der_henk
Commodore
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@ Birfan
Genau das hab ich doch auch geschrieben?! Siehe Post #14
Genau das hab ich doch auch geschrieben?! Siehe Post #14
der_henk schrieb:im Gewährleistungsfall wird angenommen, dass der Fehler schon bei Auslieferung bestand. Nach sechs Monaten gibt es aber wie gesagt die Beweislastumkehr und damit müsstest (theoretisch) du dem Händler dann beweisen, dass der Mangel nicht von dem Umbau herrührt, sondern schon vorher vorhanden war