Geringer Streitwert - Klage ?

Beim Verwaltungsgericht geht das. Ich habe vor etlichen Jahren gegen die Einführung des Semestertickets geklagt. Ich habe vor dem VG alles geschildert, was mir "gegen den Strich" ging und haben so das Verfahren eröffnet.
 
Ich werde sicherlich nicht die 100 Euro vergessen, Klagen werde ich aufjedenfall.
 
Und wenn der Typ mittellos ist, dann potenzieren sich deine Außenstände noch.
 
Man kann (und sollte sich ggf.) mit der Zivilklage Zeit bis zum STrafverfahren lassen. Dort hat man zum einen Gelegenheit den Schädiger in AUgenschein zu nehmen und zum anderen kann der StA mglw. als Auflage die Wiedergutmachung des Schadens bestimmen.
 
@TE

Die reinen Gerichtskosten für Deine 100 Klage würde 75 € kosten. Und das, wenn Du bereits alles selber machst! Die Gerichtskosten müssen bei Klageeinreichung bezahlt werden.
Beim Amtsgericht darf man alles selber machen, es herrscht kein Anwaltszwang.
Ohne Musterschreiben einer Klage wirst Du aber höchstwahrscheinlich nicht gut zurechtkommen, oder kennst Du Dich mit den Anträgen Versäumnisurteil, früher erster Termin, schriftliches Vorverfahren usw. aus?

Ein eigener Rechtsanwalt kostet extra. Wie Du aus dem link erkennen kannst, hat ein RA vielfältige Möglichkeiten zur Gebührenbeschaffung.

Um dem schlechten Geld (=verlorene 100€) nicht noch gutes neues Geld (Gerichtskosten usw.) hinterherzuwerfen, hier Deine erste Pflichtaufgabe:
1. Aus dem Schuldneregister des AG vom Wohnsitz des Schuldners eine kostenlose Auskunft über einen möglichen Eintrag einholen!
Ist dein Schuldner dort eingetragen, so ist er offiziell mittellos und eine Klage bringt außer Spesen und Genugtuung nichts ein.

Wie man das macht: Google ist Dein Freund ! und solch eine Auskunft einholen ist die kleinste Übung im beabsichtigten Prozedere der eigenen Klageerhebung, dass musst du schon meistern, ansonsten brauchst du gar nicht weiter daran denken, das selber durch zu ziehen
 
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