Geringer Streitwert - Klage ?

wannabe

Lieutenant
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Juli 2005
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Hallo Leute,

Vorgeschichte:

Ich habe im Internet privat (nicht eBay) etwas für 100 Euro gekauft.
Das Geld habe ich natürlich überwiesen, allerdings habe ich weder Ware noch Rückzahlung erhalten.

Der Verkäufer meldet sich nicht mehr, sprich er loggt sich nicht mehr ein und reagiert nicht auf meine E-Mails und Telefonanrufe.

Das letzte Wort von Ihm war, dass er mir das Geld erst verspätet rückzahlen kann, also spätestens Dienstag wäre das Geld bei mir. Fehlanzeige.

Nun möchte ich ihn anzeigen wegen Betrug, aber da er in Berlin wohnt (laut BLZ eine berliner Bank) aber ich in NRW, müssten die Behörden zunächst die Akten immer hin und her schicken und die Staatsanwaltschaft ermitteln. Dies würde sehr viel Zeit kosten und die Sache für mich schon vergessen. Darüberhinaus weiß ich nicht einmal, ob ich am Ende irgendeinen Cent sehe werde.

Aus dem Grunde habe ich gedacht, dass ich ihm klage.

Aber in dem Gebiet kenn ich mich überhaupt nicht aus, was muss dazu gemacht werden ?

Anwalt einschalten dann Klageschrift einreichen ?

Könnte ich das nicht selber machen, weil Gewinnaussicht schaut bei mir 100% aus, da ich ja betrogen wurde, da kann man ja nicht verlieren, wenn man so logisch denkt.

Ich würde mich sehr auf eure Tipps & Antworten freuen, die bei meinem Problem hilfreich sein können.

Auch Erfahrungen würde ich gerne hören, wäre sogar viel besser.

Dankend im vorraus wünsche ich euch noch eine gute Nacht,

Gruß wannabe
 
100 € ist kein kleiner streitwert,albern.
mach dir um die wege innerhalb der behoerden keinen kopf, das is nich dein bier. erstatte anzeige.
 
Eine Strafanzeige bringt dir dein Geld aber nicht wieder.
Die sorgt nur dafür, dass der Typ evtl. für sein strafbares Handeln bestraft wird.
Dein Geld bekommst du nur wieder, wenn du den Zivilrechtsweg betrittst und dieser hat mit dem Strafverfahren nichts zu tun.

Nichtsdestotrotz würde ich den Typen trotzdem anzeigen.
Übrigens, wenn es sich bei der Berliner Bank um die Sparda Bank Berlin handeln sollte, dann kann der Typ auch aus einem anderen Bundesland kommen.
Die Sparda Bank Berlin ist in allen neuen Bundesländern (Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) vertreten.

Ansonsten wünsche ich dir viel Glück/Erfolg und alles Gute.
 
TStarGermany schrieb:
100 € ist kein kleiner streitwert,albern.
mach dir um die wege innerhalb der behoerden keinen kopf, das is nich dein bier. erstatte anzeige.

Sorry, aber 100 Euro sind total laecherlich. Ueberleg einfach mal was das kostet wegen so nem Minibetrag die ganze Buerokratie in Bewegung zu versetzen. Und die will auch von wem bezahl werden.
 
Ich würde nicht klagen, sondern den Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens einschlagen. Kosten sind 25€ + Vorauszahlung für den Gerichtsvollzieher und wenn der Schuldner der Forderung nicht widerspricht, kommst du ohne Verhandlung an einen Titel (kannst also Zwangsvollstrecken lassen). Wenn er widerspricht, wird eben trotzdem verhandelt, aber man kann ja wenigstens versuchen, den Aufwand zu minimieren, wenn man schon den Zivilrechtsweg beschreitet.
 
Tja, gearscht ;)

Nicht böse gemeint, aber solche kleinen Streitfragen ohne Anwalt zu klären hat in Berlin keine Chance. Zumindest habe ich von der Polizei nach einem Onlinebetrug der mir passiert ist nie wieder etwas gehört, und da ging es um runde 150€.

Du hast ja Kontodaten und Telefonnummer, darüber ist der Typ sicher zu ermitteln. Am besten gehst du zu einer nicht so überlaufenen Polizeistation (nicht unbedingt Dortmund Mitte oder so, die haben besseres zu tun als geringfügige Werte zu verfolgen) und erstattest Anzeige. Du bist ja nicht an die nächstgelegene Wache gebunden.

Das solltest du auf jeden Fall machen, um es dir nicht gefallen zu lassen. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung haben, dann nimm dir einen Anwalt. Denn wenn die Polizei sich mit Anwälten herumschlagen muss (der ja Informationen etc. fordert), werden die auch aktiv.

Also ich will der Polizei jetzt nichts schlechtes, aber immer wenn etwas war, kam nie ein Ergebnis, nichtmal von den Onlinekriminalitätsspezialisten des BKA, bei einem Fall, den ich auch selbst hätte lösen können, hätte ich Zugriff auf Verbindungsdaten und Ip-Adressen gehabt -.-

Aber bleib am Ball und lass es dir nicht gefallen. Druck die Emails etc. aus, damit sie auf keinen Fall verloren gehen, damit die Beweise gesichert sind.
 
Ich rate dir noch Ruhe zu bewahren. Erinner ihn alle paar Tage daran. Ich würde den September noch abwarten, wer weiß welchen Grund es für die Verzögerung gibt. Ist ja nicht so das die Sache zu verjähren droht, es ist noch nichtmal eine Woche nach Fristablauf.
 
Ich würde aber schon eine 14-Tage-Frist setzen zum Versand der Ware. Oder er soll einen Termin und eine Begründung nennen, warum es so lange dauert. Hatte neulich auch einen Fall bei ebay. Da hatte jemand sein Konto geändert und es gab Probleme mit den Überweisungen, das funzte nicht. Nach ein bischen hin und her haben wir uns auf nachnahme geeinigt und ich hatte mein Geld und er die Ware. Also Probleme und Verzögerungen kann es immer geben, aber die sind dann auf jeden Fall zu benennen. Der übliche Trickbetrüger schiebt doch immer irgendwelche Gründe vor und hofft, dass man die Sache irgendwann vergisst ;)

Aber setze ihm die Frist, wenn er nicht ans Telefon geht, kanns ja sein, dass er in Urlaub ist, aber das ist man in der Regel nicht spontan und nicht länger als 14 Tage ;)
 
Das Problem das ich sehe, du hast offenbar nicht seine vollständigen Daten (Adresse), sonst müsstest du nicht aus der BLZ schlussfolgern. Zukünftig darauf achten.
 
ich empfehle dir erstmal noch zu warten
setze ihm eine sinnvolle Frist,
sollte er diese nicht einhalten würde ich das schon erwähnte gerichtliche Mahnverfahren vorschlagen
Drohe ihm nach ablauf mit Anwalt und Klage
Sei in deinen Mails/Anrufen immer bestimmt aber Höflich (das zeigt ihm das du weißt, das du ihn an den eiern hast und dir dessen sicher bist)


Wenn du eine gute Haftpflicht hast kannst du die sache auch an die weitergeben
müsstest dich aber informieren ob das drin ist
WWK zb hat "Schäden durch Dritte" mit drinn, sie decken also Schäden die dir durch dritte
(nicht Versichert; Identität ungeklärt ) entstehen ab und übernehmen deinen Anspruch
also fordern das geld für dich zurück
 
@Hulk:

Dir ist schon klar, dass eine Haftpflichtversicherung die eigenen Schäden decken soll? Die wird ziemlich sicher nicht die Kosten eines Rechtsstreites übernehmen, denn dafür gibt es die sogenannte Rechtsschutzversicherung.
(Auch die WWK scheint ein solches Angebot nicht zu haben, klick).

Zum Topic:

Die meisten Hinweise sind hier wieder mal für die Tonne.

Grds. gilt:

Nachweisbar Frist zur Leistung setzen.
Wenn diese erfolglos verstrichen ist, nachweisbar vom Vertrag zurücktreten.

Der dem Gläubiger dann zustehende Rückzahlungsbetrag kann mit dem vereinfachten Mahnverfahren geltend gemacht werden.

Das Wichtigste sollte aber der Lerneffekt sein, wie hirnverbrannt ist es denn, wildfremden Menschen Geld zu überweisen?
 
Wenn das Meiste für die Tonne ist erklär doch mal wie das "nachweisbar" passieren soll ohne Adresse.
 
Ohne weiteren AUfwand dürfte das zunächst schwierig sein. Umso blöder also, Geschäfte mit Personen zu machen, von denen nicht mal eine postalische Adresse bekannt ist.
 
dazu muss ich sagen dass mir ähnliches passiert ist. ich habe via ebay einen drucker erworben, hat rund 80 euro gekostet und diesen via überweisung gezahlt, den drucker jedoch nie erhalten. darauf hin schrieb ich einige emails an den verkäufer. auf einmal stand in ebay dass dieser kein mitglied mehr ist. dann dachte ich nun ist der betrug komplett.

etwa 1 monat später erhielt ich dann eine nachricht von dem verkäufer er wäre im krankenhaus gewesen und so und mein geld bekam ich dann auch zurück oO

also man weiß eben nie was da los ist. wie waren denn die bewertungen vom verkäufer?
 
Gnarf

ein paar gedanken zum anstoss

(1) wenn es ein betrueger ist, dann besteht ohne weiteres die moeglichkeit, dass er sich versteckt, unter falschem namen mit dir kommuniziert hat etc.
in diesem fall hat eine staatsanwaltschaft deutlich bessere chancen, zeitnah an die realdaten der person zu kommen.

(2) deliktisches verhalten ist anspruchsgrundlage!
neben deinen rechten aus dem vertrag begruendet strafrechtlich relevantes verhalten eine weitere anspruchsgrundlage fuer schadenersatzforderungen.

je nachdem, ob der taeter alleine oder mit einem helfer (kontoinhaber?) gehandelt hat, ergeben sich daraus moeglicherweise sogar mehrere anspruchsgegner, von denen du dein geld wiederholen kannst, wenn der urspruengliche taeter pleite oder unauffindbar ist.

(3) bei nem dreistelligen eurobetrag abzuwinken und eine strafverfolgung als "laecherlich" abzutun, genau das motiviert solche betrueger, ihren taetigkeiten weiter nachzugehen, d.h. sich weitere opfer zu suchen. moeglicherweise bist du opfer geworden, weil ein geschaedigter vorher auch keine lust auf unannehmlichkeiten hatte.

im uebrigen hat ein staatsanwalt auch ETLICHE strafprozessuale mittel, um im geschaedigteninteresse vermoegenswerte des taeters einzuverlangen (evtl. sogar zu einzuziehen) und sogar an die geschaedigten herauszugeben; oder auch nur die rueckzahlung des geldes als auflage fuer die einstellung des verfahrens oder als voraussetzung fuer eine geringere strafe zu bestimmen.

---

das nur mal als gedankenanstoss, welch leere hose du mit nem mahnbescheid hast und welche anderen moeglichkeiten des zugriffs sich mit einschaltung der justiz auftun.

ich persoenlich begreife wirklich nicht, warum es so eine hohe "hemmschwelle" gibt, betrueger bei der staatanwaltschaft anzuzeigen...
da is jemand, der die leute um ihr geld bringt, sie wie idioten aussehen laesst, der sich andere opfer suchen wird und all das wird aufgerechnet gegen die eigene bequemlichkeit ? :freak:
 
Update 09.09.2010

Anzeige wegen Warenkreditbetrug bei der Kriminalpolizeibehörde Unna erstattet,
öffentliches Interesse in Form von Community Computerbase vorhanden,
weitere Geschädigte Personen sind:
AntiSkill
 
Das besondere öffentliche Interesse beurteilt die Staatsanwaltschaft und nicht die Kripo. Zudem ist es bei gestelltem Strafantrag ohnehin überflüssig.
 
wannabe schrieb:
Könnte ich das nicht selber machen, weil Gewinnaussicht schaut bei mir 100% aus, da ich ja betrogen wurde, da kann man ja nicht verlieren, wenn man so logisch denkt.

Du kannst die Klageschrift (EDIT: auch) selbst formulieren oder du gehst zur Rechtsantragstelle im AG, die formulieren dann die Klage.

Recht haben und Recht bekommen, sind 2 paar Schuhe!

Schreibe die 100 Euro ab!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob man die Stelle im Amtsgericht "Rechtsantragstelle" nennt, weiß ich nicht genau, ich weiß aber, das es so etwas gibt.
 
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