rallyco
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juli 2023
- Beiträge
- 498
Hallo zusammen,
ich habe mal eine generelle Frage zu folgendem Problem:
Mein Vater ist vor etwas mehr als einem Monat verstorben, gefunden wurde er in seinem Haus von meinem Bruder.
Letzte Woche Donnerstag war die Bestattung, am nächsten Tag lag im Briefkasten meines Vaters (adressiert an meinen Bruder, der nebenan wohnt) ein Schreiben vom örtlichen Ortsgericht (ohne Briefmarke, einfach eingeworfen). Darin wurde er aufgefordert, Angaben zu machen um die Sterbefallanzeige erstellen zu können.
Angaben sind unter anderem persönliche Daten meines Vaters inklusive Familienstand, Auflistung aller Erben inklusive Namen und Adressen, Angaben zur Höhe des Nachlasses und wer momentan im Besitz davon ist, Gemarkungen der Grundstücke, ob es ein Testament gibt und wenn ja wo dieses verwahrt wird, ob mein Vater betreut wurde, ob Erben betreut werden, ob Ehegatten betreut werden.
Unterschreiben sollen wir da auch nichts, nur die Unterschrift des Ortsgerichtsvorstehers wird benötigt.
Mein Bruder meint, wir müssen das Ausfüllen, damit wir die Sterbeanzeige kriegen, damit das Amtsgericht das Testament eröffnet und wir dieses dann kriegen.
Meine Frage ist: Ist das die gängige Verfahrensweise? Von dem was ich jetzt gelesen habe, ist die Sterbefallanzeige notwendig, um die Sterbeurkunde zu bekommen (die haben wir aber schon). Mir kommt das alles ein wenig Spanisch vor. Ich will meinen Bruder morgen mal losschicken dass er sich mal erkundet, da ich nicht im selben Ort wohne, würde ihm da aber gerne mal eine Idee an die Hand geben was denn eigentlich gängige Praxis ist.
Wie gesagt, ich möchte keine Rechtsberatung, nur eine ungefähre Idee ob hier alles in Ordnung ist oder irgendwas nicht stimmt.
Vielen Dank schonmal.
ich habe mal eine generelle Frage zu folgendem Problem:
Mein Vater ist vor etwas mehr als einem Monat verstorben, gefunden wurde er in seinem Haus von meinem Bruder.
Letzte Woche Donnerstag war die Bestattung, am nächsten Tag lag im Briefkasten meines Vaters (adressiert an meinen Bruder, der nebenan wohnt) ein Schreiben vom örtlichen Ortsgericht (ohne Briefmarke, einfach eingeworfen). Darin wurde er aufgefordert, Angaben zu machen um die Sterbefallanzeige erstellen zu können.
Angaben sind unter anderem persönliche Daten meines Vaters inklusive Familienstand, Auflistung aller Erben inklusive Namen und Adressen, Angaben zur Höhe des Nachlasses und wer momentan im Besitz davon ist, Gemarkungen der Grundstücke, ob es ein Testament gibt und wenn ja wo dieses verwahrt wird, ob mein Vater betreut wurde, ob Erben betreut werden, ob Ehegatten betreut werden.
Unterschreiben sollen wir da auch nichts, nur die Unterschrift des Ortsgerichtsvorstehers wird benötigt.
Mein Bruder meint, wir müssen das Ausfüllen, damit wir die Sterbeanzeige kriegen, damit das Amtsgericht das Testament eröffnet und wir dieses dann kriegen.
Meine Frage ist: Ist das die gängige Verfahrensweise? Von dem was ich jetzt gelesen habe, ist die Sterbefallanzeige notwendig, um die Sterbeurkunde zu bekommen (die haben wir aber schon). Mir kommt das alles ein wenig Spanisch vor. Ich will meinen Bruder morgen mal losschicken dass er sich mal erkundet, da ich nicht im selben Ort wohne, würde ihm da aber gerne mal eine Idee an die Hand geben was denn eigentlich gängige Praxis ist.
Wie gesagt, ich möchte keine Rechtsberatung, nur eine ungefähre Idee ob hier alles in Ordnung ist oder irgendwas nicht stimmt.
Vielen Dank schonmal.
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