Geldgeschenk zu Lebzeiten

Samson999

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Hallo,

folgendes Szenario,
meine Schwiegereltern (Schwiegermutter sehr krank, Schwiegervater topfit) wollen meiner Frau 50000€ schenken.
Soweit so gut, nun gibt es aber zwei Brüder die zu Lebzeiten nichts bekommen sollen.
Hintergrund ist das meine Frau sich um ihre Eltern kümmert und ihre Brüder eher wenig bis nichts für ihre Eltern tun.

Meine Frau hat auf Wunsch ihrer Eltern vor kurzem noch eine Bankvollmacht bekommen um sich von nun an um die finanziellen Dinge zu kümmern.

Genau dies macht mir nun etwas Kopfschmerzen, denn die Schenkung erfolgt nun erst nachdem die Kontovollmacht erstellt wurde was natürlich den Verdacht nährt das sich meine Frau am Geld der Eltern bereichern würde.

Meine Schwiegereltern würden natürlich dieses Geldgeschenk auch in Schriftform betätigen.

Reicht das oder sollten wir uns dies von einem Anwalt bzw. Notar bestätigen lassen das meine Schwiegereltern noch voll Geschäftsfähig waren zum Zeitpunkt der Schenkung, wobei bei meiner Schwiegermutter dies anfechtbar wäre (Krebs im Endstadium).

Der eine Bruder wird im Todesfall mit Sicherheit Anwälte auf meine Frau hetzen.

Wie sind eure Erfahrungen?

Gruß
 
Meiner Meinung nach besser ab zum Notar! Und das Testament gleich richtig regeln.
Übrigens sind beim Plichtteilsanspruch ohnehin Schenkungen der letzten 10 Jahre zu berücksichtigen, da wird im Falle des Falles nichts (kaum was) dran vorbeiführen.
Außerdem sind Schenkungen sowieso beurkundungspflichtig. Wenn sich also abzeichnet, das irgendjemand eine Schenkung in Frage stellen könnte, definitiv beurkunden.
 
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Warum alles so kompliziert machen? Wenn der Schwiegerpapa noch Topfit ist, ab mit dem zur Bank und er soll die 50k abheben und Deiner Frau so in die Hand drücken. Der Staat und die Familie bekommen davon nichts mit, gibt keine Zeugen, etc. pp. und somit kein Stress bei späteren Familienfeiern.
 
NeoHazard schrieb:
Der Staat und die Familie bekommen davon nichts mit, gibt keine Zeugen, etc. pp. und somit kein Stress bei späteren Familienfeiern.
Wenn das im Erbfall von denen angefochten wird, die nichts bekommen sollen, dann werden im Zweifelsfall die Kontobewegungen der letzten 10 Jahre angeschaut. So einfach ist das nicht.
Wenn nicht davon auszugehen ist, dass die Schwiegermutter noch 10 Jahre lebt, dann wird der einzige 100-prozentig sichere Weg sein, dass die Brüder einen Verzicht erklären. Bestenfalls wird das notariell bestätigt.
 
Und was sollen die dann sehen? Schwiegervater hat 1x 50t€ oder 5x10t€ oder 2x 25t€ abgehoben und persönlich abgeholt. Warum auch nicht, ist seine Kohle und was er damit macht bzw. gemacht hat, geht keine Sau was an. Er kann es versaufen oder verbrennen ;)

Und ich kann das Geld zu Hause bunkern, pui a pui ausgeben oder in kleinen Teilen einzahlen. Klar sollte man nicht am selben Tag, wie der Schwiegervater das Geld abgehoben hat, dieses dann Centgenau einzahlen.

Also etwas Menschenverstand sollte man schon walten lassen :) und da kann niemand etwas nachweisen.
 
Grundsätzlich hast du natürlich Recht, wenn die Brüder allerdings von der Schenkung Wind bekommen haben funktioniert das ganze nicht. Diese können das dann bei der Erbvergabe vorbringen und schon hast du ein Problem.
 
@TE
Ohne Testament des zuerst versterbenden Elternteils, werden die Brüder schon ab da Miterben.
Nach Deiner Schilderung, wohl innerhalb der nächsten Jahre und ab da haben sie einen normalen Erbanspruch (inkl. Informationsanspruch) inkl. Anrechnung von vorweggezogenen Geschenken. Von den vorweg-Geschenken erlischt jedes Jahr 1/10 Anrechenbarkeit.
Da 50.000€ vermutlich wohl einen nicht unbeträchtlichen Vermögensteil ausmachen, fallen sie auch nicht unter eine nicht anzurechnende Bagatellgrenze. Da hilft jetzt auch kein Gang zum Notar.
Falls man anderen, nicht erbberechtigten Personen, diese 50.000€ schenken möchte, greift das Schenkungssteuergesetz mit seiner 20.000€ Freigrenze. Falls Ihr 2 Kinder habt, wäre schon einmal ein Großteil dieser Freigrenze abgedeckt (2*20.000€). Den Rest könntest Du Dir schenken lassen. In so einer Falllösung wäre eine notariell beglaubigte Schenkung allerdings beweissicher. Kann man aber auch alleine aufsetzen, wenn man sich das zutraut und alle unterschreiben.
 
Eltern können Kinder ersten Grades steuerfrei bis zu 400.000€ schenken. Sprich die 50.000€ können hier einfach als Schenkung an die Tochter gehen, ich würde es halt schriftlich (Schenkungsvertrag) fest machen.

Die Söhne müssen hier erstmal nix bekommen. Diese bekommen dann im Erbfall ihren Pflichtanteil.

Angaben ohne Gewähr.
 
Gerade Dein letzter Satz ist bei Deiner Antwort goldwert!
 
NeoHazard schrieb:
Und was sollen die dann sehen? Schwiegervater hat 1x 50t€ oder 5x10t€ oder 2x 25t€ abgehoben und persönlich abgeholt. Warum auch nicht, ist seine Kohle und was er damit macht bzw. gemacht hat, geht keine Sau was an. Er kann es versaufen oder verbrennen ;)
Da wird im Zweifelsfall ein Gericht wissen wollen, was mit dem Geld passiert ist. Ausgeben ist natürlich möglich, aber bei dem Betrag kann ich mir vorstellen, dass ein einfaches "hab ich halt ausgegeben" so nicht akzeptiert wird.

Ohne die Brüder mit einzubeziehen, wird man nicht daran vorbei kommen, dass die 50k EUR im Erbfall angerechnet werden. Je nachdem welchen Wert das gesamte Erbe hat, kann es dazu kommen, dass man den Brüdern einen Teil davon abtreten muss, auf jeden Fall wir das Erbe der Tochter um diesen Betrag geringer. Besonders, wenn kein Testament vorhanden ist, das den Nachlass für die Brüder auf den Pflichtteil einschränkt, kann die Aktion nach hinten los gehen. Wenn gar nichts geregelt ist, dann wird beim Tod der Mutter das Erbe so aufgeteilt, dass der Ehemann die Hälfte und, bei drei Kindern, diese je 1/6 erhalten.
 
@All,

erstmal danke für eure Antworten, genau die spiegeln mein Dilemma wider.

Ich habe keinen Bock auf Stress später, aber natürlich will ich auch jetzt den Wunsch der Schwiegereltern erfüllen und meiner Frau das Geldgeschenk annehmen lassen.

Vielleicht sollte ich mal einen Anwalt konsultieren der sich im Erbrecht auskennt
 
NeoHazard schrieb:
Der Staat und die Familie bekommen davon nichts mit,
Klar... Auf der einen Seite verschwinden 50k und keinerlei Vermögenswerte, Reisen oder sonstiges tauchen im Zeitraum auf, auf der anderen Seite erfolgen kleinere Einzahlungen, die in Summe 50k erreichen, ohne einen Nachweis, wo das Geld herkommt. Und das lässt sich mindestens 10 Jahre nachweisen, entgegen deiner Aussage.

Klar, dass fällt gar keinem auf, wenn in einem Streitfall genauer hingeschaut wird. Wie naiv muss man sein? Oder für wie dumm die Justiz halten?

@TE Geh wie du gesagt hast zu einem Anwalt zur Beratung oder eben direkt zu einem Notar. Machs sauber und nachvollziehbar auch wenn es zunächst aufwendiger aussieht. Kommt es, wie du es vermutest, zum Streit, sind "Tipps" wie von Neohazard ein Garant dafür, dass es dann richtig anstrengend wird. Richter finden es meist nicht so richtig gut, wenn der Verdacht besteht, dass man jemand um sein Recht bringen wollte. Und denen ist ziemlich egal, wie unsympathisch sich die Kinder untereinander sind.
 
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Was hat das mit Vater Staat zu tun? Was redest du für einen Unsinn? Es eht vor allem um die restliche Familie, Vater Staat kommt erst zum tragen, wenn diese ihr Recht einfordern und dann sieht es schlicht scheiße für einen aus, wenn man etwas bewusst verschleiern will um geltendes Recht zu umgehen. Das hat mit German Angst überhaupt nicht zu tun sondern ist simple Logik.
NeoHazard schrieb:
Was die lebenden Eltern mit ihrer Kohle machen, geht NIEMANDEN was an.
Richtig, deswegen können sie es ja auch einfach tun, verbietet niemand. Es per Notar zu machen heißt ja nicht, dass man es nicht verschenken kann.
NeoHazard schrieb:
Der brave und korrekte Deutsche macht alles nach Vorschrift, so wie es das Gesetzt verlangt, weil sich ja alle Politiker & alle Reichen genau daran halten :)
Das sollte man grundsätzlich, denn so funktioniert Gesellschaft. Und wenn andere das nicht tun, ist das halt keine Legitimation. Und wohin es führt, wenn man stets meint es besser zu wissen und auf Gesetze zu "scheißen" sieht man jedes mal wieder wenn es zur Katastrophe kommt.

Aber ich bin mir sicher, dass du dich jedes Mal auf genau diese Gesetzes berufst, wenn es zu deinem Schutz und Vorteil ist...
 
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Wie immer mit dem Geld. Man kann viel damit machen, solange man ordentlich seine Steuern darauf zahlt. ;)
Als Capone haben sie auch nur wegen der Steuerhinterziehung ran bekommen. Wenn da größere Summen Geld einfacher "verschwinden" wird der Staat schon neugierig ob da auch alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Zum Rest: Wenn du Rechtssicherheit willst, geht zum Anwalt oder Steuerberater. Die wissen man das am (Rechts-)Sicheren umsetzen kann.
 
NeoHazard schrieb:
nicht am selben Tag, wie der Schwiegervater das Geld abgehoben hat, dieses dann Centgenau einzahlen.
Dazu kommt noch, daß man bei Beträgen ab 10.000€ den Nachweis erbringen muss, woher das Geld stammt.
 
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ab zum Anwalt/Notar.

das ganze hat Implikationen, die du dir nicht Mal vorstellen kannst.
 
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@Mickey Cohen, eben drum habe ich hier mal angefragt. Habe schon einmal einen Erbstreit mitgemacht, nicht so eine große Summe aber die Familie ist daran in zwei Lager geteilt worden
und auf sowes habe ich wegen den paar Kröten keinen Bock
 
Mickey Cohen schrieb:
ab zum Anwalt/Notar.
this.

Dafür haben die studiert und kennen sich bei sowas aus. Das Geld was die kosten, holste locker durch die Rechtssicherheit wieder rein u. hast später auch keinen Ärger
 
Hmm, könnte man es nicht Theoretisch so machen das der Schwigerfater/Mutter einfach von der Frau was für 50K Abkauft, oder wird das im fall der fälle sozusagen Rückgängig gemacht ?
 
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