Gebrauchtes Handtelefon gekauft - Rechnung von Amazon - Garantiefall ?

olmo

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Guten Tag

Fallbeispiel:
Ein Ebay kauft ein Handtelefon via ebay-Plattform. Handtelefon wurde vor 8 Wochen bei amazon gekauft + Amazon-
Rechnung.

Frage: wie verhält sich Amazon, wenn ein Garantiefall eintritt? In der Regel erstattet amazon das Geld an den Erstkäufer.

Wenn allerdings das bei Amazon gekaufte Handtelefon via ebay weiter ver-äußert wird, wie
a) verhält sich Amazon in dem Garantiefall ?
b) wird das Gerät nun repariert oder gegen ein refurb-Gerät ausgetauscht
c) oder erstattet Amazon den kompletten Betrag, welcher auf der Rechnung ausgewiesen ist, nach "Avisierung +
Erklärung " an den Zweitkäufer ? :D

Hat Jemand bereits einen Garantiefall mit Gebrauchtware von ebay/Kleinanzeige + Amazon-Rechnung ?
Garantie besteht noch > 22 Monate, bzw. 10 Monate(Herstellergarantie)

Wie tickt Amazon in diesem fiktivem Fallbeispiel denn genau ? Evtl. ein Erfahrungsbericht wäre interessant -

Besten Dank
 
Garantie ist ja ne freiwillige Leistung.
Ob und wie weit Amazon eine "Weitergabe" der Garantie erlaubt, erfragst Du am besten bei Amazon selber.
 
Richtig; und alle Garantien, die mir bislang unterkamen, waren weitgehend auf den ersten Endverbraucher beschränkt.

Gewährleistung wiederum könnte man geltend machen, wenn der Erstkäufer diese mit verkauft hat (oder ähnliche Konstruktionen). Ob Amazon dabei dann auch so kulant ist wie in gewöhnlichen Fällen, ist wiederum fraglich.
 
Garantie gibt der Hersteller des Gerätes, nicht der Händler/Amazon.

Was du - vermutlich - meinst, ist die gesetzliche Gewährleistung? Eine Möglichkeit wäre vielleicht, dass sich der Erstkäufer anstelle des aktuellen Besitzers bei Amazon meldet. Wobei ich nicht weiß wie es rechtlich aussieht (ist das Betrug, wenn der Erstkäufer nicht mehr der Besitzer ist, aber den Schaden reklamiert?).
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt, Garantie gibt natürlich der Hersteller - aber ob der Endkundensupport macht...
Häufig wickelt auch der Verkäufer die Garantie ab.

Betrug wärs nicht - immerhin is das Ding ja defekt.
Gibt auch Hersteller, die die Weitergabe der Garantie erlauben (hatte ich glaub mal bei ner Fotoknipse).
Da mußte man dann son Wisch ausfüllen von wem man das Teil gekauft hatte.
 
Das die Garantie auch für einen zweitkaufer gilt, ist sogar üblich. Nur vereinzelt wird das ausgeschlossen. Wobei auch unklar ist, ob solch eine Klausel überhaupt rechtens ist. Denn es ist üblich ein gebrauchtes Produkt mit restgarantie weiter zu verkaufen. Das könnte gut als überraschende Klausel gelten.

Aber die Gewährleistung kann man auf den zweitkaufer übertragen.
 
Keine Regel ohne Ausnahme :) aber zeig mir bitte mal eine Garantiebestimmung, die auch für Zweitkäufer gilt. Mir fällt da gerade nichts ein und ob die so überraschend ist, dass sie unwirksam ist, würde ich nicht spontan bejahen.
 
Snooty schrieb:
Wobei ich nicht weiß wie es rechtlich aussieht (ist das Betrug, wenn der Erstkäufer nicht mehr der Besitzer ist, aber den Schaden reklamiert?).

Wenn der Erstkäufer in der Handelsrechnung aufgeführt wird, ist es ja legitim, wenn er den Garantiefall abwickelt und nicht der
Zweitkäufer? Aber eine interssante Frage?
Bei meinem Jolla-ebay-Verkauf musste ich meine Offerte nachträglich korrigieren. Der Hersteller verweigert lt. AGB die Garantieleistungen für den Zweitkäufer. Analog konnte ich das Telefon wohl mit einer Handelsrechnung offerieren, aber keine Garantieleistung für den Zweitkäufer mit verkaufen, weil das wäre "unsauber", auch wenn nur fahrlässig( durch Nichtwissenheit)

Kenne die Erstkäuferregelung im Bereich MTB-Markt. Einzig das Jolla hatte einen Ausschluss in den AGB, welche erklärte, dass die
Garantie nur für den Erstkäufer gilt.
Sonst sind die meisten Konsumschuldnerprodukte + Garantieen übertragbar, wie apple-Produkte+appleCare, Auto-Garantieerweiterungen, jedes Saturn/Media-Produkt mit Kassenzettel, usw.

Die Frage ist, wie verhält sich amazon in einem Garantiefall, wenn ein Garantie/Gewährleistungsfall beim Zweitkäufer eintritt und
dieser eine Handelsrechnung in der Hand hält? nur Kulanz oder schaut man da in die Röhre, wg. Beweislastumkehr nach 6 Monaten
und Garantieauschluss....
innerhalb der ersten 6 Monate wird amazon kaum bocken....nach dem halbem Jahr müsste der Käufer ja beweisen - aber ob
amazon sich den Schuh anzieht und den Zweitkäufer verprellt....? das ist die spannende Frage
Ergänzung ()

Droitteur schrieb:
Keine Regel ohne Ausnahme :) aber zeig mir bitte mal eine Garantiebestimmung, die auch für Zweitkäufer gilt. Mir fällt da gerade nichts ein und ob die so überraschend ist, dass sie unwirksam ist, würde ich nicht spontan bejahen.

im Mtb-Bereich werden Rahmen + Gabeln schon seit Jahren nur für den Erstkäufer lt. AGB akzeptiert. Nur die Händler wickeln
im Innenverhältnis die Garantiefälle auch für Zweitkäufer ab, um die
Kundschaft nicht zu vergraulen; man kalkuliert dadurch mit Folgeaufträgen, sonst springt der pot. Kunde ab.
Mir wurde eine Federgabel auch von Rose repariert, obwohl der Hersteller nur Garantieleistungen für den Erstkäufer vergibt, lt. AGB.

Sonst kenne ich kaum Garantieauschlussregelungen. Einzig bei jolla stand fett in den AGB, dass keine Garantie dem Zweitkäufer
gewährt wird. Mir pers. der erste Hersteller, welch so eine Regelung nutzt. Von daher war jolla schon zu Beginn mir äußerst
unsympathisch. Dort ( in solchen Läden ) ...kauft man dann ganz sicher nix mehr!
 
Ich habe nach wie vor keine Garantie gesehen, die der Zweitkäufer nutzen dürfte. Ich habe schon einige gesehen und bin mir sicher, dass das wenn überhaupt nicht häufig vorkommt, darum würde ich mich über Beispiele freuen, wenn jemand vom Gegenteil überzeugt ist.
 
Droitteur schrieb:
Ich habe nach wie vor keine Garantie gesehen, die der Zweitkäufer nutzen dürfte. Ich habe schon einige gesehen und bin mir sicher, dass das wenn überhaupt nicht häufig vorkommt, darum würde ich mich über Beispiele freuen, wenn jemand vom Gegenteil überzeugt ist.

kauf dir Apple-Kram + appleCare, oder ein Lenovo mit Garantieerweiterung....beide Hersteller akzeptieren Garantieleistungen,
wenn der Zweitkäufer mit einem Schaden daher kommt.
Gleiches gilt im Automarkt oder Garantiefälle im Baubereich oder für Kram, welcher in jedem Baumarkt gegen Kassenzettel gekauft wird -
daher kaufe ich generell nix über Saturn/Media-Markt-online... nur im Laden. Kassenzettel gilt.
Auch im Handtelefonmarktbereich kenne ich nur jolla, die so ein Trah-Rah machen, wie auch Huawei, wenn eine 3-Jahres-Garantie
bei Huawei nachträglich beantragt wird ( freiwillige Aktion von Huawei )

Garantieausschluss bei Weiterverkauf ist für mich ein Auschlusskriterium...und ich würde dort erst gar nicht einkaufen, bzw. in den
AGB mit dem Händler per Individualvereinbarung schriftlich austarieren, dass der Zweitkäufer die Leistungen in Anspruch nehmen
kann. ( ist wie mit Kreditverträgen, in welchen vertraglich vereinbart wird, dass diese nicht an Dritte weiterveräußert werden dürfen )

dies ist aber nicht OT, sondern es geht um die Frage, wie amazon sich in diesem genannten Fall verhält. Lt. tel. support habe ich
zwei gegensetzliche Aussagen. Daher die Frage, wie ein Garantiefall als Zweitkäufer, bei amazon ge-hand-elt wird....
in Bezug auf 1.Jahresgarantie lt. Hersteller, Gewährleistung, Kulanz-Gebaren dort....
 
AppleCare und Lenovo Garantieerweiterung gleichen ja wohl mehr einer Versicherung; jedenfalls aber schließt man hier extra einen Vertrag ab, für den man auch nochmal etwas zahlt: Hier ist es schon eher denkbar, dass ein Ausschluss der Übertragbarkeit ohnehin unwirksam wäre. Kaum verwunderlich also, wenn man die Übertragbarkeit ausdrücklich "erlaubt"..

Die normale Garantie dagegen ist auch bei Apple nicht übertragbar. Dass man vielleicht in den wenigsten Fällen genauer hinschaut, steht auf einem anderen Blatt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon bei den Videorecordern vor 20 Jahren war es üblich diese mit restgarantie über Kleinanzeigen zu verkaufen.
Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Darum ist es gut möglich das solch eine Klausel als überraschend gekippt wird.

Leider ist der Verbraucherschutz da bisher nicht gegen vorgegangen, weswegen keiner weiß ob dies vor Gericht haltbar ist.

Ich lese jetzt nicht unbedingt jede Garantiebestimmung, aber ich denke das diese Klausel eher vereinzelt zu finden ist.
Mir ist das nur von paar wenigen Hardware Herstellern bekannt.


Aber zumindest die Gewährleistung kann man an den zweitkäufer abtreten. Als Abtretung könnte es bereits ausreichend sein, wenn beim Verkauf dabei steht das es mit restgewährleistung verkauft wird. Aber am besten schriftlich noch eine Abtretungserklärung aushändigen lassen.
 
Ist die Frage, wie oft die Garantie in Anspruch genommen wurde und ob es dann Probleme gab. Nur weil jemand dazuschreibt, dass er die Garantie weitergibt, heißt es ja nicht, dass der Hersteller das auch akzeptiert.

Ich schreibe es nie dazu, weil ich eben nicht weiß, wie es in der Realität aussieht. Wenn die Garantie vom Käufer in Anspruch genommen wird und der Hersteller das dann ablehnt, hätte ich als Verkäufer ein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du machst das so, da dir bekannt ist, dass es solche Hersteller gibt.
Aber der normale Verbraucher rechnet mit solch einer Klausel nicht. Warum auch, er hat die Garantie ja mitbezahlt, warum soll man die nicht mit verkaufen dürfen? Das ist seit Jahrzehnten Gang und gebe.

Ich sehe die Chance als sehr hoch an, dass ein Richter diese Klausel kassieren würde.
Leider scheint den Verbraucherschutz diese Benachteiligung der Käufer bisher nicht zu interessieren.
 
Der TE schmeisst hier schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander.

Du darfst das Telefon ohne weiteres mit Restgewährleistung verkaufen. Dazu, wie von WhiteShark geschrieben, solltest du eine Abtretungserklärung beilegen. Nach 6 Monaten ist die Gewährleistung u.U. aber nicht mehr viel wert.

Wenn die Herstellergarantie vom Hersteller für den Zweitkäufer ausgeschlossen wird, dann ist das halt so.
 
Tor Tesla schrieb:
Der TE schmeisst hier schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander.

Du darfst das Telefon ohne weiteres mit Restgewährleistung verkaufen. Dazu, wie von WhiteShark geschrieben, solltest du eine Abtretungserklärung beilegen. Nach 6 Monaten ist die Gewährleistung u.U. aber nicht mehr viel wert.

Wenn die Herstellergarantie vom Hersteller für den Zweitkäufer ausgeschlossen wird, dann ist das halt so.

Garantie und Gewährleistung sind mir bekannt.
Lt. Amazon geht das defekte Gerät erst mal zum Hersteller-Service hin ( so die Gebaren ) Wenn der Hersteller mit der Reparatur
bockt, kontaktiert man Amazon. Diese
geben aber nur dem Erstkäufer ( weil dieser datenmässig erfasst ) den vollen support. Der Zweitkäufer, kann auf Kulanz von
Amazon hoffen, der Erstkäufer den Garantiefall eröffnen ( mit Geldrückersattung oder Tauschgerät, nach 90 Tagen ) oder
der Zweitkäufer hat die Arschkarte gezogen und sitzt auf einem defektem Gerät. ( so die Gebaren laut amazon-Supporter )

in diesem Sinne wird man das Gerät versilbern und sich einen anderen Apparat anschaffen, neu oder beim media-Markt mit
Kassenzettel?

so ist...

Fall kann geschlossen werden, merci
 

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