Grafikkarte Garantie bzw. Gewährleistung?

nierewa

Lt. Junior Grade
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Juni 2008
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Hallo,

ich hab mal ne Frage zu ner gekauften Grafikkerte.

Im Juli diesen Jahres, hab ich mir ne GraKa bei einem Internetshop bestellt.
Nach einigen Wochen fing der Lüfter an ständig zu brummen und die Plaste-Schutzhülle der Karte begann zu vibrieren.

Aus diesem Grund schickte ich die Karte im August wieder ein.
Der Shop sendete sie weiter zum Hersteller zwecks Reparatur.

Gestern kam die Karte zu mir zurück.
Die Verpackung zerissen, die Befestigung (dort wo die Schraube reinkommt um
sie am Gehäuse fest macht) verbogen und an der Unterseite der Karte war eine Komponente (also so ne gelötete Brücke) abgebrochen.

Kann ich nun die Karte zum Shop zrück schicken und z.B.: Geld zurück verlangen?
Oder eine neue Graka als Ersatz?

Danke für eure Hilfe. MfG :)
 
Gestern kam die Karte zu mir zurück.
Die Verpackung zerissen, die Befestigung (dort wo die Schraube reinkommt um
sie am Gehäuse fest macht) verbogen und an der Unterseite der Karte war eine Komponente (also so ne gelötete Brücke) abgebrochen.
Ein Kunde hat 2 Nachbesserungsversuche des Lieferanten/Herstellers in kauf zu nehmen. Nach dem zweiten Nachbesserungsversuch (also in deinem Fall Reparatur oder Neuware) hat der Fehler weg zu sein. Man kann bei der Nachbesserung auch Fristen setzen, allerdings keine unrealistischen.
Wenn nach der zweiten Nachbesserung immernoch Fehler auftreten, bzw Defekte vorliegen, dann kann man:
Vom Kaufvertrag zurücktreten, mit dem Mangel leben (und eine Reduzierung des Kaufpreises fordern, wenn der Händler mit macht) oder sich freiwillig auf weitere Reparaturen einlassen.
Und lass dich nicht mit nem Gutschein abspeisen. Nach der 2. Reparatur muss Kohle her ^^

Aber NEIN, nach der ersten Reparatur nur, wenn der Händler dir das anbietet.
 
Genau, du solltest allerdings wirklich direkt Fotos davon machen, wie das gute Stück bei dir eingetroffen ist.

Der Rest ist immer verhandlungssache und warum hat Merle ja schon erklärt (Händler hat noch einen Nachbesserungsversuch). Je nach Shop kann man da beim netten Nachfragen aber schon Glück haben, dass man was anderes Neues bekommt oder sogar das Geld zurück.
 
So wie du die Verpackung und die Karte beschreibst, kann auch ein Lieferschaden vorliegen.

In diesem Fall musst du dich mit dem Lieferanten (DHL, UPS usw.) auseinandersetzen. Dort wird dann ein Formular ausgefüllt, eine Versicherung übernimmt den Schaden - bis dann das Geld beim Händler eingetroffen ist u. du deine neue Karte bekommst, kann allerdings einige Zeit vergehen.

Andererseits (wenn die Karte vom Händler so verschickt wurde), ist er in die Pflicht zu nehmen. Da muss man manchmal ganz schön Druck machen. Auf Fristen aufmerksam machen etc.
 
@Merle
Aber nur, wenn es sich um den selben Fehler handelt.
Schickst du die Grafikkarte einmal wegen Lüftergeräusche und einmal wegen Bildfehler ein, hast du keinen Anspruch auf eine Wandlung.
 
Das stimmt so nur halb. Meine Playstation kann ja auch einmal was mitm VRAM haben und ein mal ist das BlueRay LW defekt, danach würd ich MediaMarkt auch innen Arsch treten können.
Klar, vielleicht isses rechtlich so wie du sagst, aber das klappt dennoch.
 
Hallo.

Erst mal danke für eure Hilfe.
Ich hab per e-mail beim Internetshop angefragt, wie
es jetzt weiter geht. Natürlich mit den gemachten Bildern.

Als Antwort bekam ich folgendes:

wir haben die Grafikkarte an den Hersteller / Lieferant weitergeleitet, dieser hat die Reklmation abgelehnt da eine mechanische Beschädigung vorlag

Was bedeutet das für mich?
Muß ich jetzt diese defekte Karte behalten, ohne Ersatz?
Kann ich das Geld zurückverlangen?

Ich wollte folgende e-mail schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf den gekauften Artikel bestehen laut Ihren AGB 2 Jahre Garantie.
Und ebenso die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Deshalb erwarte ich als privater Endkunde, das die auftretenden Fehler
bei der gekauften Ware beseitigt werden.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers, die Ware in derjenigen Beschaffenheit und Qualität zu liefern, die mit dem Kunden vereinbart wurde.
Der Verkäufer haftet ab Kaufdatum für die Dauer der Gewährleistung für Mängel des Produkts.

Innerhalb dieser Frist kann der Käufer eine Wandlung (Geld zurück gegen Ware), Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder auch Schadensersatz gelten machen.

Da die Gewährleistungspflicht noch besteht,
möchte ich die Wandlung, sprich Geld zurück gegen Ware geltend machen.

Bitte teilen Sie mir mit, wie weiter verfahren wird.

Mit freundlichen Grüßen

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, du musst darauf bestehen, dass du sie bereits mechanisch beschädigt vom Hersteller zurück bekommen hast. Weil generell hat der Hersteller recht. Wenn etwas derart beschädigt wurde, ist das kein Gewährleistungs-/Garantiefall.
 
Nein, du musst darauf bestehen, dass du sie bereits mechanisch beschädigt vom Hersteller zurück bekommen hast. Weil generell hat der Hersteller recht. Wenn etwas derart beschädigt wurde, ist das kein Gewährleistungs-/Garantiefall.

Sorry, aber ich weiß nicht genau auf was sich das "Nein" bezieht.

Auf: Muß ich jetzt diese defekte Karte behalten, ohne Ersatz?
Auf: Kann ich das Geld zurückverlangen?

Also muß ich das so hinnehmen?
 
Das ist aber auch kein Garantiefall. Weder Händler noch Hersteller können für den verpfuschten Transport etwas.
Für die Zukunft nimm keine zerissenen Pakete mehr an.
Dir wurde im 3. Beitrag geraten dich mit dem Lieferanten in Verbindung zu setzen.



Besteht wirklich 2 Jahre Garantie? Ich kann mir das nicht so recht vorstellen. Bezüglich Gewährleistung: Wenn die Karte älter als 6 Monate ist, kannst du dir die gesetzlichen 24 Monate Gewährleistung in die Haare schmieren. (nach 6 Monaten Beweislastumkehr)
 
Wie gesagt, ich hab die Karte erst im Juli diesen Jahres gekauft.
Also die 6 Monate mit Beweispflicht des Herstellers gelten noch.

Es handelt sich nicht um einen Transportfehler,
da die Karte im Originalkarton in einem anderen Karton eingepackt war, der mit Luftpolstern
ausgestopft und völlig unversehrt war bzw. ist.

Aber es kann doch nicht sein, das die Karte wegen dem Lüfter repariert werden soll,
der Hersteller die Reklamation ablehnt weil er einen mechanischen Defekt festgestellt hat
und der Internetshop sagt: "Tja, Pech gehabt. Hersteller hat abgelehnt, jetzt leb damit."

Noch zumal ich die Karte ja in diesem Zustand zurückbekommen habe.
 
Also muß ich das so hinnehmen?
In der Theorie ist es jetzt so, dass du der angeschmierte bist. Das wollte ich sagen.
Aber WENN du es auf Gewährleistung/Garantie (weil das ist kein Garantiefall) machen willst, wird das nix. Aber die Kulanz der Händler ist in so einem Fall auch nicht immer niedrig anzusetzen. Händler sind oftmals sehr Kulant. Ruf den doch einfach an und schildere ihm den Fall.
 
Das verstehe ich echt nicht.
Ich habe diese Karte im Juni gekauft.
Vielleicht war die Komponente ja bereits abgebrochen, wer weiß.
Ich jedenfalls hab die Karte sorgsam eingebaut und
zwecks Reparatur auch wieder sorgsam ausgebaut.

Und wenn ich das richtig sehe, muß er laut Paragraf 476 BGB innerhalb der ersten sechs Monate beweisen, das das Gerät von Anfang an in Ordnung war, oder nicht.

Laut Paragraf 440 Satz 2 BGB kann man vom Kaufvertrag zurücktreten,
wenn die Reparatur verweigert wird oder wie in diesem Fall ergebnislos verläuft.

Im Internet hab ich folgendes gelesen:
Kunden sollten einen Fehler umgehend reklamieren. Ihre Rechte gegenüber dem Händler verjähren bei neuen Waren meist zwei Jahre nach der Lieferung.
Hat der Verkäufer den Fehler arglistig verschwiegen, haftet er drei Jahre lang.
Maßgeblicher Zeitpunkt ist nicht die Übergabe, sondern der Moment, in dem der Kunde von der Täuschung erfahren hat!

Händler sind oftmals sehr Kulant. Ruf den doch einfach an und schildere ihm den Fall.
Der Internetshop bzw. die Reklamationsabteilung ist nur per e-mail zu erreichen.
Das hat man mir zumindest am Telefon so gesagt.
Er hält sich auch sehr zurück mit seinen Antworten. Immer mal ein Satz.
Aber es kommt so raus wie: "Sei froh das wir die Karte überhaupt zum Hersteller
geschickt haben. Und jetzt halt die Füße still."


Ich habe deshalb darum gebeten, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung zu beheben. Sollten der Händler dies nicht wünschen, werde ich einen Rücktritt vom Kaufvertrag in Erwägung ziehen.

Ich verstehe einfach nicht wozu es Garantie usw. gibt, wenn ich jetzt auf ner Karte sitzenbleibe, die kaputt ist :(
Ergänzung ()

So, es gibt Neuigkeiten.

Ich habe folgendes in einer e-mail an den Händler geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Paragraf 440 Satz 2 BGB kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten,
wenn die Reparatur verweigert oder wie in diesem Fall ergebnislos verläuft.

Kunden sollten einen Fehler umgehend reklamieren. Ihre Rechte gegenüber dem Händler verjähren bei neuen Waren meist zwei Jahre nach der Lieferung.
Hat der Verkäufer den Fehler arglistig verschwiegen, haftet er drei Jahre lang. Dies will ich Ihnen natürlich nicht unterstellen!
Maßgeblicher Zeitpunkt ist nicht die Übergabe, sondern der Moment, in dem der Kunde von der Täuschung erfahren hat!

Laut Paragraf 476 BGB müssen Sie als Verkäufer belegen, dass die Ware von Anfang in Ordnung war.

Ich bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung zu beheben.
Sollten Sie dies nicht wünschen, werde ich einen Rücktritt vom Kaufvertrag in Erwägung ziehen.

Als Antwort habe ich dies erhalten (wieder so ein langer Text):
Sehr geehrter Herr xxxxx,

gerne können Sie das Gerät zwecks Prüfung erneut einsenden.

Darauf habe ich geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sende die Karte erneut zur Reparatur ein.
Anbei lege ich das Reklamationsformular, mit Auflistung aller Mängel.

Die Nacherfüllung ist spätestens bis Anfang 01. November diesen Jahres zwecks Fristwarung vorzunehmen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob dies so in Ordnung geht.

Mit freundlichen Grüßen

Ich hoffe das ich damit nicht das Falsche mache
und das die Karte nun endlich repariert wird.

Was mich aber wundert, Zitat des Händlers (siehe Post #7)
wir haben die Grafikkarte an den Hersteller / Lieferant weitergeleitet, dieser hat die Reklmation abgelehnt da eine mechanische Beschädigung vorlag
 
Ja aber das ist einfach n blöder Fall. Vergleich das mal mit nem Auto:
Du hast nen Motorschaden nach 5000 km ohne dein zutun. Nun lässt du es reparieren, bemerkst bei der Auslieferung ne Beule nicht. Nun könnte ja jeder kommen und sagen "Ich hab da ne Beule, is n Garantiefall" obwohl er sie selbst reingefahren hat.
Die Situation in der du steckst ist einfach doof... Hättest du es gleich am Tag nach dem Erhalt der Karte bemerkt und gemeldet wären die Chancen nicht schlecht... Ich hoffe du verstehst was ich sagen will. Das mit den 6 Monaten ist richtig und schön und gut, aber hat mit physischen Einwirkungen von aussen wenig zu tun.

*edit1: Ich weiss es nicht, rechtlich. Sorry, viel Glück noch mit der Aktion ; ;
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Situation in der du steckst ist einfach doof... Hättest du es gleich am Tag nach dem Erhalt der Karte bemerkt und gemeldet wären die Chancen nicht schlecht... Ich hoffe du verstehst was ich sagen will. Das mit den 6 Monaten ist richtig und schön und gut, aber hat mit physischen Einwirkungen von aussen wenig zu tun.

Das kannst du laut sagen :(
Wie gesagt, ich weiß halt nicht ob der Defekt schon am Anfang war.
Aber das muß ich ja nicht wissen, weil der Verkäufer in der Beweispflicht ist, das es nicht so war.

Es ist halt frustrierend. Man schickt die Karte wegen des Lüfterbrummens ein
und bekommt sie völlig ramponiert und noch mit einem mechanischen Defekt zurück.

Und wenn ich mir die Karte so ansehe, zwecks verbogene Halterung und so,
bin ich wirklich geneigt zu vermuten, das die auch die Komponente beschädigt haben.

Ich schick die Karte ein und dann mal sehen... wie gesagt. Ich hoffe ich mach keinen Fehler.
 
Schick nen Brief mit! In dem du das erklärst. Und schreib auch rein, dass du Aufklärung des Sachverhalts wünschst, BEVOR die 6 Monate um sind. Also schnell. Weil so Verzögerungstaktiken sind ja auch nicht unbekannt... Wobei ich dem Shop da mal garnichts unterstellen will. Ich bezweifel stark, dass die das "repariert" haben. Insofern verstehe ich auch deren mangelnde Kooperation nicht, ehrlich gesagt.
 
Der Hersteller hat bereits physische Schäden beklagt.
Das bedeutet doch, dass die Karte irgendwo zwischen deinem Händler und dem Hersteller kaputt wurde - oder ausgestauscht wurde.

Entweder Transportunfall oder die Karte wurde von deinem Händler versehentlich oder wissentlich ausgetauscht.
 
So, ich nochmal.
Karte ist unterwegs.

Hab das Reklamationsformular ausgefüllt.
Dort gibt es ein Feld Fehlerbeschreibung (ohne Beschreibung keine Bearbeitung möglich)
Hier habe ich folgendes geschrieben:

2. Garantie/reparatur-Versuch

die Grafikkarte wurde bereits einmal von mir eingesendet zwecks Reparatur.
Der Lüfter gibt ein ständiges Brummen von sich und die Schuthülle der Karte vibriert mit.

Am 12.09 bekam ich die Karte wieder, unrepariert, in einem
völlig ramponierten Zustand (von Karte und dem original Karton) und eines mechanischen Defektes. (siehe dazu beigelegte e-mail an Compuland vom 12.09)

Zum Zwecke der Reparatur bzw. falls dies nicht möglich ist, Geld zurück oder Ersatzlieferung, sende ich die Karte nun ein zweites mal ein.
Ich bitte um eine schnelle Klärung des Sachverhaltes mit einer Frist bis spätestens 15.10.2009 zur Fristwahrung!

Mängel:
- Lüfter brummt ständig
- Schutzhülle vibriert

} konnte nicht von mir geprüft werden, da ich eine solch defekte Karte natürlich nicht testen kann. Laut Kundendienst hat der Hersteller die Reparatur nicht durchgeführt​

- Halterung der Karte verbogen
- mechanische Komponente C 1020 defekt
- Originalkarton zerstört

Nun bin ich mal gespannt was da rauskommt :confused_alt:
 
nierewa schrieb:
Das kannst du laut sagen :(
Wie gesagt, ich weiß halt nicht ob der Defekt schon am Anfang war.
Aber das muß ich ja nicht wissen, weil der Verkäufer in der Beweispflicht ist, das es nicht so war.
Irrtum, auch ein Käufer hat Pflichten unter anderen die sofortige Prüfung der Ware auf Vollständigkeit und Unverzehrtheit.
Sollte ein Fehler von Anfang an vorliegen und dieser nicht bemämgelt werden, wird davon usgegenagen, dass der Kunde den Fehler akzeptiert. Das nennt man konkludenten handeln.
 
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