stachelzelle
Ensign
- Registriert
- Aug. 2005
- Beiträge
- 134
für mich sieht das ganze auch in anbetracht das mein erstes posting gelöscht wurde, so aus als wenn hier aktiv werbung für den verein gemacht wird . . .
wer mit einer Ltd. verträge abschliesst sollte wissen das dies eine in england ansässige gesellschaft mit beschränkter haftung ist. jedoch ganz im gegensatz zu den in deutschland ansässisgen pondon's den GmbH's (die müssen einen betrag von 25000,-EUR hinterlegen mit dem sie im schadensfall haften) kann man eine Ldt. mit einer haftungssumme von 1,-EUR gründen.
ich will hier niemanden schlecht machen, sondern nur tatsachen klarstellen und das man als geschäftspartner einer Ltd. im schadensfall und auflösung der firma keine möglichkeit hat sein geld zurückzubekommen weil die privatpersonen die hinter der gesellschaft stecken laut englischem und internationalem recht nicht haften für den schaden. die gesellschaft haftet ausschließlich mit dem hinterlegtem betrag, und da einen keiner zwingt mehr als 1,-EUR zu hinterlegen vermute ich auch nicht das die haftung darüber hinaus geht. vor allem dann nicht wenn deutsche eine firma in england gründen um in hier deutschland geschäfte zu treiben . . .
muss jeder selber wissen was er macht, aber ich gebe das mal zu bedenken . . .
deutsche die in england eine gesellschaft anmelden (eine gesellschaftsform die es aus rechtlichen gründen in deutschland nicht gibt) die praktisch keine haftung übernimmt und in deutschland dann geschäfte treiben . . .
sehr seriös . . .
wer mit einer Ltd. verträge abschliesst sollte wissen das dies eine in england ansässige gesellschaft mit beschränkter haftung ist. jedoch ganz im gegensatz zu den in deutschland ansässisgen pondon's den GmbH's (die müssen einen betrag von 25000,-EUR hinterlegen mit dem sie im schadensfall haften) kann man eine Ldt. mit einer haftungssumme von 1,-EUR gründen.
ich will hier niemanden schlecht machen, sondern nur tatsachen klarstellen und das man als geschäftspartner einer Ltd. im schadensfall und auflösung der firma keine möglichkeit hat sein geld zurückzubekommen weil die privatpersonen die hinter der gesellschaft stecken laut englischem und internationalem recht nicht haften für den schaden. die gesellschaft haftet ausschließlich mit dem hinterlegtem betrag, und da einen keiner zwingt mehr als 1,-EUR zu hinterlegen vermute ich auch nicht das die haftung darüber hinaus geht. vor allem dann nicht wenn deutsche eine firma in england gründen um in hier deutschland geschäfte zu treiben . . .
muss jeder selber wissen was er macht, aber ich gebe das mal zu bedenken . . .
Monarch2 schrieb:So ein Schwachsinn. Wenigstens hat CB mittlerweile erkannt, dass es ein seriöses Angebot ist...
deutsche die in england eine gesellschaft anmelden (eine gesellschaftsform die es aus rechtlichen gründen in deutschland nicht gibt) die praktisch keine haftung übernimmt und in deutschland dann geschäfte treiben . . .
sehr seriös . . .
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