Müssen Hersteller keine gewährleistung geben ?

Hatsune_Miku

Commodore
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Guten Abend,
da ich im moment auf der Suche nach 2 Vive Dongles bin und gezwungen bin diese beim Hersteller zu kaufen, habe ich den gefragt wie das mit gewährleistung aussieht. Er sagte es gibt nur Garantie, aber sollte bei Händler/Hersteller/Gewerbliche verkäufer nicht auch die Gewährleistung ziehen ?
Hatte damals auch diese Diskussion mit dem Microsoft support weil der Elite 2 Controller bei Microsoft damals am "Günstigsten" war. Auch hier hat man immer wieder auf die Garantie verwiesen im falle eines falles und kann/wollte mit dem begriff Gewährleistung nichts anfangen.
Habe ich grad ein Denkfehler? Das ist doch in Deutschland gesetzlich geregelt oder etwa nicht.

(03:08:17 PM) KD: Hallo Kunde, mein Name ist ..., willkommen beim VIVE-Support, Ich helfe Ihnen gerne.
(03:09:31 PM) KD: Ich habe verstanden, dass Sie nach der Garantie von die bestellten Dongles fragen.
(03:09:45 PM) KD: Ist das richtig?
(03:10:08 PM) ICH: Ja so in etwa ich interessiere mich dafür 2 dongles extra zu kaufen und habe daher die Nachfrage
(03:12:33 PM) KD: Die Garantie ist ein Jahr für die Zubehör.
(03:13:07 PM) ICH: Aber die gesetzliche Gewährleistung von 2 jahren bleibt oder ?
(03:15:16 PM) KD: Die Garantie von den resten Geräten ist 2 Jahre, aber die Garantie von Zubehören ist nur ein Jahr.
Im folgenden Link finden Sie auch die möglichen Informationen über die Garantie.
https://www.vive.com/de/warranty/
(03:17:03 PM) ICH: Aber in Deutschland gibt ja die Gewährleistung die sind 2 jahre, das muss der händler geben. Da ich ja 2 dongles Brauch und diese wohl nur bei ihnen zu bekommen sind mus ich die bei ihnen kaufen
(03:19:13 PM) KD: Bitte beachten Sie, dass die Zubehörteile für die Vive 12 Monate Garantie vom Datum der Erstkaufs haben.
(03:20:01 PM) ICH: ok
KD=umbenannter kundendienst

Ich danke schonmal
 
Man könnte auch mal in die Garantiebedingungen auf der Website reinschauen und den ersten Absatz lesen (https://dl4.htc.com/Web_materials/Manual/Warranty/Vive/HMD_Warranty/VIVE_PRO_HMD_Warranties_DE.pdf)

Die Gesetzliche Gewährleistung wird dir nicht genommen und gilt gegenüber dem Verkäufer/Händler.

Der Händler wiederum ist jener (findet man unten im Warenkorb der vive Seite).
Luzern Technology Solutions Ltd. ist der autorisierte Wiederverkäufer und Händler der Produkte und Dienstleistungen die in diesem Shop angeboten werden <- Zuständig für Gewährleistung.
 
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dankeschön das ist schonmal gut zu wissen, dann werd ich da morgen nochmal mit dem support schwatzen das er mir da nen kaufvertrag aufsetzt.
Bin da nicht so doll in der Materie drin. Also bekommt man immer gewärhleistung wenn man in DE was kauft, egal ob händler oder dirket beim Hersteller ?
Danke
 
Hatsune_Miku schrieb:
Bin da nicht so doll in der Materie drin. Also bekommt man immer gewärhleistung wenn man in DE was kauft, egal ob händler oder dirket beim Hersteller ?
Ja und nein. Dir steht (als Endkunde, wovon ich hier im Forum genauso ausgehe bei der Aussage "in DE" von einem deutschen oder wenigstens EU-Shop) immer Gewährleistung vom Händler zu. Wenn der Hersteller den Shop in Personalunion selber betreibt, ist er trotzdem dem Endkunden gegenüber der Verkäufer. Und da Gewährlistung mit Garantie (im Sinne des Umgfangs) extrem wenig zu tun hat, sind das zwei unterschiedliche Dinge.

Was da nun gilt muss Dir die AGB des Händlers sagen (der dich darüber als Endkunde in seiner Funktion als Händler aufklären muss).

Der Support des Herstellers (und auch dessen Garantiebedingung) hat damit absolut nichts zu tun. Selbst wenn der Shop auf die selber Hotline/Email verweist wie die Garantiebedingungen hat der Support entweder Gewährleistung oder Garantie zu betrachten und das nicht zu vermischen.

Seltsam., dass sowas auch viele Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze bei Leuten nicht bekannt ist, die sieit 2012 hier angemeldet sind und damit vermutlich auch schonmla etwas gekauft haben. Es ist nur extrem selten sinnvoll, die Gewährleisung eines Händlers auszuschlagen, wenn der aus Faulheit auf die Garantie des Herstellers verweist.

Da die oben genannte Ltd. in Irland sitzt (und damit innerhalb der EU) gilt dort:
https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees-returns/index_de.htm
Wie Du das gerichtlich durchsetzen kannst wenn sie nicht koopereiren ist eine andere Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:
@gymfan
das Problem ist auch das man das nirgends gelehrt bekommt.
Das Garantie ne freiwillige sache des HERSTELLERS ist weiss ich, ebenso das Gewährleistung ne sache des händlers ist, da ich aber quasi beim Hersteller kaufe und er anscheinend nichts von gewärhleistung weiss, dachte ich, ich frag einfach mal, kost ja nichts ^^
 
Also wir hatten das in der Schule würde ich meinen... und ansonsten hat man heute ja das ganze Internet zur Verfügung, mehr Bildung hatte die Menschheit noch nie. ;)
 
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Das_deutsche_Gewährleistungsrecht Das da lesen und verstehen.


Die meisten Leute, die im First Level Support arbeiten, sind natürlich gar nicht oder nur extrem schlecht geschult und waren auch nicht die Überflieger in der Schule oder haben gar etwas Sinnvolles studiert.

Entsprechend wissen die ebenfalls nichts zu den Themen Gewährleistung oder Garantie.
 
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Hatsune_Miku schrieb:
das Problem ist auch das man das nirgends gelehrt bekommt.
Und genau dafür wurde Google erfunden. Hattest du es damit probiert, bevor du den Thread erstellt hast?!

Hatsune_Miku schrieb:
da ich aber quasi beim Hersteller kaufe und er anscheinend nichts von gewärhleistung weiss
Was erhoffst du dir denn für Vorteile von einem möglichen Gewährleistungsfall?
 
@cartridge_case

Neugerät statt Reparatur oder Refurbished.

Dazu Gewährleistungsbeginn ab Austausch bis final ein mangelfreies Produkt geliefert wurde.



Ich würde immer, wenn möglich, über die Gewährleistung gehen. Garantie ist in vielen Fällen ein Notnagel. Ausnahme z. B.: EVGA 10 Jahre Garantie.
 
Mag sein das ich es falsch gegooglet habe, weil ich nach "gewährleistung beim herstellerkauf" nichts gefunden habe, und bevor ich informationen falsch interpretiere, frage ich lieber einmal hier.
Hier habe ich mehr vertrauen.
 
Ob dein Verkäufer Hersteller, Invalide, Händler oder Indianer ist, ist völlig egal. Dein Verkäufer ist gewerblich und hat selbstverständlich Gewährleistung zu geben. Die Aussage trifft nur dann zu, wenn der Verkäufer in der EU ansässig ist. Ob der die Ware herstellt, privat Kokain verkauft oder gerne ins Freudenhaus geht, ist dabei völlig egal.
 
cartridge_case schrieb:
Willst aber Fragen nicht beantworten?
Meintest du das mit was ich mir erhoffe ? Wenn ja liegt das doch auf der Hand, Hersteller geben meist nur 1 Jahr Garantie, während Gewährleistung 2 jahre gesetzlich vorgeschrieben ist bei neuware.
Darauf bezog ich mich. Jetzt mal angenommen der Artikel geht von heute auf morgen nicht mehr und ist im 13 Monat, viele Hersteller sagen dann" Tja Pech gehabt, garantie gibts nur 12 Monate" Hier kann man sich dann auf die 2Jahre/24Monate der Gewährleistung beziehen. Klar das mit den 6 Monaten kenn ich auch. Aber manchmal hat man einfach ein solches Pech das sowas kurz nach Garantie Kaputt geht
 
Das weiß man vorher nicht, da es auf den Defekt ankommt und darauf, ob der Verkäufer sich auf die Beweislastumkehr beruft.
 
Ein Hersteller gibt doch eigentlich immer Garantie. Gewährleistung wurde vom Staat beschlossen und muss daher vom Händler geleistet werden.
 
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