Geld von Unbekannt auf Sparbuch eingegangen

DerZock schrieb:
So weit ich weiß kann jemand von außerhalb gar nicht auf ein Sparbuch überweisen. Lediglich du kann von deinem Girokonto auf dein Sparbuch Geld transferieren.
Es kann aber jeder bar Geld auf dein Sparbuch einzahlen. Würde also bedeuten das es in Bar eingezahlt wurde und nicht überwiesen.

PS: Gibt es überhaupt noch Sparbücher? Ich glaube es gibt heute nur noch Sparkonten oder hast du wirklich noch so ein Heftchen?

Doch, das geht. Machen meine Großeltern schon seit Jahren so :D
Und ja dieses Sparbücher gibt es noch, jedoch ist meins bestimmt schon 10 Jahre alt ;)


Papa Baer schrieb:
ich an deiner stelle würde keinen finger rühren. deine info an deine bank war schon falsch. lass einfach 3 monate ins land streichen. wenn sich bis dahin niemand gemeldet hat, kannst du über das geld verfügen. das ist genau die zeit, wo geld zurückgebucht werden muss. erfolgt das nicht, hat der eigentümer keinen anspruch mehr.

vorallem bekommst du ja noch ein paar zinsen. :D

Hast du dafür ne Quelle? Wäre ganz gut, da der eine das sagt und der andere jenes

danke
 
@FaustderSchmerzen
Gibt das Geld zurück, dir entstehen nur Scherereien dadurch wenn du es behälst.

Es wird spätestens dann auffallen, wenn derjenige die Zahlung beim Überweisungsabsender anmahnt, da werden die tätig und finden garantiert heraus, was falsch gelaufen ist.

Die Falschüberweisung hast du ja schon der Bank gemeldet, gut so. Jetzt kommt es drauf an, ob die Bank einen Fehler gemacht hat oder derjenige der die Überweisung getätigt hat.

Im ersten Fall (Fehler der Bank) wird die Bank eine sogenannte Kontoberichtigung/Saldenberichtigung vornehmen und diese ist absolut KOSTENLOS für dich.

Im zweiten Fall, kannst du evtl. Mehrkosten gegenüber dem Überweiser geltend machen, da man ja von einem Sparbuch keine Überweisungen ausführen kann und dir dadurch Buchungskosten/Spritkosten/Zeitaufwand entstehen.

Für das Geld und die Zinsen besteht ein Herausgabeanspruch nach §812BGB und die Verjährung desselbigen beträgt 30 Jahre !!
 
Ich finde es gut das es noch erliche leute gibt , und das in der heutigen zeit:) .
 
Also ich hätts einfach draufgelassen bis derjenige sich von selbst meldet (oder halt seine Bank oder sonstwer) dann kann ers gern zurückhaben. Aber nach 2-3 Wochen ausgeben? Ne.. Frühestens nach 6 Monaten hätt ich vielleicht mal daran gedacht. (Sogesehen gehörts einem ja nicht) Was anderes wärs bei einem Privaten, da würd ich selbst aktiv werden und es bei meiner Bank melden (den Rest sollen die machen, ist ja schliesslich nicht meine Schuld das falsch gebucht wurde). Man weiß ja nie ob derjenige sich das nicht monatelang angespart hat um sich irgendwas zu kaufen.

Beater schrieb:
@xxlhellknight: Das gilt soweit ich weiß nur für Privatpersonen. Hier handelt es sich aber um eine Firma sprich Geschäftskunde. Wenn da mal eben ne Millionen woanders hingeht ist das was anderes als 50€.

Wenn das so wäre wäre das mal wieder eins der Gesetze die natürlich wieder nur die bevorzugen die eh genug haben. Ich hoff mal das es entweder für beide gilt oder für gar keinen.

Wer hat wohl den größeren Schaden? Ein Privater mit 400 Euro monatlich dem 50 Euro abhanden kommen oder eine Firma die monatlich Millionen Gewinne einfährt und eine Million verliehrt? Klar beides Extrembeispiele aber nur um zu verdeutlichen wie ich das meine.
 
Meine Politik Lehrerin hat uns es so erklärt das der jenige der es Überweist und Daten falsch angibt kein Rückruf recht hat, er kann nur die Überweisung ungültig machen innerhalb von 1 woche oder so...

Theoretisch darfst du das Geld behalten, würde ich so meinen.
 
@CrazySheep: Naja es muss ja nicht zwingend die Firma Schuld sein. Es kann ja auch nen Fehler bei der Bank sein. Sowas sollte zwar nicht vorkommen aber wenn, kann man als Bank ja schlecht sagen "nö wir überweisen das Geld nicht zurück".

Generell gilt bei solchen Fällen: Das Geld erst mal nicht anrühren. Ich glaube da gab es sogar ne gewisse Frist ab wann das Geld einem Gehört. Glaube das war irgendwas zwischen 3 bis 6 Wochen. Und da wird sich bestimmt einer melden ;) Egal ob Firma oder Privat. Daher ist die ganze Aufregung hier eher unbegründet.
 
@ 1 .. löse das konto auf und setz dich ab .. nicht lang überlegen handeln ... :D
 
Es spricht absolut nichts dagegen, das Geld ersteinmal zu behalten, du musst es ja nicht ausgeben, wenn sich jmd. meldet sagst du einfach du wusstest es nicht (wer guckt schon täglich auf die kontoumsätze seines Sparbuches) und großzügig wie du bist, zahlst du es dann natürlich wieder zurück :)

.....Also ich persönlich würde es so machen, du machst dich ja nicht strafbar bloß weil ein anderer zu dumm ist, eine mehrstellige Nummer einzugeben. Und ich glaube kaum, dass es ein Gesetz gibt in dem steht, dass du in bestimmten Interwallen deine Kontoumsätze zu überprüfen hast .....
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich würde mich mit der Bank in Verbindung setzen. Die müssten schon wissen was zu tun ist.

Ich überleg mir halt immer so was wäre wenn ich Geld an jemand falsches überweisen würde. Da würde ich mich auch freuen wenn ich's zurückbekommen würde. Aber wenn ich mir die Postings hier so angucke ist das ja wohl doch keine Selbstverständlichkeit mehr :(

Und dabei ist es auch egal ob den Fehler eine Privatperson gemacht hat oder eine Firma. Ich glaube nicht das viele Firmen mal eben auf ein paar hundert Euro verzichten können.
 
Beater schrieb:
@CrazySheep: Naja es muss ja nicht zwingend die Firma Schuld sein. Es kann ja auch nen Fehler bei der Bank sein. Sowas sollte zwar nicht vorkommen aber wenn, kann man als Bank ja schlecht sagen "nö wir überweisen das Geld nicht zurück".

Da hast Du vollkommen Recht. Aber das selbe gilt auch für Privatpersonen ;-) Darum gings mir eigentlich nur. Das es zurückbezahlt werden muss, spätestens wenn der rechtmäßige Besitzer sich meldet ist für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Wobei man nach einer bestimmten Zeit (z.b: 6 Monate) schon davon ausgehen kann das sich da niemand mehr meldet.
 
§ 812
herausgabeanspruch

(1) wer durch die leistung eines anderen oder in sonstiger weise auf dessen kosten etwas ohne rechtlichen grund erlangt, ist ihm zur herausgabe verpflichtet. Diese verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche grund später wegfällt oder der mit einer leistung nach dem inhalt des rechtsgeschäfts bezweckte erfolg nicht eintritt.

(2) als leistung gilt auch die durch vertrag erfolgte anerkennung des bestehens oder des nichtbestehens eines schuldverhältnisses.
1234567890
 
d0zer schrieb:
diese ganzen moralapostel hier, echt zum kotzen.

Genau diese blöden Penner, da beschert sich doch einer, dass ich ihn bei Ebay abgezogen habe und ihm eine 3870 statt einer 4870 verkauft habe, so ein Moralapostel aber auch.
 
Aus aktuellem Anlass: inzwischen haftet für alle Überweisungen der Überweisende. Es zählt wohl nur noch die Kontonummer. Fehlbuchungen werden zunehmen. Interessant wird es vor allem dann, wenn das Geld von dem vermeintlichen Zielkonto bereits wieder abgebucht wurde. Und wenn es sich um vergleichsweise geringe Beträge handelt. Wird lustig.

Der hiesige Fall würde bei meinem Sparkonto leider auch ein Bank-Error hervorrufen, Einzahlungen außerhalb der vereinbarten Sparrate sind zwar möglich, aber dann doch wieder nicht zulässig.
 
Zurück
Oben