Garantie bzw Gewährleistungs Ansprüche

Caffrey77

Lt. Junior Grade
Registriert
Apr. 2008
Beiträge
415
Moin Männers,

da Ich wirklich kein Bereich gefunden habe wo das Thema rein past poste Ich es jetzt einfach mal hier.

Und zwar habe Ich folgende Frage:

Alles natürlich rein hypotetisch betrachtet.

Es wurde bei einer Örtlichen Firma ein HP Server gekauft.
Dieser wurde inkl. Software ( OS etc. ) als Komplett Paket verkauft.
Dieser stand dann in einem sehr kleinen Raum, dadurch wurde der Server sehr schnell Warm.
Auf dieses Problem wurde man auch drauf hingewiesen, es wurde allerdings nichts unternommen.

Nun lief der Server nicht mehr und nach absprache und mehrfachen Tests mit HP wurde Festgestellt das die Festplatten aufgrund eines Wäremfehlers defekt sind.

HP hat daraufhin kostenlos neue Platten geschickt und mithilfe der Datensicherung konnte man das Komplette System wiederherstellen.

Nun zum eigentlichen Problem:

Wer bezahlt die Arbeitszeit?
Kann man diese dem Kunden in Rechnung stellen oder beruft sich diese auf die Gewährleistung, da der Server ja inkl. Software ein Komplett Paket war?
In den AGB`s der Firma stehen keine Infos zu diesem Thema.


Wäre cool wenn jem dort genaueres wüsste.

Greez
AMDKlinge
 
Ich bin in solchen Sachen kein Experte und vor allem,

Auf dieses Problem wurde man auch drauf hingewiesen, es wurde allerdings nichts unternommen.

bedeutet das, dass dem Kunden das Problem mitgeteilt hat?
Denn, falls dem Kunden das gesagt wurde und der dennoch den Server in einen viel zu kleinen Raum stellt, dann würde ich behaupten dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat und er die Arbeitszeit zu bezahlen hat.
 
meph!sto schrieb:
Ich bin in solchen Sachen kein Experte und vor allem,



bedeutet das, dass dem Kunden das Problem mitgeteilt hat?
Denn, falls dem Kunden das gesagt wurde und der dennoch den Server in einen viel zu kleinen Raum stellt, dann würde ich behaupten dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat und er die Arbeitszeit zu bezahlen hat.

Ich denke auch, wenn der Kunde darauf hingewiesen wurde, müsste er eigentlich dafür bezahlen, da er das verbockt hat.

Nach welcher Zeitspanne ist den der Defekt aufgetreten? Denn ggf. musst du beweisen das du dem Kunden das mitgeteilt hast.

PS: Bin kein Rechtsanwalt und das nur meine Meinung, im Zweifel solltest du das von einem richtigen Rechtsbeistand prüfen lassen.
 
Dass HP neue Platten geschickt hat, finde ich schon sehr kulant weil sie das, nach meiner Meinung, bei genaurer Kenntnis der Umstände nicht hätten machen müssen.

Bei der Frage nach der Arbeitszeit beziehst du dich vermutlich auf den EDV-Dienstleister, der den Server verkauft und auch die Reparatur bzw. Datenrettung durchgeführt hat?

Ich würde mal behaupten, dass der Dienstleister dem Kunden durchaus eine Rechnung für diesen Aufwand schicken könnte, da der Kunde ja mehrfach den Hinweis bekommen hat dass der Raum viel zu warm für den Server ist und das Gerät dadurch Schaden nehmen kann.

Das ist geschehen, weil es der Kunde versäumt hat eine Klimaanlage zu installieren. Ein solcher Defekt ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht von der Garantie oder Gewährleistung abgedeckt. Daher steht der Rechnung eigentlich nichts im Weg.

Um mal wieder eine beliebte Autometapher zu bemühen:
Ein Autohaus muss ja auch nicht kostenlos ein Getriebe wechseln, wenn der Käufer des Wagens die Karre permanent bis in den roten Bereich dreht, obwohl ihm mehrfach gesagt wurde, dass das eine sehr blöde Idee ist. ;-)
 
Kann da auch nur mutmaßen, aber meines persönlichen Rechtsempfindens nach, hat der Kunde die Arbeitszeit zu bezahlen. Computer(-teile) und elektrische Anlagen haben sehr oft (immer?) Angaben, unter welchen Bedingungen sie betrieben werden dürfen (Luftfeuchte und halt auch Umgebungstemperatur), wenn sich der Kunde nicht daran hält hat er den Defekt provoziert bzw. selbst verschuldet, da ist es imo. schon kulant, dass HP kostenlos die Platten ersetzt hat.
 
Wow,

vielen Dank schonmal für die Vielen Antworten, hat mir gut geholfen.

werden das von nem rechtsbeistand prüfen lassen.
 
Ist doch ganz einfach. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf müsst ihr dem Kunden nachweisen, dass es sein Verschulden (Überhitzen!) war, wenn ihr das nicht beweisen könnt, Pech gehabt.

Ab Monat 7 muss er euch beweisen, dass es NICHT die Hitze, sondern ein Sachmangel ab Auslieferung war.
 
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