geistiges Eigentum auf Webseiten

habichtfreak

Captain
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Aug. 2006
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3.632
hallo,

ich habe eine frage. ich habe eine homepage und auf dieser habe ich mehrere schaltpläne für fahrzeuge veröffentlicht. die schaltpläne habe ich nicht gezeichnet, sondern irgendwann mal in einem forum gefunden. mit google habe ich damals dann auch den urheber gefunden. von seiner homepage stammen die schaltpläne. dort war auch zu lesen, dass die verwendung für private zwecke erlaubt ist. also habe ich sie verwendet, der urheber ist auch angegeben. ich will mich ja nicht mit fremden federn schmücken.

jetzt hat mich der urheber angeschrieben und um die löschung der schaltpläne auf meiner seite gebeten. die "alten" schaltpläne von damals hat er auf seiner seite nicht mehr, dafür "neue" mit wasserzeichen/copyright. das hatten die alten damals nicht. meine homepage benutze ich ausschließlich privat, ich verdiene damit kein geld, auch nicht durch werbung.

meines wissens nach, darf ich doch dinge kopieren wenn sie kein urheberrecht verletze, und die quelle angebe,oder? wäre schön wenn mir jemand klar sagen könnte ob ich im unrecht bin oder nicht. antworten wie "ich habe mal gehört" helfen mir nicht weiter.

mfg hb
 
Wenn er will das du sie löscht MUSST du das machen. Er hat dir damit die Genemigung entzogen.
 
Die gehören ihm und er hat damit Recht. Sei froh, dass kein Anwaltsscheiben bei dir gelandet ist. Nimms sofort raus!
 
habichtfreak schrieb:
wäre schön wenn mir jemand klar sagen könnte ob ich im unrecht bin oder nicht. antworten wie "ich habe mal gehört" helfen mir nicht weiter.

Wird dir in der Form wohl nur ein Anwalt sagen können.
 
Hi,

was ist so schlimm daran, die Dinger von der Homepage zu nehmen, wenn der Urheber dich darum bittet? Ich bin kein Jurist, aber ich bin der Auffassung, dass der Urheber dir die Nutzung untersagen darf. Möchte mich da aber nicht festnageln lassen.

Nimm Sie runter bevor es Ärger gibt.

VG,
Mad
 
am Besten fragst Du das wohl einen Anwalt.
Oder meinste wenn hier einer postet "Ja alles kein Problem" wäre dass dann irgerndwie rechtlich abgesichert ?
 
Wenn dich der Urheber darum bittet, dann musst du dem wohl folgen.
Wenn dir die Pläne so wichtig sind, dann Zeichne sie einfach selbst in ähnlicher oder abgewandelter Form.
Das wird dir bei technischen Plänen die jeder selbst nachvollziehen kann wohl kaum jemand verbieten können.
Sicherheitshalber solltest du das aber vielleicht noch durch einen Anwalt absichern lassen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
habichtfreak schrieb:
dort war auch zu lesen, dass die verwendung für private zwecke erlaubt ist.

Privat heisst: nicht öffentlich.

Du hattest also nie eine Genehmigung, diese Pläne auf deiner Website zu veröffentlichen.
 
Wenn du keine ausdrückliche Genehmigung hast diese Dokumente zu veröffentlichen (hast du nicht), kann er dir die Veröffentlichung selbstverständlich untersagen. Sei froh das es ein so freundlicher Zeitgenosse ist der sich erst mal selbst meldet anstatt dir gleich mit dem Anwalt zu kommen. Nimm es raus und gut. ;)
 
Spock55000 schrieb:
Die gehören ihm und er hat damit Recht. Sei froh, dass kein Anwaltsscheiben bei dir gelandet ist. Nimms sofort raus!

is ja gut, ich wollts doch nur wissen. was hätte mich denn mit einem anwaltsschreiben erwartet? bis jetzt wurde mir die nutzung wie dem rest der welt gestattet. ich werde seiner aufforderung natürlich nachkommen, wenn er im recht ist.

kisser schrieb:
Privat heisst: nicht öffentlich.

das stimmt natürlich. streng genommen habe ich mich falsch ausgedrückt, er hat nur die gewerbliche nutzung untersagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst dich freuen, dass er dich nicht in Grund und Boden kostenpflichtig abgemahnt hat.
Nimm die Sachen sofort runter von der Seite ansonsten kann sowas sehr teuer werden.

Naja so 500 - 1000 € pro Abmahnung oder ein jahrelanger Rechtsstreit zum Beispiel...
 
wieso sollte er ihn abmahnen? das internet vergisst nix und über diverse webarchive lässt sich das wiederherstellen

mensch wieviel menschen immer denken die haben von was ahnung
 
Klag ihn an und stells so da, das es deine pläne wären und er sie geklaut hätte.
Wenns klappt bekommste bissle kohle und kannst alles auf deine hp stehen lassen
 
naja, wenn da stand, nicht zur komerziellen Nutzung, dann heißt das noch lange nicht das für Privatpersonen ein Veröffentlichungsrecht vorliegt... Daran ändert auch ein Webarchiv nichts. Da hat der TO sich entweder unklar ausgedrückt, oder aber (was ich vermute) die Angaben des Urhebers missverstanden.
 
Frage ihn doch, ob Du die Pläne veröffentlichen darfst, wenn Du explizit und gut sichtbar auf seine Seite verweist? Auf jeden Fall: Nimm sie zunächst unverzüglich runter.
 
1. nimm sie runter
2. könntest du ihn um erlaubnis fragen ob du die (neuen pläne mit wasserzeichen) auf deiner seite veröffentlichen darfst.
3. du könntest die pläne nur verlinken (nicht direkt, sondern auf die entsprechende seite)
 
Dass du die Schaltpläne für private Zwecke benutzen darfst heisst nur, dass du diese Schaltpläne nutzen darfst um diese in deine Schaltung einzubauen usw.
Eine Veröffentlichung dieser steht dir nicht zu.

Zusätzlich kann dir Eigentümer immer das Recht verbieten, seine Werke zu publizieren.
 
ich würde mich an S.a.M. halten und genauso reagieren.
Es sind seine Werke du hast kein Recht sie zu veröffentlichen.

@Smockil
Du hast doch keine Ahnung.
Er darf ihn abmahnen, es sind seine Pläne (also die des Urhebers) er hat das Recht dazu.
 
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