eRacoon
Rear Admiral
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 5.610
Moin,
habe mal ausnahmsweise etwas Glück gehabt zum Thema Garantie/Gewährleistung.
Habe vor etwa 2 Jahren ein Kochfeld gekauft bei einem Amazon Händler und 7 Tage vor Gewährleistungsverlust ist es kaputt gegangen.
Händler angerufen und Gerät gut verpackt zurück geschickt, am Telefon wurde mir schon gesagt dass es das Modell nicht mehr gibt, man sagt mir Bescheid wie es weiter geht nach Sichtung.
Nach nur 5 Tage heute diese Mail bekommen
Damaliger Kaufpreis waren fast 200€, ist das so rechtens?
Ist ja nicht meine Schuld dass es kaputt geht und für 97€ bekomme ich sicherlich kein neues.
Ist das nicht der gleiche Fall wie hier bzw. gilt nicht das gleiche Recht?
http://www.shopbetreiber-blog.de/20...fuer-die-nutzung-bei-austausch-defekter-ware/
Kann der Händler mir wirklich den Wertverlust anrechnen wenn er ein Produkt liefert das nicht korrekt ist?
Für den Transportschaden kann ich ebenfalls nichts, das Gerät wurde in der Originalpackung von DPD abgeholt welcher vom Händler beauftragt wurde.
Paket natürlich voll intakt übergeben, aber das bestreitet der Händler ja auch gar nicht.
Würde mich über paar Meinungen freuen.
Klar sind es "nur" etwa 100€, aber wirklich weiter bringt einem das nicht mit einem Loch in der Arbeitsplatte und einem Betrag der nicht reicht um ein neues zu kaufen.
Danke und Gruß
habe mal ausnahmsweise etwas Glück gehabt zum Thema Garantie/Gewährleistung.
Habe vor etwa 2 Jahren ein Kochfeld gekauft bei einem Amazon Händler und 7 Tage vor Gewährleistungsverlust ist es kaputt gegangen.
Händler angerufen und Gerät gut verpackt zurück geschickt, am Telefon wurde mir schon gesagt dass es das Modell nicht mehr gibt, man sagt mir Bescheid wie es weiter geht nach Sichtung.
Nach nur 5 Tage heute diese Mail bekommen
wir haben Ihre Rücksendung erhalten und geprüft.
Leider ist das Kochfeld aufgrund eines zusätzlichen Transportschadens nicht mehr reparabel.
Da keine Ersatzware zur Verfügung steht, lösen wir unter Berücksichtigung des bisherigen Nutzungszeitraumes eine Rückzahlung per Amazon in Höhe von 97,00 € aus.
Einen angenehmen Tag wünscht
Damaliger Kaufpreis waren fast 200€, ist das so rechtens?
Ist ja nicht meine Schuld dass es kaputt geht und für 97€ bekomme ich sicherlich kein neues.
Ist das nicht der gleiche Fall wie hier bzw. gilt nicht das gleiche Recht?
http://www.shopbetreiber-blog.de/20...fuer-die-nutzung-bei-austausch-defekter-ware/
Kann der Händler mir wirklich den Wertverlust anrechnen wenn er ein Produkt liefert das nicht korrekt ist?
Für den Transportschaden kann ich ebenfalls nichts, das Gerät wurde in der Originalpackung von DPD abgeholt welcher vom Händler beauftragt wurde.
Paket natürlich voll intakt übergeben, aber das bestreitet der Händler ja auch gar nicht.
Würde mich über paar Meinungen freuen.
Klar sind es "nur" etwa 100€, aber wirklich weiter bringt einem das nicht mit einem Loch in der Arbeitsplatte und einem Betrag der nicht reicht um ein neues zu kaufen.
Danke und Gruß