News Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums verabschiedet

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Jirko

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Nachdem der Bundestag bereits vor zwei Tagen Änderungen am Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschloss, verabschiedete er dieses heute. Demnach ist es Rechteinhabern künftig möglich, IP-Adressen ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften zu erfragen.

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fein. ein erster schritt in die richtige richtung. das mit den geringen abmahnungskosten bekommen die auch noch in den griff.
 
so ein schwachfug - damit wird jetzt jeder filesharer kriminilasiert egal was er macht, eine Rechtsverletzung im „gewerblichen Ausmaß“ ist sehr dehnbar... der Rechtsstaat geht immer mehr vor die Hunde...

Das ist einfach der falsche weg. Die Musikindustrie hat es nunmal verpennt den Conten ordenltich an die Leute zu bringen und die Konsequenzen nun mit dreister Lobbyarbeit ausbüglen zu wollen ist einfach dumm. Eine pauschale Kulturabgabe auf Internetzugänge würde doch dieses dumme Thema ein für alle Mal begraben.

Aber im Bundestag ist man ja gut vertreten mit den Internetausdruckern :freak:
 
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Ausserdem können die bei jedem, ob dieser es für gewerbliche Zwecke benutzt oder auch nicht, behaupten, dass ers tut. Wenn es dann raus kommt, dass derjenige es doch nicht getan hat, dann ist es schon zu spät.
 
Da es dank aggressiven Lobbyings ohnehin mit der Demokratie hapert und in Deutschland so viele Schwerkriminelle sitzen, die der Volkswirtschaft schaden, indem sie "Dinge" nicht kaufen, die sie ohnehin auch nicht gekauft hätten, sollte man darüber nachdenken die Bundeswehr im Inneren einzusetzen, um diese oben genannten Schwerverbrecher ihrer Gerechten Strafe zuzuführen.
 
für was werden nochmal die ip-addressen gespeichert - war da nicht was mit terroristen - um die zu verfolgen
und das die ip-addressen zur verfolgung "schwerwiegender straftaten bei denen gefahr für ein menschenleben oder die bundesrepublik deutschland bestünde" verwendet werden?
jetzt wird das gesetz verwendet um "normale" bürger zu belangen ...
es war klar das sowas kommen musste ...

EDIT:
"schwerwiegender straftaten bei denen gefahr für ein menschenleben oder die bundesrepublik deutschland bestünde"
bezog sich auf die bundestrojaner - sorry - mein fehler
aber mal sehen wie lange es dauert bis die auch gegen jeden verwendet werden dürfen
 
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Jetzt mal ehrlich, wenn sie es doch eh nicht kaufen, es sie also so schlecht finden, dass es für sie kein Geld wert ist, dann können sie das runterladen auch sein lassen.

Gewerbliches Ausmaß ist übrigens schon das sparen des Kaufes einer CD z.b. Im Grunde kann jeder der meint ihm sei Geld entgangen durch einen Download, für sich einen Auskunftsanspruch reklamieren. Diese Klausel schützt so gut wie nichts und sie kann als Schutz ohnehin kaum herangezogen werden.

Weiterhin sollen die IP-Adressen nicht aus der Vorratsdatenspeicherung stammen, sondern nur die Daten verwendet werden dürfen, die zur Rechnungserstellung etc. benötigt werden. D.h. in der Theorie werden keine der Daten benutzt die 6 Monate gespeichert werden (dürfen die Provider auch nicht drauf zugreifen). Die Frage ist, ob die Provider ihre Daten schneller löschen und wie gut getrennt das alles ist.

Auch sind für einfache Vergehen, die Anwaltskosten erstmal bei 100€ gedeckelt. Anderseits meint z.b. Günter Krings von der CDU das schon ein Album-Upload kein einfaches Vergehen mehr ist.

Zudem ist immer noch ein Richtervorbehalt vorgesehen. Es muss also ein Richter prüfen, ob ein Auskunftsanspruch besteht. Wie das alles in der Praxis aussieht muss man sehen.
 
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LOL komme grad aus der UNI und hatte Vorlesung Medienrecht (heute war Urheberrecht dran). Ich frage mich nur was dann kommt wenn die Provider sich dann an das Vorratsdatenspeicherungengesetz halten müssen dann dürften die das ja nicht mehr einfach die Daten rausrücken oder wie nun da muss ich nun mal gleich die Seite ausdrucken und den Proff nächste Woche fragen was der dazu sagt.
 
HappyMutant schrieb:
Jetzt mal ehrlich, wenn sie es doch eh nicht kaufen, es sie also so schlecht finden, dass es für sie kein Geld wert ist, dann können sie das runterladen auch sein lassen.


Hat ja nix mit Schlechtfinden zu tun, eher mit dem Maß an Interesse!
Beispiel: Ein Film der im TV kommt, für den ich ein gewisses Interesse habe, es aber auch wurscht ist, falls ich ihn verpassen sollte - so ähnlich ist das doch beim Großteil der Raubkopien!

Gekauft wirds erst wenn wirklich ein größeres Interesse besteht, andernfalls wirds höchstens runtergeladen! Wenn nur ein geringes Interesse besteht und man es sich nicht runterladen kann werdens bestimmt die wenigsten auch wirklich kaufen!
 
Das einzig positive das ich hier erkennen kann ist das die Massenabmahner jetzt erstmal in Vorleistung gehen müssen (hab gelesen das die Gebühren für die Prüfung des "richterlichen Vorbehaltes" um die 200€ liegen sollen).
Vielleicht vergeht ihnen ja die Lust am Abmahnen wenn sich das Ganze finanziell (inkl. Vorfinanzierung) nicht mehr rechnet.

Die Hoffnung stirbt zuletzt....
 
hatte vor ein Jahr auch 300 Euro zahlen müssen wegen Emule.. naja futter ist teuer:D
 
@Turrican101: Ich sehe natürlich die Gründe dahinter, ich finde es nur als Begründung lahm. Es wird deswegen nicht legaler, bloß weil man kein Interesse an dem hat, was man runterlädt. Natürlich hätte es keiner gekauft, aber Filme im TV kann man derzeit noch problemlos aufnehmen, zumal das Interesse der Verfolgung bei älteren Filmen ohnehin eher gering ist.

Insofern meine ich nur, kann man da eher schmerzfrei auf den Download verzichten, wenn das Interesse nicht groß genug ist. ;)
 
@JFH_B.G.Michi

bin ganz deiner meinung ... wenn das so weiter geht besteht der deutsche rechtsstaat nur noch aus hoch-kriminellen

ich kanns einfach nicht fassen wie gesetze von gestern schon morgen über das inbegriffene ultimatum gebogen werden.

ich bin enttäuscht... es geht nur noch berg ab.
 
hatte schon im anderen Forum geschrieben..

wieviel surfen über wlan? und wissen nichtmal wie es mit der Verschlüsselungen des wlans geht und andere bedienen sich fleißig?
 
Nochmal: Es können erstmal nur Daten erfragt werden, die der Provider gespeichert hat. Keine Daten aus der Vorratsdatenspeicherung. Auch wenn es paradox klingt, das ist ein Unterschied und die beschlossene Einschränkungen für den Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung, werden nicht angetastet. Einziges Problem ist, wie lange die Provider die IP-Adressen für sich selber speichern. Theoretisch nur solange sie sie brauchen. Praktisch war das bisher sehr unterschiedlich.
 
sehr gut, jetze bekommt die musikindustrie ohne umweg ihre daten die sie für ne zivilklage brauchen. wofür brauchen wir überhaupt noch nen rechtsstaat?(wobei da ja noch die größte sauerrei ist, dass die interpreten meist garnich das geld bekommen ,was die musikindustrie einklagt)
 
ob es ein gutes Geschäft ist für die Provider die Daten rauszugeben ?
 
Ich bin mal gespannt, wann Sie sich auf Rapidshare und Co stürzen werden. Mittlerweile weiß ja schon jedes Kellerkind, dass es dumm und umständlich ist Tauschbörsen zu benutzen.
 
Es ist doch völliger Blödsinn wie will man unterscheiden ob die Daten von der Vorratsspeicherung oder vom Provider selbst sind darüber hinaus dürfen bei Flatrates die IPs ja eigentlich gar nicht gespeichert werden weil man sie nicht zu Abrechnung braucht.
 
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