FujiFilm RMA Total Unfähig - Frage wegen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Pain_Deluxe

Commander
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So Ganz kurz.

Cam am 4.1.2010 bei Saturn gekauft.Cam hatte dann am 4.7.2010 ein krassen Display Schaden (Kam einfach so :mad:) Ich nach Saturn die dass Teil einschicken. So heute die Cam abgeholt.Schau nach und was ist der Fehler ist immer noch da.:rolleyes: Und Saturn Schickt dass Teil wieder ein (wieder 14 Tage)-.-.

Meine Frage. Ich meinte gehört zu haben wenn die Cam nach 2 Reparatur Versuchen den Gleichen Fehler aufweist kann ich doch zurück Treten oder ?


Noch was neben bei auf RTL meinte Mittwoch bei Rechtsurtürmer man könnte sich einfach ein neues Gerät mitnehmen wenns da ist (anstatt zu Rep.) (es war die Cam bei Saturn) aber die wollten vorhin keine Rausrücken und schicken wie oben beschrieben nun zum 2 mal ein:rolleyes:
 
Grds. hat der Käufer bei Vorliegen eines Sachmangels die Wahl zwischen Nachlieferung oder Nachbesserung.

Grds. gilt die Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosne Versuch als fehlgeschlagen, was den Käufer bei einem erheblichen Mangel zum Rücktritt berechtigt.

Wenn die Daten stimmen, sollte für die erste Mangelanzeige möglichst Beweise vorliegen...
 
Was meinst du mit dem letzten Satz.

Die Cam wurde ja Repariert aber der Fehler nicht ganz behoben (Ergo der gleiche Fehler ist noch da nur nich mehr so krass.)

Und wenn ich doch Wahl auf Nachlieferrung habe und ich dass ja auch wollte warum bekam ich dann keine neue.

Nunja wenn die Cam nun wieder nicht i.O ist nach den 2 wochen dann trete ich zurück und kauf mir ne Nikon.......

Muss ich irgendwas schreiben damit ich zurück treten kann?

€:Kannst du mir die § Absätze nennen?, damit ich die da mal aufklären kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
§§ 434 Abs. 1, 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB

Wann die Nachbesserung fehlgeschlagen ist regelt der § 440 BGB, das Rücktrittsrecht ergibt sich aus § 440 i.V.m. 323 BGB.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damn jetzt bin ich verwirrt mal lesen.

Danke !
 
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