Getgoods-Shops pleite... Wo ist mein Geld?

BridaX

Captain
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Jan. 2009
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Hallo,

ich habe ab 4.11 im "hoh.de" shop zwei kopfhörer bestellt im Wert von 190€.
Ich habe die Bestellung an einem Sonntag getätigt, via sofortkauf.
Am Montag stand der Artikel aufeinmal als "nicht auf lager".
Da ich nicht 2-3 Wochen auf meinen Artikel warten wollte, habe ich dort angerufen, die Bestellung storniert und mir wurde gesagt in 2-3 Wochen währe das Geld wieder auf meinem Konto (was ich schon sehr komisch fand). Nun haben wir den 2.12...

Gerade habe ich gesehen, das der Shop und alles was damit zu tun hat pleite ist (Insolvenz am 14.11 angemeldet)...

Telefon geht keiner mehr ran, E-Mail kommt keine Rückmeldung...
Keinerlei Nachricht vom verbleib MEINES geldes...!!!

Wie zur Hölle komme ich jetzt an mein Geld???
Kann doch nicht sein, dass die einfach das Geld behalten können... >:O


Anwalt einschalten oder was bleibt mir übrig?



Grüße
 
wie hast du denn bezahlt?
 
Der Shop ist insolvent. Das aber schon seit einiger Zeit. Stand auch hier auf CB ganz groß.
Dein Geld bekommst du erstmal nicht.
Du kannst zu deinen Anwalt gehen und mitteilen das du gegen den Insolventen Shop forderungen hast. Aber so wie ich das Insolvenzrecht verstehe werden erstmal die bezahlt die höhere Vorderungen an Getgoods haben. Ob dann was für dich übrig bleibt das must du abwarten.
 
Der Onlinebetrieb soll aber angeblich weiter laufen, das müssen sie im auch die Ware liefern, oder?
 
Ich meine ich habe über Sofortkauf bezahlt, sprich Banküberweisung.
Ich habe den Artikel bezahlt und am nächsten tag Storniert (5.11) war ja noch vor der Insolvenz, da habe ich nichts gewusst. Ist ja auch nicht so, dass es heute dick und fett auf der Seite steht... musste erstmal suchen, bis ich heruasfand warum da kein Heinz ans Telefon geht...
Ergänzung ()

habe gerade bei einer Anwaltskanzlei in frankfurt (Oder) angerufen, diese konnte mir prompt sagen, wer der zuständige Insolvenzverwalter für getgoods ist:

Rüdiger Wienberg - Berlin
http://www.hww.eu/de/impressum


vielleicht hilft es ja noch jemanden weiter :)


Ich werde dort gleich mal anrufen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst deine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Dazu braucht es nicht unbedingt einen Anwalt.
 
Das Geld ist erstmal weg, du kannst deine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, vielleicht bekommst du es irgendwann zurück. Die Tatsache, dass der Shop eventuell weiter läuft ist irrelevant, sämtliche Waren und Gelder sind Bestandteil der Insolvenzmasse und dürfen nicht ohne Zustimmung des Verwalters angerührt werden.
 
Wenn ich das hier lese

Ziat:
" Sie können alle Produkte, die Sie in den Shops von getgoods.de finden, weiterhin bestellen und auch durch Vorkasse bzw. Nachnahme bezahlen. "

Zusammen mit:

Zitat
"Anzahlungen aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag am 14.11.2013 sind sog. Insolvenzforderungen. Das heißt, Sie erhalten weder Ihre Zahlung zurück noch die bestellte Ware. Wenn Sie die Ware dennoch erwerben möchten, müssen Sie leider eine neue Bestellung aufgeben und auch die Zahlung erneut leisten"


Würde ich eher dazu Tendieren lieber nie mehr dort zu bestellen :cool_alt:

Auch wenn die Schreiben das man sein Geld wieder bekommt, sollte die Ware nicht auf Lager sein, mir wäre das zu heiß.
Soll ja noch andere Online Händler geben. Ist ja auch nicht so als ob Getgoods gerade einen Ausverkauf mit Top Preisen macht...
 
Beim Insolvenzverfahren gibts ne Kette an Gläubigern die ihre Forderungen zuerst erhalten, da steht dann meistens ganz oben der Staat, danach kommen Banken, Großhändler etc. und irgendwann ganz am Ende kommt der Kunde. Was in den meisten Fällen heisst, dass dein Geld futsch ist.
 
nebulein schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt!

Das beruhigt mich jetzt aber... ^^
Aber was sind schon 200€ für einen Azubi...

Hoch lebe der Rechtsstaat!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was daran nicht rechtstaatlich sein soll, erschließt sich mir nicht.
Es hat schon seine Richtigkeit, dass Forderungen von Gläubigern einer gewissen Priorisierung unterliegen.
Das sind ja unter anderem nicht nur die Banken sondern auch die Angestellten etc. pp
 
Ich habe auch kürzlich bei HOH eine Graka bestellt, die ist sogar noch geliefert worden. :-)
Allerdings habe ich (wie immer) per Nachnahme bestellt, sonst wäre ich wohl auch leer ausgegangen.
Dagegen hilft nur die komplette Verweigerung per Vorkasse zu zahlen. ;)
 
Dank des Rechtsstaates kriegt überhaupt noch jemand Geld und nicht der Chef setzt sich mit der Kohle in die Karibik ab und kauft sich ne kleine Insel.

200 € für einen Azubi sind zwar nicht schön und is Lehrgeld und einfach Dumm gelaufen keine Frage, aber sieh es mal so dafür hat vielleicht eine Alleinerziehende Mutter ihr Gehalt gezahlt bekommen und essen im Kühlschrank, ich weiss das ist nicht wirklich ein Trost, aber das hat schon seine Gründe warum der Kunde relativ weit unten kommt.
 
nebulein schrieb:
Dank des Rechtsstaates kriegt überhaupt noch jemand Geld.

Dank des Rechtsstaat bekommen aber immer nur die ihr Geld die am meisten haben!
 
@ Silica:

Das ist falsch, denn es werden nach geltendem Recht zunächst diejenigen Gläubiger befriedigt, die ihre Forderungen vorrangig besichert haben. Das sind naturgemäß natürlich Großkreditgeber.

Anders KANN unsere Wirtschaft überhaupt nicht funktionieren, denn ansonsten würde niemand mehr Kredite gewähren. Kredite sind jedoch die Basis für Unternehmensgründungen und -finanzierungen.

Mit unserem Rechtsstaat ist (zumindest in dieser Hinsicht) somit alles in Ordnung.

MfG,
Dominion.
 
Es kann doch nicht richtig sein, das ich für etzwas bezahle,nichts bekomme und aufeinmal keinen Anspruch mehr auf mein Geld habe, weile die Firma plötzlich zwei Wochen später sagt "bin pleite "arschkartehochzeig".

Und das Geld, mein Geld, bekommt jetzt sonst, wer, der aus irgend einem Grund über mir steht.

Gerecht finde ich das nicht... naja scheisse passiert.
 
@ Bridax:

Deinen Anspruch auf Dein Geld verlierst Du auch nicht.

Eine andere Frage ist die Durchsetzbarkeit desselben. Sofern nach Auszahlung der vorrangig Besicherten noch Kapitalmittel übrig bleiben, hast Du selbstverständlich Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung.

Ich kann gut verstehen, dass Du es ungerecht empfindest. Würde mir ehrlich gesagt auch so gehen.

Wenn man jedoch den Sachverhalt mit ein wenig Abstand betrachtet muss man sagen, dass es anders einfach nicht geht. Leider.

MfG,
Dominion.
 
Subjektives Rechtsempfinden und Recht sind nun mal nicht das selbe, frei nach dem Spruch "Recht ist nicht immer gerecht." :)
Ist halt für dich blöd gelaufen. Aber rechtsstaatlich hat es nun mal seine Richtigkeit und du hast ja schon einen Anspruch auf 200€ aus der Insolvenzmasse. Fraglich ist halt nur wie viel von der Insolvenzmasse nach der Befriedigung der vorrangigen Gläubiger über bleibt um dich und ähnliche Fälle auszuzahlen. =)

Da war dominion wohl nen bisschen schneller :P
 
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