Garantie Umtausch Gutschrift

marcol1979

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Bin zwar mit dem BGB und Gesetz vertraut jedoch macht mich folgendes etwas stutzig.

Habe im Oktober 2008 folgenden USB Stick, mit lebenslanger Garantie, erworben.
In Deutschland sollten das ja 10 bzw. 30 Jahre sein.

http://geizhals.at/deutschland/a292402.html

Dieser wies vor kurzem einen Defekt auf, lief nur noch mit USB1 anstatt USB2.
Dies lag nach der 24monatigen Gewährleistung, jedoch innerhalb der Garantie.
Habe den Stick also zum Händler geschickt und dieser zum Hersteller.
Habe nun, nach ca. 5 Wochen, vom Händler eine Gutschrift in Höhe von 20,- Euro erhalten, jedoch hat der Stick damals 36,- Euro gekostet.

Meiner Auffassung nach, da ja lebenslange Garantie, steht mir doch entweder garantiebedingt der Umtausch zu oder die Erstattung des Kaufpreises ?
Oder kann jeder Hersteller seine eigenen Garantierichtlinien verfassen, da ja freiwillige Leistung ?
Wobei ich es als frech empfinde mit "lebenslanger Garantie" Werbung zu machen und innerhalb der Garantie bekommt man im Falle des Falles nur die Hälfte des Kaufpreises, was nicht einmal dem Neupreis entspricht.
Das kein Umtausch, Wandlung im Sinne der Gewährleistung möglich ist versteht sich von selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da musst Du in die Garantiebedingungen des Herstellers schauen.

Wie Du völlig richtig vermutest, sind Garantien eine freiwillige Leistung und daher obliegen alle Leistungen und Erfordernisse den Vorstellungen des Herstellers, was ja auch nur recht und billig ist. Garantie ist also nicht gleich Garantie. Es muss ja erst mal erfasst werden, was überhaupt garantiert wird.
Einschränkungen gibt es hier natürlich bei Verstoßen gegen andere Bestimmungen/Gesetze, wie man am Beispiel der lebenslangen Garantie sieht.
 
Meiner Auffassung nach ...

Es geht nicht nach deiner Auffassung sondern nach den Garantiebedingungen, die
dir der Verkäufer im Zweifel in Textform zur Verfügung stellen muss.

Garantiebedingungen sind relativ frei formulierbar, soweit sie andere Rechte nicht berühren/einschränken.
( wir garantieren, das der Stick immer blaue Farbe haben wird !)
 
Eventuell wurde vom Hersteller nur der Zeitwert erstattet. Der würde zwar imho weniger als 20 Euro betragen, aber vielleicht ist das auch einfach eine Pauschale, die der Hersteller ansetzt.
Wie vom Vorredner schon richtig geschrieben müsste man die genaue Formulierung der Garantiebedingungen kenne, um die Sache genauer beurteilen zu können.
 
In welchem Geschäft war das? Hab beim Saturn mal für einen 2 Jahre alten Kopfhörer (So ein Sony Schrott) die 60€ bar zurück bekommen, weil Wackelkontakt.
 
Shop war Alternate, Garantiebedingungen von OCZ kenne ich leider nicht.
 
marcol1979 schrieb:
Shop war Alternate, Garantiebedingungen von OCZ kenne ich leider nicht.

ist auch unheimlich schwer sich mal selbst schlau zu machen..

If the product proves defective during the warranty period, OCZ, at its option, will: replace or provide a refund at the current value.
 
Shop war Alternate, Garantiebedingungen von OCZ kenne ich leider nicht.

Dann gehst Du auf Deinen Geizhals Link, dort auf den Link zum Hersteller und schaust in den Bestimmungen, die dieser ja auslegen muss. Et voila:

"If the product proves defective during the warranty period, OCZ, at its option, will: replace or provide a refund at the current value"

Womit wir bei Deinem Fall wären.

@ LieberNetterFlo:
Ist ja lieb und nett von Dir, dass Du helfen willst, aber dazu würde ich erst mal das Anliegen des TE durchlesen - so was hilft bei helfen ;-?

@fk15: O.K. Du warst etwas schneller, aber ich hatte auch mehr Text :-)
 
ich nehme mal an, dein händler hat vom hersteller einen original verpackten (ziemlich sicher grösseren) USB Stick geliefert bekommen, jedoch ist dieser zu geizig dir diesen auszuhändigen und will dich nun mit 20€ loswerden.
 
OK, wenn das in den Bedingungen so drin steht wird man halt nix machen können.
Wobei, wie schon "cartridge_case" meint etwas schwach von OCZ ist.
 
Tudeski schrieb:
ich nehme mal an, dein händler hat vom hersteller einen original verpackten (ziemlich sicher grösseren) USB Stick geliefert bekommen, jedoch ist dieser zu geizig dir diesen auszuhändigen und will dich nun mit 20€ loswerden.

Gut, dass wir hier niemandem etwas unterstellen wollen, für das es nicht den kleinsten Anhaltspunkt gibt ;-/

cartridge_case schrieb:
das wäre schon ziemlich schwach von OCZ...
Wieso? Es ist doch eine freiwillige Zusatzleistung, die sie die anbieten und deren Inahlt zuvor bekannt war bzw. billigend hätte in Kauf genommen werden können.

Edit: Es ist ja nicht so, dass Dir ein Recht genommen oder beschnitten wurde, sondern im Gegenteil, es wurde mehr geboten als eingentlich erforderlich.
Also nicht über den Preisunterschied ärgern, sondern über die Erstattung freuen, die ohne die Garantie völlig gefehlt hätte.
 
Ich hatte bei Alternate mal ein ähnliches Problem, allerdings mit RAM. Ich hab einfach nicht locker gelassen und zuletzt die defekte Ware zurückgefordert, damit ich sie selbst zum Hersteller einschicken könnte. Erst dann hat Alternate aus Kulanz den gesamten Kaufpreis erstattet.
Mein Tipp: Einfach nett bleiben, aber auch nicht locker lassen. Besonders bei solch kleinen Beträgen zeigen sich die Großen dann doch meist kulant, weil sie dich als Kunden nicht verlieren wollen.
 
und wenn man mal die träge masse im schädel benutzt, dann klärt man das mit ocz wie und was die ersetzt haben. dann bestehen auch keine zweifel mehr.

die soll man sogar per email erreichen können..
 
Na, wenn es Dir in dem Zustand noch mehr als € 20 wert ist, dann kontaktiere halt den Ansprechpartner, dass Du gerne den Stick behalten würdest.

Alternate hätte natürlich auch fragen können, was Dir lieber ist, aber man muss auch deren Seite verstehen: Normalerweise ist ein Ansprechpartner bei Garantiefragen der Hersteller, Alternate hat also Aufwand, der Sie eigentlich erst mal gar nichts angeht.
Dass die dann vielleicht nicht hunderten Kunden wegen niedrigen Eurobeträgen hinterher telefonieren möchten, ist denke ich verständlich.
 
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