3:
Ausbildungsfahrten mit Begleitperson:
3 Praxisblöcke zu je 1.000 km, jeweils verteilt auf zumindest 2 Wochen (mit Fahrtenprotokoll)
Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug
* normaler PKW oder Kombi
Die Absolvierung dieser Ausbildung mit einem Kraftwagen mit Automatikgetriebe ist grundsätzlich zulässig. Allerdings ist zu beachten, dass für den Fall, dass die Fahrprüfung ebenfalls auf diesem Kraftwagen abgelegt wird, die Lenkberechtigung auf das Lenken von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe eingeschränkt wird.
* "L17"-Schild vorne und hinten gut sichtbar angebracht
* Tafel mit Aufschrift "Ausbildungsfahrt"
Wer darf Begleiter sein?
* Eine oder zwei Personen, die wahlweise (oder gemeinsam) die Fahrten mit dem Bewerber absolvieren.
* Die Person muss in einem Naheverhältnis zum Bewerber stehen (z.B. Familie). Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten.
* Handelt es sich nicht um eine erziehungsberechtigte Person, muss deren Zustimmung eingeholt werden.
* Der Begleiter ist der Behörde im Antrag bekannt zu geben.
Voraussetzungen für die Begleitperson
* Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren.
* Muss glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren tatsächlich einen PKW oder Kombi zu lenken.
* Darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.
* Während Begleitfahrten gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille)
* Der Bewilligungsbescheid ist mitzuführen.
Schritt 4:
Begleitende Schulung in der Fahrschule für Schüler und Begleiter nach jeweils 1.000 Kilometern:
* Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer
* gemeinsame "Ausbildungsfahrt"
Schritt 5:
Nach mind. 3.000 km Fahrpraxis:
Perfektionsschulung und Perfektionsfahrt, das heißt 6 Einheiten Theorie klassenspezifisch und 3 weitere Fahrstunden.
Schritt 6:
Frühestens mit 17 Jahren theoretische und praktische Führerscheinprüfung (wie bei „Führerschein B" beschrieben)
Probezeit:
Es besteht eine Probezeit bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. In dieser Zeit gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).
Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.
Derzeit gilt der „L17" B-Führerschein bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark.
2. Ausbildungsphase
Diese Ausbildungsphase gilt für jene Personen, die nach dem 1. Jänner 2003 den Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung bei der Behörde stellen (wird häufig von der Fahrschule durchgeführt).
Ablauf und Reihenfolge der 2. Ausbildungsphase:
1. Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining (etwa 8,5 Stunden), inkl. verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
2. Eine Perfektionsfahrt in einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
Die Perfektionsfahrten können nur in den Fahrschulen absolviert werden.