marcol1979
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- Juni 2004
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Bin zwar mit dem BGB und Gesetz vertraut jedoch macht mich folgendes etwas stutzig.
Habe im Oktober 2008 folgenden USB Stick, mit lebenslanger Garantie, erworben.
In Deutschland sollten das ja 10 bzw. 30 Jahre sein.
http://geizhals.at/deutschland/a292402.html
Dieser wies vor kurzem einen Defekt auf, lief nur noch mit USB1 anstatt USB2.
Dies lag nach der 24monatigen Gewährleistung, jedoch innerhalb der Garantie.
Habe den Stick also zum Händler geschickt und dieser zum Hersteller.
Habe nun, nach ca. 5 Wochen, vom Händler eine Gutschrift in Höhe von 20,- Euro erhalten, jedoch hat der Stick damals 36,- Euro gekostet.
Meiner Auffassung nach, da ja lebenslange Garantie, steht mir doch entweder garantiebedingt der Umtausch zu oder die Erstattung des Kaufpreises ?
Oder kann jeder Hersteller seine eigenen Garantierichtlinien verfassen, da ja freiwillige Leistung ?
Wobei ich es als frech empfinde mit "lebenslanger Garantie" Werbung zu machen und innerhalb der Garantie bekommt man im Falle des Falles nur die Hälfte des Kaufpreises, was nicht einmal dem Neupreis entspricht.
Das kein Umtausch, Wandlung im Sinne der Gewährleistung möglich ist versteht sich von selbst.
Habe im Oktober 2008 folgenden USB Stick, mit lebenslanger Garantie, erworben.
In Deutschland sollten das ja 10 bzw. 30 Jahre sein.
http://geizhals.at/deutschland/a292402.html
Dieser wies vor kurzem einen Defekt auf, lief nur noch mit USB1 anstatt USB2.
Dies lag nach der 24monatigen Gewährleistung, jedoch innerhalb der Garantie.
Habe den Stick also zum Händler geschickt und dieser zum Hersteller.
Habe nun, nach ca. 5 Wochen, vom Händler eine Gutschrift in Höhe von 20,- Euro erhalten, jedoch hat der Stick damals 36,- Euro gekostet.
Meiner Auffassung nach, da ja lebenslange Garantie, steht mir doch entweder garantiebedingt der Umtausch zu oder die Erstattung des Kaufpreises ?
Oder kann jeder Hersteller seine eigenen Garantierichtlinien verfassen, da ja freiwillige Leistung ?
Wobei ich es als frech empfinde mit "lebenslanger Garantie" Werbung zu machen und innerhalb der Garantie bekommt man im Falle des Falles nur die Hälfte des Kaufpreises, was nicht einmal dem Neupreis entspricht.
Das kein Umtausch, Wandlung im Sinne der Gewährleistung möglich ist versteht sich von selbst.
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