punkrockfan
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Angenommen ich habe ein Smartphone mit einer ärgerlichen Macke, aber eben nutzbar, unterm Strich ein Garantiefall, unabhängig davon ob jemand eh (nicht) beweisen könnte wann der Mangel auftrat, kann ich es jederzeit einschicken wenn ich am besten darauf verzichten kann, oder bin ich angehalten einen Mangel, der akut zu keiner Potenzierung führt, sofort zu melden?
Dem ist doch nur bei der gesetzlichen Gewährleistung so, auch aus Gründen wie später eintretender Beweilslastumkehr etwa?
Im Rahmen einer zweijährigen Garantie können Sachen auch ruhig noch 1 Monat später moniert werden, wenn etwa 2 Wochen frei und einfacherer Verzicht auf das Gerät?
Dem ist doch nur bei der gesetzlichen Gewährleistung so, auch aus Gründen wie später eintretender Beweilslastumkehr etwa?
Im Rahmen einer zweijährigen Garantie können Sachen auch ruhig noch 1 Monat später moniert werden, wenn etwa 2 Wochen frei und einfacherer Verzicht auf das Gerät?