Samson999
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2008
- Beiträge
- 1.607
Hallo,
folgendes Szenario,
meine Schwiegereltern (Schwiegermutter sehr krank, Schwiegervater topfit) wollen meiner Frau 50000€ schenken.
Soweit so gut, nun gibt es aber zwei Brüder die zu Lebzeiten nichts bekommen sollen.
Hintergrund ist das meine Frau sich um ihre Eltern kümmert und ihre Brüder eher wenig bis nichts für ihre Eltern tun.
Meine Frau hat auf Wunsch ihrer Eltern vor kurzem noch eine Bankvollmacht bekommen um sich von nun an um die finanziellen Dinge zu kümmern.
Genau dies macht mir nun etwas Kopfschmerzen, denn die Schenkung erfolgt nun erst nachdem die Kontovollmacht erstellt wurde was natürlich den Verdacht nährt das sich meine Frau am Geld der Eltern bereichern würde.
Meine Schwiegereltern würden natürlich dieses Geldgeschenk auch in Schriftform betätigen.
Reicht das oder sollten wir uns dies von einem Anwalt bzw. Notar bestätigen lassen das meine Schwiegereltern noch voll Geschäftsfähig waren zum Zeitpunkt der Schenkung, wobei bei meiner Schwiegermutter dies anfechtbar wäre (Krebs im Endstadium).
Der eine Bruder wird im Todesfall mit Sicherheit Anwälte auf meine Frau hetzen.
Wie sind eure Erfahrungen?
Gruß
folgendes Szenario,
meine Schwiegereltern (Schwiegermutter sehr krank, Schwiegervater topfit) wollen meiner Frau 50000€ schenken.
Soweit so gut, nun gibt es aber zwei Brüder die zu Lebzeiten nichts bekommen sollen.
Hintergrund ist das meine Frau sich um ihre Eltern kümmert und ihre Brüder eher wenig bis nichts für ihre Eltern tun.
Meine Frau hat auf Wunsch ihrer Eltern vor kurzem noch eine Bankvollmacht bekommen um sich von nun an um die finanziellen Dinge zu kümmern.
Genau dies macht mir nun etwas Kopfschmerzen, denn die Schenkung erfolgt nun erst nachdem die Kontovollmacht erstellt wurde was natürlich den Verdacht nährt das sich meine Frau am Geld der Eltern bereichern würde.
Meine Schwiegereltern würden natürlich dieses Geldgeschenk auch in Schriftform betätigen.
Reicht das oder sollten wir uns dies von einem Anwalt bzw. Notar bestätigen lassen das meine Schwiegereltern noch voll Geschäftsfähig waren zum Zeitpunkt der Schenkung, wobei bei meiner Schwiegermutter dies anfechtbar wäre (Krebs im Endstadium).
Der eine Bruder wird im Todesfall mit Sicherheit Anwälte auf meine Frau hetzen.
Wie sind eure Erfahrungen?
Gruß