Gewährleistungsanspruch ohne Karton (OVP)

nedim89

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Guten Tag,

durch zahlreiche Bestellungen in den vergangenen Monaten und Jahren hat sich ein ganzer Haufen von OVP-Kartons bei mir angesammelt. Diese hebe ich mit dem Gedanken auf, später mit dem Hersteller/Verkäufer keine Probleme bei Defekt oder ähnlichem zu bekommen. Wie schaut das aber gesetzlich aus?

Muss der Verkäufer/Hersteller die Ware auch ohne OVP reparieren/Geld erstatten?
Wie verhält es sich mit dem Zubehör wie Aufladekabel oder ähnlichem?
Und was ist mit der Betriebsanleitung oder sonstigem Papierkram?

edit: habe schon gegoogled, aber ist alles eher spekulativ^^
 
Da es bei den 2 Jahren Gewährleistung nicht auf die Kulanz des Verkäufers ankommt, OVP wegschmeißen
 
Für die gesetzliche Gewährleistung sind die Kartons und sogar die Rechnung egal.

Für die Garantie des Herstellers kann alles wichtig sein, da die Garantiebestimmungen vom Hersteller in gewissen Bahnen frei bestimmt werden dürfen.
 
Vorsicht, bei Monitoren, Laptops oder LCD/Plasma TV wird man die OVP schmerzlich vermissen.

Da diese Geräte extrem Empfindlich sind kann man auf die originale Polsterung kaum verzichten.

Der Hersteller oder Händler haftet nicht für Transportschäden und der Transporteur nur wenn die Ware ordentlich verpackt war.

Bei anderen sperrigen Geräten kann es sich auch lohnen die Verpackung aufzuheben.
 
Es geht ja nicht um die Garantie, sondern um die Gewährleistung. Wodurch soll der Verkäufer feststellen, ob ich das auch wirklich bei ihm gekauft habe, wenn nicht einmal die Rechnung vorhanden ist?
 
Ich schmeiße soetwas NIE weg. Rechnung liegt entweder im Ordner oder im Karton.
Kommt immer gut beim Verkauf (oder bei Umzügen, speziell bei größeren Geräten)

Von daher würde ich es persönlich behalten.

MfG
 
nedim89 schrieb:
Wodurch soll der Verkäufer feststellen, ob ich das auch wirklich bei ihm gekauft habe, wenn nicht einmal die Rechnung vorhanden ist?

abbuchungsbeleg der bank, eidesstatlihce versicherung, zeugen etc... ist alles nur eine frage der beweisbarkeit.
 
Der Verkaufsshop muss Rechnungen 10 Jahre aufheben (auf denen steht Käufer, Kaufdatum etc.).
 
Beziehst du das jetzt auf Onlineshops? Denn bei den großen Ketten bekommt man einfach nen Kassenbon. Da ist nix mit Name des Käufers oder so.
 
Das bezieht sich auf alle Rechnungen... kleine PC Shops geben auch oft genug eine Rechnung dabei...

Nur mal im Ernst, darauf das der Händler in den Rechnungen sucht und zugibt das die Ware bei ihm gekauft wurde kann man nicht bei allen Händlern bauen.

Ohne Quittung / Rechnung zu seinem Recht zu kommen ist oft schwer...
 
Naja das mit Rechnungen ist ja kein Problem, die hebe ich gerne im Ordner auf^^. Doch Kartons sind echt nervig^^ und platzraubend...
 
@Wattebaellchen: Auf den Rechnungen steht aber nicht zwangsweise der Name des Käufers drauf. Und natürlich kann es Probleme bereiten, wenn man ohne Rechnung die Gewährleistung in Anspruch nehmen will.

Es ging aber ja nur um die Frage, was man prinzipiell aufbewahren MUSS und da ist die Antwort ganz klar, nichts, solange es Zeugen für den Kauf gibt.

Je mehr man aufhebt, desto einfacher und unkomplizierter wirds.
 
Genau, was anderes habe ich aber auch nicht behauptet, allerdings kann ohne Rechnung ein Garantieanspruch flöten gehen.

Und Verpackungen sollte man für bestimmte Geräte immer aufheben.
 
Dann sind wir uns ja einig und es ist alles gesagt :)

@nedim89: oder ist noch was unklar?
 
@Hansdampf, weil du so schön fragst, schließe ich aus diesem Thread eine Synthese^^


1. Rechnungen/Kassenzettel wegen diesen Gründen aufbewahren
# Gewährleistung/Garantie
# Versicherungsgründen (falls jemand das Teil kaputt macht; ist mir schon passiert) und
# Eigentumsgründen (Vorsorge bezüglich Diebstahlvorwurf und falls jemand ein Laden betreibt "zehn Jahre aufbewahren wegen dem Finanzamt")

Generell sollte man über das Bankkonto bezahlen, wodurch man immer ein Beleg hat, daneben empfehle ich ein Online-Banking-System, dort hat man dann alles im Überblick (auch die Jahre zuvor; ist zumindest bei meinem so).


2. Originalverpackungen (OVP) sollten aus folgenden Gründen aufgehoben werden
# Wegen eventuellen Retoureansprüchen bei empfindlichen Artikeln wie TV, LCD, Laptops
# Wiederverkauf des Artikels bspw. bei eBay, weil ein höherer Umsatz möglich ist


3. Im Bezug auf die Gewährleistungsansprüche jedoch, kann die OVP weggeschmissen werden


4. Anders schaut es bei den Garantieansprüchen aus, wo man doch vorher den Händler/Hersteller fragen sollte.


5. Tipp von mir und anderen: Falls ihr die OVP nicht benötigt, Rechnung/Kassenzettel hineinlegen und falls nicht, die Rechnungen/Kassenzettel in einem Ordner aufbewahren.
 
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