Geld einfach so mal überwiesen

nedim89

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Guten Tag,

und zwar hat ein Freund folgendes Problem.

ich zietiere ihn

<<Ich wurde am 18.07 vom BFZ befreit. Mein monatliches Einkommen von 220 € wurden abgebrochen. Das Problem ist, dass das Arbeitsamt mir für den Monat August 220 € und für den September 120 € überwiesen hat. die Summe ist 330 €, aber die verlangen 415 € zurück. Ich dachte, cool, ich hab noch Geld vom Arbeitsamt bekommen, weil ich Arbeitslos bin, und habe das geld natürlich ausgegeben.>>

Wie schaut hier die rechtliche Situation aus? Er hat alles ausgegeben, er wurde praktisch zu Unrecht bezahlt, wie schaut das Ganze aus?
 
Sollte er das Geld bzw. die Leistung zu Unrecht bezogen haben, dann hat er ein Problem:

Er ist verpflichtet, den Erhalt dieser Leistungen auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen, sprich: Steht mir das überwiesene Geld auch tatsächlich zu? Wenn er Geld ausgegeben hat, welches ihm nicht zusteht, dann schützt ihn das nicht vor einer Rückzahlung.
 
Woher sollte er es aber wissen?
 
Wenn man Geld bezieht sollte man sich auch darum kümmern welchen Anspruch man hat. Das ist ja nicht sonderlich viel verlangt. Ist man bei einer Zahlung unsicher gibt es ein Telefon mit dem man sich erkundigen kann.
 
gibt da n schönen rechtsgrundsatz:
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

->er hätte sich informieren müssen.
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

So wie Du es schilderst, bezog er wohl nicht zum ersten Mal staatliche Leistung.
Wenn also einfach so Geld auf dem Konto landet, dann sollte er sich vielleicht erst einmal Gedanken machen, warum das passiert ist (Das sagt einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand...)?
Aus heiterem Himmel kommt sowas ja eher selten vor... ;)

Wir können noch lange darüber diskutieren, was er hätte besser tun oder nicht tun sollen:
Er wird um eine Rückzahlung nicht drumherumkommen.

Ansonsten bleibt ihm nur der Einspruch gegen die Rückzahlung.
Und dann wird geklärt werden müssen, ob er zahlen muss oder nicht.
 
Hier greift wohl der Standardspruch, der eigentlich auf alle Lebenssituationen anzuwenden ist:

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Er hätte sich informieren müssen. Außerdem sind Bezüge vom Staat kein Geschenk. Er hätte es sich eigentlich denken können, wenn er etwas bekommt, obwohl er es nicht hätte bekommen müssen, dass sich der Staat das auch wieder holt.

Edit:

Verdammt zu langsam.

mfg
kleinjose
 
Hallo,

mir wurde auch zwei Monate lang zuviel Geld ausbezahlt. Eine Mitarbeiterin vom AA hat sich bei meinen Angaben vertan und mir wurde irtümlich, obwohl ich schon in Arbeit war, Geld überwiesen. Jetzt zahle ich es monatlich zurück. Und zwar die volle Summe. Deinem Freund wird wohl nichts anderes übrig bleiben als das Geld zurückbezahlen. Er soll sich mit den entsprechendem Sachbearbeiter in Verbindung setzen und evtl. Zahlungsoptionen ausmachen.

CU
 
@nedim89: er wird in den nächsten Tagen Post vom Forderungseinzug der Arbeitsagentur bekommen wo er gemeldet ist sprich, in NRW ist es Recklinghausen, in seinem Wohnort müsste er sich informieren. Wo er dann gebeten wird (mit Zahlschein) die Summe X auf dass genannte Konto zu überweisen. ABER der Forderungseinzug lässt mit sich reden, und beiden Parteien können sich auf eine Ratenzahlung mit ggf. Zinsen vereinbaren. Bedingung ist, dass er es regelmäßig überweist. War bei mir genau so. Ansonsten könnte ich mir vorstellen dass dann der Gerichtsvollzieher kommt.
 
Der tolle Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" meint zwar eher, dass man auch bestraft wird ohne das jeweilige genaue Gesetz zu kennen, aber im Kern habt ihr Recht. Er muss das Geld zurückzahlen, was auch gut ist... dann wird er beim nächsten mal halt vorher nachdenken.
 
Guten Morgen,

Danke für alle Antworten, er wird es in Raten zurückzahlen

mfg
NG
 
Bitte, stell' in zukunft keine so wichtigen rechtlichen Fragen in einem Online-Forum wie diesem. In diesem Thread hielt es sich ja noch in Grenzen, aber oft wird mit einer derartigen Menge an Halb- und Unwissen um sich geworfen dass es einem die Sprache verschlägt.

Eine falsche Behauptung, dass er es vielleicht nicht zurück zahlen müsste (es gibt da ein paar nette Paragraphen im Schuldrecht nach denen das in bestimmten Fällen passieren kann, wenn das Geld sozusagen 'verprasst' wurde) hätte für deinen Freund fatale Folgen haben können!

Aber mit zurück zahlen was einem nicht gehört fährt man auf gar keinen Fall falsch :)
 
Eine falsche Behauptung, dass er es vielleicht nicht zurück zahlen müsste hätte für deinen Freund fatale Folgen haben können!

Welche fatale Folgen hätte denn eine falsche Behauptung hier für den Jung haben können?

Etwa das er einen Rechtsprozess anstrebt, bei dem er sich auf das Gesagte bzw. Geschriebene auf FB berufen hätte? Na dann! :rolleyes:

Er wäre einer Falschinformation aufgesessen und das wär's gewesen! Oder wie meinst du deine Aussage?
 
Eher dass er auf stur schaltet weil er meint, im Recht zu sein wenn er das Geld behält und dann von der Gegenseite in einen Prozess gezogen wird - dann hat er nämlich (wenn er sturer als einsichtig ist, aber sowas gibt es ja immer wieder) ganz schnell zweimal Anwaltskosten sowie Gerichtsgebühren an der Backe.

Ist es nicht eher die Ausnahme, dass falscher Rechtsrat keine Konsequenzen hat?
 
also, genaugenommen dürfen laien in deutschland keine rechtsberatung geben. ich denke wir bewegen uns hier, je nach aussage, auch auf dünnem eis.
 
Das ist doch das tolle am Internet: Jeder weiß über ein bißchen Bescheid und am Ende schält sich eine Wahrheit heraus, was Recht ist, was nicht und das ganze sogar kostenlos. Ich weiß gar nicht wie oft ich mir bei diversen rechtlichen und behördlichen Dingen schon unsicher war und dann ein Blick in so ein Laienforum ganz neue Blickwinkel aufgezeigt hat.
Also bitte, wer beruft sich denn schon darauf, dass er im Netz durch einen anonymen Forenbeitrag einen Fehler gemacht?
 
das ist nicht der punkt. wenn dir einer an den karren fahren will, und sowas von dir findet, hat er dich an den klöten.

und außerdem: unterschätze niemals die dummheit der leute! ;)
 

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