Gebrauchte Ware - Formular zum Rechtsabtritt?

sylvio2000

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Hallo, ich hoffe das passt hier in das Forum hinein, ich wusste nicht wo ich es sonst reinpacken sollte ;)

Ich hab vor einiger Zeit eine TV-Karte über den Amazon Marketplace (gebraucht) gekauft. Nun hat sie einen Defekt und ich wollte sie zurück zu Alternate schicken (wo sie ursprünglich von demjenigen gekauft wurde).

Auf der Rechnung steht nun natürlich nirgends etwas von mir und deshalb hab ich mal bei Alternate angerufen und nachgefragt, ob dann auch sichergestellt ist, dass die Karte nach dem Austausch auch wieder bei mir landet.
Mir wurde gesagt, dass ich am besten versuchen soll ein Schreiben von dem ursprünglichen Eigentümer zu bekommen, in dem er unterschreibt, dass er rechtsmäßig dieses Produkt an mich übergibt. Der Mitarbeiter nannte das wohl irgendwie Rechtsabtritt oder so ähnlich.

Leider konnte ich nicht so wirklich etwas im Internet dazu finden und wollte nun fragen, ob mir hier jemand dazu weiterhelfen kann :)
 
AW: Gebrachte Ware - Formular zum Rechtsabtritt?

Mit den Verkäufer in Verbindung setzen, er muss dann diesen Rechtsabtritts-Vertrag fertig machen und Unterschreiben, dann muss er den Vertrag zu dir schicken.
Dann fehlt eigentlich nurnoch deine Unterschrieft und der Versand nach Alternate.
So würde ich zumindestens vorgehen.
 
Gibt es sowas schon irgendwo als Vordruck? Ich konnte leider nichts finden.

PS: Meint ihr, dass das wirklich notwendig ist und ich Probleme bei Alternate bekommen könnte? Hat da schon jemand Erfahrung?
 
AW: Gebrachte Ware - Formular zum Rechtsabtritt?

Alternate benötigt von Dir einen Nachweis, dass der ursprüngliche Besitzer die Ware inklusive jeglicher Ansprüche an Dich weitergegeben hat. Das kann z. B. eine (Privat-)Rechnung sein oder aber ein Schreiben, welches am Besten die ursprüngliche Rechnungsnummer von Alternate, die Artikelnummer und Bezeichnung und eine Klausel enthält, die z. B. "Hiermit bestätige ich, dass der oben genannte Gegenstand vollumfänglich durch Verkauf an Herrn xyz über geht und ich alle möglichen Gewährleistungs- und Garantieansprüche an Herrn xyz abtrete." beinhaltet.

Problem für Händler: Wenn keine solche Bescheinigung vorliegt, kann der Händler nicht nachvollziehen, ob der derzeitige Besitzer der Ware auch der rechtmäßige Eigentümer ist.
 
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