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Fürs falsch Parken vor Gericht
- Ersteller chappy086
- Erstellt am
chappy086 schrieb:Hi Leute
Harte Story.
Bei meiner Firma ist ein großer Parkplatz der reicht bis zum Tor von dem Haus von nem Arzt.
Und der Bereich vom Parkplatz vor seinem Tor gehört ihm. Vor dem Bereich ein Parkverbotsschild.
Ich bin im Parkverbot gestanden.
Normalerweise...Parkstrafe, lass ich mir einreden.
Jedoch hat er wohl etwas überreagiert.
Keinerlei Vorwarnung.
In meiner Firma wies mich nur eine Kollegin darauf hin dass er spinnt und ich dort lieber nicht stehen sollte.
Es gab eine Geschichte dazu. Der ganze Parkplatz gehörte ihm.
Als die Firma den Standort gekauft hat hat sie wohl einen Teil vom Parkplatz gekauft.
Den Teil der übrig war wollten sie auch haben aber er verlangte auf einmal viel zu viel Geld und war dann sauer darüber dass das Geschäft platzte.
Naja auf jeden Fall ... Samstag 3.10. ..... Brief vom Gericht.
Ladung zu vorbe... blablabla irgendwas Tagsatzung.
Klage wegen Besitzstörung.
Na das wird teuer
Was sagt ihr dazu?
Ich hab keine Chance oder?
Das wird verdammt teuer...![]()
bela_ schrieb:Wegen was genau wirst du nun eigentlich angeklagt? Sollte ja irgendwo im Schreiben stehen und hier hast du bisher ja nur alles umschrieben.
Siehe erster Post.
-Iwan-
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2009
- Beiträge
- 853
ja, ich kenn sowas ähnliches....
vor unserem Haus ist eine Zufahr und dort habe ich einen Parkplatz mitgemietet, für den ich 10 Euro pro Monat zahle
trotz dem Schild an der Einfahrt (Privatparkplatz, nur für Mieter, blabla) und trotz einem P-Schild mit meinem Kennzeichnen parken immer wieder irgendwelche Pfosten auf meinem Platz
da dies ein Privatgrundstück ist, kann ich die Polizei nicht rufen und Abschleppen müsste ich aus eigener Tasche zahlen
leider ist mein Vermieter nicht bereit, so Pfosten oder Gestänge, die man nur per Schlüssel aufbekommt, oder eine Schranke zu montieren
eine Reifenkralle o.ä. kommt auch nicht in Frage, aber ich wehre mich trotzdem und verpasse den Leutchen eine freundliche Notiz:

vor unserem Haus ist eine Zufahr und dort habe ich einen Parkplatz mitgemietet, für den ich 10 Euro pro Monat zahle
trotz dem Schild an der Einfahrt (Privatparkplatz, nur für Mieter, blabla) und trotz einem P-Schild mit meinem Kennzeichnen parken immer wieder irgendwelche Pfosten auf meinem Platz
da dies ein Privatgrundstück ist, kann ich die Polizei nicht rufen und Abschleppen müsste ich aus eigener Tasche zahlen
leider ist mein Vermieter nicht bereit, so Pfosten oder Gestänge, die man nur per Schlüssel aufbekommt, oder eine Schranke zu montieren
eine Reifenkralle o.ä. kommt auch nicht in Frage, aber ich wehre mich trotzdem und verpasse den Leutchen eine freundliche Notiz:
dann mach ich ein schickes Foto davon, so das es jeder sehen kann und bisher hat sich keiner getraut, sich 2x dahin zu stellenLieber Autofahrer,
ihr Fahrzeug steht unerlaubt auf unserem Parkplatz, für den wir und nicht sie Miete bezahlen. Sie verstossen somit gerade gegen §862 BGB Abs. 1 "Anspruch wegen Besitzstörung".
Ich bitte sie daher, ihr Fahrzeug unverzüglich zu entfernen und sich in Zukunft einen anderen Parkplatz zu suchen.
Vielen dank im voraus und gute Fahrt wünscht
***Name***
Zur Info: ihr Kennzeichen, sowie Datum und Uhrzeit wurden notiert und werden im Wiederholungsfall einem Anwalt gemeldet.
mat_2
Rear Admiral
- Registriert
- Sep. 2006
- Beiträge
- 5.600
Mittlerweile hab ich sogar überlegt die Option Gefängnis statt Geld in Erwägung zu ziehen
Halte ich für eine ganz schlechte Idee!
Dominion
Commodore
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 4.573
Schade, hab den Thread zu spät bemerkt.
Kenne mich zwar absolut nicht im österreichischen Recht aus, aber ich unterstelle diesem mal ähnliche Wertungen wie dem deutschen.
Dann machen mich folgende Umstände stutzig:
Hier geht es im Wesentlichen um einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Besitzstörung. Schadensersatzansprüche fallen amS weg, da durch die Besitzstörung kein Schaden entstanden ist.
Der Eigentümer des Parkplatzes will also eine Verurteilung dahingehend erreichen, dass bei weiteren Zuwiderhandlungen eine vom Gericht festgesetzte Geldstrafe zu zahlen wäre.
Dies wäre der Sachlage nach jedoch problemlos aussergerichtlich möglich gewesen, nämlich durch entsprechende Aufforderung durch den Anwalt des Eigentümers.
Und hier kommt die Frage ins Spiel, ob die gegnerischen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten überhaupt dem Threadsteller auferlegbar sind (in Deutschland gibt es ja selbst im Rechtsstreit Rücksichtspflichten der Parteien, die beinhalten, dass unnötige Aufwendungen nicht erstattungsfähig sind).
Denn der Threadsteller hätte aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Murren eine Unterlassungserklärung auch aussergerichtlich unterschrieben, da er in diesem Fall nur die Kosten für die Erstellung der aussergerichtlichen Erklärung durch den Anwalt hätte tragen müssen.
Ein Gerichtsverfahren kann daher nur den Zweck verfolgen, höhere Kosten zu verursachen - der klassische Fall eines Rechtsmissbrauchs.
Entsprechend dieser Argumentation hätten dann allerdings im Verfahren die entsprechenden Anträge gestellt werden müssen. Im Nachhinein wird dies nicht möglich sein.
MfG,
Dominion.
EDIT1: Dieser Thread hätte besser ins Forum "Wirtschaft, Recht und Forschung" gepasst.
EDIT2: @ Threadsteller: Wie mein Vorredner schon sagte, gib bitte mal ein Feedback, wie es gelaufen ist.
Kenne mich zwar absolut nicht im österreichischen Recht aus, aber ich unterstelle diesem mal ähnliche Wertungen wie dem deutschen.
Dann machen mich folgende Umstände stutzig:
Hier geht es im Wesentlichen um einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Besitzstörung. Schadensersatzansprüche fallen amS weg, da durch die Besitzstörung kein Schaden entstanden ist.
Der Eigentümer des Parkplatzes will also eine Verurteilung dahingehend erreichen, dass bei weiteren Zuwiderhandlungen eine vom Gericht festgesetzte Geldstrafe zu zahlen wäre.
Dies wäre der Sachlage nach jedoch problemlos aussergerichtlich möglich gewesen, nämlich durch entsprechende Aufforderung durch den Anwalt des Eigentümers.
Und hier kommt die Frage ins Spiel, ob die gegnerischen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten überhaupt dem Threadsteller auferlegbar sind (in Deutschland gibt es ja selbst im Rechtsstreit Rücksichtspflichten der Parteien, die beinhalten, dass unnötige Aufwendungen nicht erstattungsfähig sind).
Denn der Threadsteller hätte aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Murren eine Unterlassungserklärung auch aussergerichtlich unterschrieben, da er in diesem Fall nur die Kosten für die Erstellung der aussergerichtlichen Erklärung durch den Anwalt hätte tragen müssen.
Ein Gerichtsverfahren kann daher nur den Zweck verfolgen, höhere Kosten zu verursachen - der klassische Fall eines Rechtsmissbrauchs.
Entsprechend dieser Argumentation hätten dann allerdings im Verfahren die entsprechenden Anträge gestellt werden müssen. Im Nachhinein wird dies nicht möglich sein.
MfG,
Dominion.
EDIT1: Dieser Thread hätte besser ins Forum "Wirtschaft, Recht und Forschung" gepasst.
EDIT2: @ Threadsteller: Wie mein Vorredner schon sagte, gib bitte mal ein Feedback, wie es gelaufen ist.
Zuletzt bearbeitet:
Also:
Ich hatte Glück.
War ne sehr liebe Richterin.
Die hat den gegnerischen Anwalt überredet einem Vergleich zu zustimmen.
Zudem hat sie es noch geschafft dass er eine niedrigere Tarifpost zur Bemessung nimmt.
347€ sinds.
Ich hatte Glück.
War ne sehr liebe Richterin.
Die hat den gegnerischen Anwalt überredet einem Vergleich zu zustimmen.
Zudem hat sie es noch geschafft dass er eine niedrigere Tarifpost zur Bemessung nimmt.
347€ sinds.
Dominion
Commodore
- Registriert
- Sep. 2008
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- 4.573
347 € ? Glück?
Also "Glück" wäre so ziemlich das letzte Wort, das mir hierzu einfallen würde.
Bei aussergerichtlicher Einigung (siehe obige Arg.) wärest Du mit 50 - 80 € dabei gewesen.
Aber nun kann man nichts mehr machen, verbuche es unter der Kategorie "dumm gelaufen" und dann Schwamm drüber
.
MfG,
Dominion.
Also "Glück" wäre so ziemlich das letzte Wort, das mir hierzu einfallen würde.
Bei aussergerichtlicher Einigung (siehe obige Arg.) wärest Du mit 50 - 80 € dabei gewesen.
Aber nun kann man nichts mehr machen, verbuche es unter der Kategorie "dumm gelaufen" und dann Schwamm drüber
MfG,
Dominion.
mat_2
Rear Admiral
- Registriert
- Sep. 2006
- Beiträge
- 5.600
Ich hatte mir noch überlegt die Diversion zu nennen, aber nach dem die gegnerische Partei ja scheinbar erpicht darauf war, dies vor Gericht auszutragen, habe ich den Gedanken wieder verworfen - aber es wäre vermutlich der günstigste Fall für Chappy gewesen...
Aber so wies aussieht Chappy hattest du ja sowieso mit einer höheren Strafe gerechnet...?
Aber so wies aussieht Chappy hattest du ja sowieso mit einer höheren Strafe gerechnet...?
Heretic Novalis
Banned
- Registriert
- Jan. 2002
- Beiträge
- 8.048
was wird sich hier eigentlich aufgeregt?
der te hat einen fremden parkplatz unerlaubt benutzt.
da gibts nichts zu diskutieren.
vielleicht hätte man mit freundlichen worten auch erreicht, dass dort niemand mehr widerrechtlich parkt, vielleicht wars der eigentümer allerdings auch leid, weil da permanent leute illegal parken...?
@te
sei froh, dass du mit nem vergleich davongekommen bist. bei ner verurteilung wärs teurer geworden (gegnerische anwalts- und gerichtskosten, hlhere strafe) und park gefälligst da, wo du auch darfst.
leute gibts... und immer sind die schuld, die ihr eigentum nicht freiwillig anderen zur verfügung stellen wollen. solche ansichten kommen meist von leuten, die kein selbst erwirtschaftetes eigentum besitzen....
der te hat einen fremden parkplatz unerlaubt benutzt.
da gibts nichts zu diskutieren.
vielleicht hätte man mit freundlichen worten auch erreicht, dass dort niemand mehr widerrechtlich parkt, vielleicht wars der eigentümer allerdings auch leid, weil da permanent leute illegal parken...?
@te
sei froh, dass du mit nem vergleich davongekommen bist. bei ner verurteilung wärs teurer geworden (gegnerische anwalts- und gerichtskosten, hlhere strafe) und park gefälligst da, wo du auch darfst.
leute gibts... und immer sind die schuld, die ihr eigentum nicht freiwillig anderen zur verfügung stellen wollen. solche ansichten kommen meist von leuten, die kein selbst erwirtschaftetes eigentum besitzen....
Ich sag ja gar nicht dass ich nicht Schuld bin.
Nur die Methode ist extrem.
Auf öffentlichen Straßen kommt VIEEEL billiger.
Ich zitiere mich mal (Post Nr.5):
"Naja ... mir hat sich mal jemand direkt vor die Garage gestellt.
Ich hab der Frau dann auch nur gesagt sie solls nicht mehr machen.
Und ich konnte wirklich 5 Stunden lang nicht in meine Garage.
Ich verstehe solche Methoden nicht... "
Und das war MEIN Privatgrund.
Nur die Methode ist extrem.
Auf öffentlichen Straßen kommt VIEEEL billiger.
Ich zitiere mich mal (Post Nr.5):
"Naja ... mir hat sich mal jemand direkt vor die Garage gestellt.
Ich hab der Frau dann auch nur gesagt sie solls nicht mehr machen.
Und ich konnte wirklich 5 Stunden lang nicht in meine Garage.
Ich verstehe solche Methoden nicht... "
Und das war MEIN Privatgrund.
Zuletzt bearbeitet:
mat_2
Rear Admiral
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- Beiträge
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was wird sich hier eigentlich aufgeregt?
Wer regt sich denn auf?