Odium
Captain
- Registriert
- Okt. 2003
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Angesichts des desaströsen Zustands des neuesten Spiels von Ubisoft, Silent Hunter 5, frage ich mich, ob man das als Kunde so hinnehmen muss. In der Praxis hat man sich ja schon angewöhnt, dass so ein gekauftes Spiel zum Teil gar nicht der Erwartung entspricht, unspielbar ist und die Versprechungen der Verpackung nicht eingehalten werden.
Bei einem Auto, Lautsprechersystem oder Kiste Äpfel würde man also zum Händler rennen und auf sein Recht wahrnehmen (437 BGB glaube ich).
Nun kauft man die Software ja nicht, sondern erwirbt nur eine Lizenz. Wie ist das da geregelt, warum wird diese Lücke in der Gesetzgebung nicht geschlossen, wenn so viele fehlerhafte Produkte (Gothic 3 war ja auch so ein Kracher) auf den Markt kommen und man als Lizenznehmer dann nur 'scheisse!' brüllen kann?
Das tolle ist ja jetzt auch, dass man bei dem neuen Kopierschutzsystem von Ubisoft das Ding auch gar nicht mehr so einfach weiterverkaufen, wenn ich das richtig verstanden hab. Im Moment ist es also praktisch so, dass man die Katze im Sack kauft und dann nicht mal mehr die Chance hat, das Ding loszuwerden, wenn es schlecht programmiert wurde.
Also, Gewährleistungsrecht bei Software?
Bei einem Auto, Lautsprechersystem oder Kiste Äpfel würde man also zum Händler rennen und auf sein Recht wahrnehmen (437 BGB glaube ich).
Nun kauft man die Software ja nicht, sondern erwirbt nur eine Lizenz. Wie ist das da geregelt, warum wird diese Lücke in der Gesetzgebung nicht geschlossen, wenn so viele fehlerhafte Produkte (Gothic 3 war ja auch so ein Kracher) auf den Markt kommen und man als Lizenznehmer dann nur 'scheisse!' brüllen kann?
Das tolle ist ja jetzt auch, dass man bei dem neuen Kopierschutzsystem von Ubisoft das Ding auch gar nicht mehr so einfach weiterverkaufen, wenn ich das richtig verstanden hab. Im Moment ist es also praktisch so, dass man die Katze im Sack kauft und dann nicht mal mehr die Chance hat, das Ding loszuwerden, wenn es schlecht programmiert wurde.
Also, Gewährleistungsrecht bei Software?