Geschäftsbedingungen Hardwareversand

kleines Bärchen

Lt. Junior Grade
Registriert
Okt. 2009
Beiträge
473
Hallo zusammen,

bin mir nicht sicher, ob das Thema hier richtig ist, falls nicht, bitte verschieben.

Ich habe mir gerade bei Geizhals einen neuen PC zusammen gestellt und der Preisagent bietet mir beim Aussuchen
über zwei Händler zwei Angebote an, die beim Gesamtpreis (ca. 550€) nur wenige Cent auseinander liegen.
Unter anderem ist der Hardwareversand bei der Mehrzahl der Einzelkomponenten am günstigsten, deshalb habe ich überlegt, die restlichen Artikel auch dort zu bestellen, würde Versandkosten sparen.
Auf der Suche nach den Versandkosten haben mich die AGB aber etwas abgeschreckt.
HWV behält sich vor, bei evtl. Retouren deutliche Preisabzüge vorzunehmen, falls Siegel verletzt oder Packungen kaputt sind.
Das würde fast bedeuten, dass ich keine Packung, je nach Art, öffnen und die Produkte prüfen kann.
Meistens sind ja irgendwelche Siegel an der Packung, die man unweigerlich beim öffnen sichtbar abmachen muss.
Zudem werden auch extra Kosten bei Zahlung per Paypal oder Kreditkarte erhoben.
Es ist nicht so, dass ich ein großer Retourer bin, aber man weiß ja nie, wie es kommt.
Werden dadurch nicht meine Käuferrechte unverhältnismäßig eingeschränkt?
Wie sind eure Erfahrungen mit HWV in dieser Richtung?
Im Moment habe ich keine große Lust, meine Bestellung aufzugeben.

http://www.hardwareversand.de/infoagbprivat.jsp#BOOKMARKVERSAND

Kleines Bärchen

PS:
Die anderen Händler wären CSV-Direkt und Getgood.
 
Zuletzt bearbeitet: (Nachtrag)
Du hast ein Inspektionsrecht der Ware, wie auch im Laden. Wenn du aber testest und die Teile verbaust und damit Gebrauchsspuren erzeugst, kann der Händler die Ware nicht mehr als Neu verkaufen und entsprechende Abzüge machen.
 
@miac

Stimmt schon, aber bei Grafikkarten muss man diese manchmal sogar aus der antistatischen Folie nehmen, da diese schwarz ist um etwas zu sehen. Und da verlangt HWV, laut AGB, dann ganz schöne Abzüge. Ist mir so noch nie aufgefallen.

Zwischenablage01.jpg

Quelle: http://www.hardwareversand.de/infoagbprivat.jsp#BOOKMARKVERSAND


@TE

Der Passus ist mir persönlich neu. Allerdings sind die Erfahrungen, nach den du gefragt hast, im allgemeinen sehr positiv zu HWV. Auch ich habe bisher keine Probleme gehabt. Interessant ist es trotzdem.

VG
Mp
 
kleines Bärchen schrieb:
Das würde fast bedeuten, dass ich keine Packung, je nach Art, öffnen und die Produkte prüfen kann.

Was willst du denn bei einem originalverpacktem Produkt genau prüfen?

Ausserdem ist es ja klar dass man 'Nebenkosten' so stark wie möglich senken muss wenn man einer der günstigsten Anbieter sein will.

Mp<the boss> schrieb:
Stimmt schon, aber bei Grafikkarten muss man diese manchmal sogar aus der antistatischen Folie nehmen, da diese schwarz ist um etwas zu sehen. Und da verlangt HWV, laut AGB, dann ganz schöne Abzüge. Ist mir so noch nie aufgefallen.

Gerade antistatische Folie sieht schnell recht hässlich zerknittert aus wenn man auch nur ein wenig damit herumhantiert. Da beschwert sich dann sehr schnell der nächste Kunder der das kriegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbstverständlich darfst du ein Siegel brechen um das Produkt zu testen. Hierfür darf und wird dir kein Händler etwas abziehen. Primär geht es um Spezialisten, die etwas bestellen und es wie Dreck behandeln.

z.B.

- Verpackung zerissen
- Kratzer auf dem Artikel
- Optische Beeinträchtigungen
- ect...


Ich habe 8 Jahre bei einem großen Onlineversandhaus gearbeitet. Du glaubst nicht, was du das alles erlebst ;)


Wenn ich deinen Thread aber hier so lese, schwant mir böses. Du kaufst schon mit der Vermutung etwas zurück zu senden und so etwas ist .....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hatte so einen Fall mal bei Caseking :

Sehr geehrter Herr *********,

wir haben die von Ihnen eingesendete Ware erhalten und überprüft. Leider mussten wir feststellen, dass *das Ram Kit* bereits in Betrieb genommen wurde. Der Artikel kann so nicht mehr als Neuware verkauft werden. Unter anderem müssen wir dabei folgende Punkte bemängeln:

- OVP beschädigt

Sie wären sicherlich auch von uns enttäuscht, sollten Sie gebrauchte Ware von uns erhalten, die Sie jedoch als Neuware bestellt haben. Den Artikel selbst müssten wir somit im Wert reduzieren, wenn Sie weiterhin einen Widerruf vornehmen lassen möchten. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir den Widerruf ausführen oder den Artikel an Sie zurücksenden sollen.

Bitte beachten Sie, dass für die Rücksendung Versandkosten in Höhe von 3,99 Euro anfallen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß; Best Regards

Es handelte sich dabei um eine verschweißte Blister Verpackung... viel Spaß dabei so ein Ding zu öffnen ohne Spuren zu hinterlassen.
Caseking hatte ungefähr 20% des Kaufpreises als Wertminderung abgezogen.

Meine Antwort war :
Hallo Caseking Team,

wie hätte man die Verpackung dieses Ram Kits öffnen können ohne diese dabei zu beschädigen ?
Ein Beweisfoto oder Video dazu und ich akzeptiere ihr Verhalten.

Vor allem habe ich doch ein Recht darauf die Ware in Betrieb zu nehmen um sie zu testen.
Und ich habe den Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet.
Ich zitiere mal die aktuelle Gesetzeslage :
"Das Widerrufs- oder Rückgaberecht darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Verbraucher die Ware in der Originalverpackung zurücksendet. Derartige Einschränkungen des Widerrufsrechts sind unzulässig (vgl. LG Coburg, Urt. v. 09.03.2006 - Az.: 1 HK O 95/05; LG Düsseldorf, Urt. v. 17.05.2006 - Az.: 12 O 496/05; LG Bochum, Urt. v. 25.10.2011, Az.: 12 O 170/11)."

Ich möchte weiterhin einen Widerruf der Ware durchführen.
MfG

Casekings Antwort :
Sehr geehrter Herr **********,

vielen Dank für Ihre Email. Bitte beachten Sie, dass wir berechtigt sind Waren im Wert zu mindern, sollten Sie uns diese unvollständig oder beschädigt zurück senden. Natürlich behalten Sie durch die Beschädigung Ihr Widerrufsrecht, jedoch nciht das Recht auf eine komplette Erstattung. In diesen Fall können wir Ihnen leider nur eine Rückerstattung in Höhe von ***** Euro anbieten. Alternativ können wir Ihnen den Artikel auch gegen Zahlung der Versandkosten wieder zusenden. Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie in diesen Fall weiter verfahren möchten.

Mit freundlichem Gruß; Best Regards

Meine Antwort :
Mir ist durchaus bewusst, dass ihnen grundsätzlich ein aufrechenbarer Wertersatzanspruch aufgrund einer Verschlechterung der Sache zustehen kann.
Dieser setzt jedoch gemäß § 312e Abs.1 Nr. 2 BGB eine über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgehende Nutzung voraus.
Ich bitte sie mir insofern begründet und nachvollziehbar darzulegen inwieweit meine Verwendung eine solche über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgehende Nutzung darstellen soll.
Weiterhin weise sie an dieser Stelle auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung zu dieser Problematik hin, nach der eine auf reines Auspacken und Prüfung der Ware zurückzuführende Wertminderung noch keine Wertersatzpflicht begründet (vgl. BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09, Rz.22, 23).
Für den Fall, dass die Verschlechterung der Sache also lediglich auf eine legitime Prüfung meinerseits zurückzuführen ist, steht mir die vollständige Rückzahlung des Kaufpreises aus § 357 I 1 BGB i.V.m. § 346 I BGB zu.

Danach antwortete Caseking, dass eine Rückzahlung in voller Höhe vorgenommen wird. Fertig.

Falls ihr mehr zu diesem Thema lesen wollt, googlet nach "Wasserbetten Urteil".
Einfach ausgedrückt : BGH hat mehr Recht als die AGB eines Shops.
Klingt komisch, weil man ja mit einem Kaufvertrag die AGB's eines Shops akzeptiert, ist aber so. :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Grinch0815 schrieb:
Selbstverständlich darfst du ein Siegel brechen um das Produkt zu testen.

Niemand will eine 'neues' Produkt mit gebrochenem Siegel. Deswegen sollte der Artikel nach einem Siegelbruch nur zurückgeschickt werden falls er einen Defekt hat.


ruthi91 schrieb:
Hatte so einen Fall mal bei Caseking :

Und was war das Problem mit dem RAM?
 
Ich kenne aber auch keinen, der den Mediamarkt PC im Markt aufbaut, BF4 installiert und ausprobiert, ob es ruckelfrei funktioniert.
In so fern ist das 14 Täge Rückgaberecht im Internet wesentlich mehr, als man im Laden bekommt.

Das ist den Läden natürlich ein Dorn im Auge, es gibt aber bereits andere Läden, die beispielsweise die Versandkosten dem Kunden belasten, wenn er das Gerät innerhalb der 14 Tage zurück gibt.
 
Naja, würd mir da jetzt nicht allzuviele Sorgen machen. Ist nicht das erste Mal, das AGBs z.B. dem BGB widersprechen und letzteres übertrumpft.
 
Naja, das ist halt gegen die Anschau und zurückschick Mentalität, DU hast keine Lust da zu bestellen, und wir keine Lust auf "Neuware" die schon mal wo ausgefahren wurde und dann wegen Nichtgefallen wieder im Regal liegt.

Bekommst Du mangelhafte Ware greifen diese AGB darauf sicher nicht, schickste nach Wetter und Laune zurück ist es schon richtig dass sie dir das mit Kosten schmackhaft machen.
Ergänzung ()

Grinch0815 schrieb:
Selbstverständlich darfst du ein Siegel brechen um das Produkt zu testen. Hierfür darf und wird dir kein Händler etwas abziehen. Primär geht es um Spezialisten, die etwas bestellen und es wie Dreck behandeln.

z.B.

- Verpackung zerissen
- Kratzer auf dem Artikel
- Optische Beeinträchtigungen
- ect...


Ich habe 8 Jahre bei einem großen Onlineversandhaus gearbeitet. Du glaubst nicht, was du das alles erlebst ;)


Wenn ich deinen Thread aber hier so lese, schwant mir böses. Du kaufst schon mit der Vermutung etwas zurück zu senden und so etwas ist .....

Um ih zu testen wenn er ihn will falls er geht, nicht um ihn testzufahren und dann eventuell doch was anderes zu verbauen.
Ergänzung ()

Blublah schrieb:
Niemand will eine 'neues' Produkt mit gebrochenem Siegel. Deswegen sollte der Artikel nach einem Siegelbruch nur zurückgeschickt werden falls er einen Defekt hat.




Und was war das Problem mit dem RAM?

Auf den Punkt. :)
 
Das wird wohl jeder Händler so in seinen AGBs drinnen stehen haben. Und wenn nicht, er darf per Gesetz die Gutschrift mindern, wenn die Ware über den üblichen Maßen hinaus begutachtet wurde.

Im einem Ladengeschäft darfst Du auch keine versiegelte Ware einfach so aus Lust und Laune aufreißen. Niemand käme auf dem Trichter, das zu tun. Aber bei Wiederrufrecht hat da niemand Skrupel.

Du hast doch hier einen Beratungsthread eröffnet und die für Dich passende Hardware gefunden und willst die Hardware doch haben und nicht wieder zurück schicken, oder? Bestelle sie beim HWV. Ich sehe da kein Problem.

Das ständige zurück schicken von bestellter Ware macht man ja nur, um zu Hause zu testen und um vielleicht 14 Tage etwas zu nutzen, was man so nicht kaufen will. Aus welchen Gründen auch immer. Du hast Dich ja für die Komponenten entschieden und willst sie haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Niemand will gebrauchte Ware haben die irgend jemand ausprobiert und zurückgeschickt hat. Niemand will geöffnete Originalverpackungen haben - er würde sich ganz heftig darüber beschweren, wenn er so etwas bekommt.

Jede zurückgeschickte Ware bedeutet für den Händler Verlust, denn er kann das Zeugs, dass jemandem nicht gepasst hat nicht wieder als neu verkaufen. Und jeder glaubt, der Händler wird wohl auf dem Verlust sitzenbleiben, den mancher mit seiner "Entscheidungsfreude" verursacht, denn er will den vollen Preis zurück - ohne Wenn und Aber. Das geht aber nicht.
 
Mal vom Thema abgesehen würde ich Hardwareversand und Mindfactory als Shop meiden. Da gibt es immer wieder Schwierigkeiten bei der Reklamation und oft sind Lieferzeiten (zumindest bei HWV) ne glatte Lüge.
 
Zurück
Oben