Geld 2 mal überwiesen

Cyda

Lieutenant
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Jan. 2011
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Hi Leute, mir ist etwas echt dummes passiert.

Ich anfang März einen neuen PC gekauft für meine Eltern. Gezahlt hatte ich, das Paket ging direkt zu meinen Eltern. Die Zahlung erfolgte per Vorkasse. Als das Paket ankam hatten meine Eltern das Geld nochmals überwiesen ohne mir etwas zu sagen. Heute kam das ganze dann raus. :(

Komisch finde ich, dass der Shop das Geld nicht zurück-überwiesen hat. Nun habe ich denen den Fall geschildert mit Beweisen. Eine Antwort gab es noch nicht, da die erst morgen wieder antworten werden.

Habe ich überhaupt noch ein Recht darauf? Immerhin liegt die Überweisung meiner Eltern gut 1 Monat zurück.
 
Kann man eine Überweisung nicht innerhalb von 6 Wochen noch rückbuchen lassen?!
 
Rückbuchung nur bei Lastschriften.

Aber trotzdem darf der Shop das Geld nicht behalten und muß es zurücküberweisen.
 
Danke, man bin ich gespannt auf die Antwort.
 
Der Shop darf das nicht zuviel überwiesene Geld behalten. Das heißt er muss dir das Geld wiedergeben.
 
Xyn schrieb:
Der Shop darf das nicht zuviel überwiesene Geld behalten. Das heißt er muss dir das Geld wiedergeben.

SO siehts aus! Wenn du es nachweisen kannst und der Shop trotzdem das Geld einbehält, nicht lange fackeln und direkt einen Anwalt aufsuchen. Dann dürfen die den auch noch bezahlen.
 
Man wie ich diese "Sofort Anwalt einschalten" Mentalität hasse ...

Überlegt euch erst mal was mit der Firma ist? Die Buchhaltung kriegt die Buchungen, vllt. noch mit abweichenden Verwendungszweck, kann also nicht zugeordnet werden und wird auf ein Sonderkonto verbucht.

Einfach die Antwort der Firma abwarten, den ja, wie du schon richtig erkannt hast, wird über Ostern nicht gearbeitet.

Gruß
 
Er hat doch geschrieben, wenn der Shop sich quer stellt, Anwalt einschalten.
Was daran so verwerflich sein soll, versteh ich nicht.
 
Wie wäre denn mal mit "anrufen"? Da gleich Vorsatz zu vermuten halte ich für unsinnig? Eventuell haben sie einfach nicht die richtige Kontoadresse um es zurück zu überweisen? :)

Also echt..., und wenn es nicht der allerletzte Gammelladen ist, dann werdet ihr das Geld ohne Probleme wieder bekommen. Falls die sich wirklich quer stellen, dann kannst du dich nochmal melden.
 
Würde die Firma nicht außerdem Probleme mit dem Finanzamt bekommen, wenn sie das Geld behält? Denn sie kann ja nicht nachweisen für welche Leistung sie das Geld bekommen hat.
 
ekin06 schrieb:
Würde die Firma nicht außerdem Probleme mit dem Finanzamt bekommen, wenn sie das Geld behält? Denn sie kann ja nicht nachweisen für welche Leistung sie das Geld bekommen hat.

Solange sie das als Einnahme verbucht und korrekt versteuert interessiert es das FA nicht die Bohne.;)

@TE
lass denen mal paar Tage Zeit den Vorgang zu prüfen. 5 Arbeitstage sollten aber für ne Antwort reichen. Danach würde ich mal anrufen wenn nichts passiert.
 
Labtec schrieb:
Er hat doch geschrieben, wenn der Shop sich quer stellt, Anwalt einschalten.
Was daran so verwerflich sein soll, versteh ich nicht.

Genau SO war es gemeint. Das ist eben die letzte Instanz, vorher kann man ja mal tel. Kontakt aufnehmen, den Fall schildern und weiter vertrauen. Sollte alles nicht zum Erfolg führen und er es eben nachweisen kann, bleibt nur der Rechtsweg.
 
§812 BGB - Herausgabeanspruch. Einfach mit dem Shop telefonieren, wenn diese zicken dann den entsprechenden Paragraphen zitieren und zur Eskalation einen Anwalt einschalten.

ok?
 
Das Recht auf Rücküberweisung hast du.
Aber ich würde dort einfach mal anrufen und nett nachfragen.
In 99% der Fälle ist das Problem danach vom Tisch.
 
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