Ohne Wartung kein Gewährleistungsrecht mehr?

M

Müs Lee

Gast
Tach :).

Ich bräuchte mal Rat hier. Es geht darum, dass sich ein Gabel- und Dämpferhersteller mit dem Namen Fox Racing Shox das Recht rausnimmt, eine jährlichen Wartung zu verlangen, welche sich auf rund 120€ pro Komponente beläuft, da ansonsten die Gewährleistung verfällt. Da die Teile eh nur 2 Jahre lang unter die Gewährleistung fallen, braucht man zwar nur ein mal einen Service durchzuführen, doch das nur nebenbei. Das EU-Gesetz sagt aus, dass der Käufer 2 Jahre lang Gewährleistung auf das Produkt hat. Darf der Hersteller diesen Service verlangen? Bei vielen MTBs würden sich die Kosten für Dämpfer- und Gabelservice auf insgesamt 240€ exklusive Versand belaufen, was doch eine Menge Holz ist. Dass zB Dichtungen von der Gewährleistung ausgeschlossen sind, kann ich ja noch grade so verstehen, immerhin sind das Verschleissteile, doch die Gabel/der Dämpfer an sich sollten doch 2 Jahre Gewährleistung haben, ohne dass man irgendwas dran rumfummeln müsste.

Dazu noch: Fox hat in Europa nur einen einzigen Geschäftspartner/Vertrieb, und das ist Toxoholics, welche auch besagten Service durchführen. Ist es nicht eigentlich eine Ausnutzung der Monopolstellung und Preistreiberei, nur diesen einen Posten zu erlauben und die Preise so zu erstellen, wie die gerade Lust haben? Ausserdem verfällt die Gewährleistung, sobald man einen Service selbst durchführt. Ist das legal? Ausserdem gibt Toxoholics lediglich 6 Wochen Gewährleistung auf durchgeführte Arbeiten. Ist das nicht ein viel zu kleiner Zeitraum? Ich glaube, wenn sich ein Autohersteller sowas erlaubte, würden ein paar EU-Kommissionen dem ganz schön was husten.
 
da versucht dich jemand reinzulegen, die gewährleistung kann davon nicht abhängig gemacht werden.
 
Das ist denke ich nicht Wirksam.

Wie du schon richtig sagtest, gibt es in Deutschland eine Gewährleistung von 2 Jahren,
auch ohne eine Regelmäßige Wartung ist diese Pflicht,
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, dass das

Diese Frist ist ja extra dazu da, einen "Nicht-Kaufmann" zu schützen.

Und was macht man mit seinem Bike, wenn die Fox-Teile in der Wartung ist?

Fox Racing kann ja nicht verlangen, dass man in dieser Zeit aufs Bike'n verzichtet.

Und nicht jeder hat Ersatz in der Garage...


Ich würde auf die Wartung verzichten, Fox Produkte halten in der Regel ja ehe länger als 2 Jahre,
Ich hatte noch nie eine Federkomponente von Marzocchi oder Rock Shox, die innerhalb 2 Jahre defekt war.
 
Eine Monopolstellung liegt insofern nicht vor, als das dieser Händler nicht der einzige ist, der eine Federgabel für Fahrräder herstellt.

Bist du sicher, dass du nicht Garantie und Gewährleistung verwechselst? Bei einer Garantie kann der Händler nämlich machen, was er will.

Gewährleistung ist vorgeschrieben und kann auch nicht an solche Bedingungen gekoppelt werden. Denn, bei einer Gewährleistung geht es darum, dass der Mangel an einem Produkt bereits bei Vertragsabschluss bzw. Gefahrenübergang vorlag. Ein solcher Mangel lässt sich - wenn er denn nicht vorher auftritt - auch wohl eher nicht bei einer Prüfung feststellen.
Aber ernsthaft betrachtet, hilft uns das Gewährleistungsrecht eh nur in den ersten sechs Monaten etwas. Versuch mal nach einem Jahr und elf Monaten zu beweisen, dass der Mangel der Sache schon bei Erhalt vorlag. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt die Beweislastumkehr, während dieser Zeit muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht vorgelegen hat bzw. haben kann. Alleine schon deswegen würde ich diese Wartung nicht bezahlen.

Nebenbei sollte aber klar sein, dass wer lange etwas von seiner Federgabel haben möchte, diese eh regelmäßig prüfen lassen sollte. Das geht jedoch in vielen Fachgeschäften.

Also nochmal in Kurz: Wenn du davon ausgehst, dass bei Erhalt der Ware kein Sachmangel vorgelegen hat, dann verzichte auf die Herstellerwartung und ziehe deinen Händler des Vertrauens hinzu. Wenn ein Mangel vorliegt - warum hast du dann noch keine Gewährleistung beantragt?
 
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Selbst wenn du 2 Jahr Gewährleistung hast, nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr - du musst beweisen, das der Fehler schon beim Kauf vorlag. Das ist praktisch unmöglich, so gesehen hat man 6 Monate Gewärhleistung. Die Frage ist, wird die jährliche Wartung evtl dazu genutzt, die Beweislast freiwillig zum Händler und somit zuletzt zum Hersteller zurückzuholen? Das wäre dann ein Service.
 
I.Ü. gilt auch für Garantiebestimmungen, dass diese den Kunden nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Das ist nach einer ähnlich gelagerten Entscheidung des BGH der Fall, wenn Ansprüche aus der Garantie bei Nichtvornahme einer Wartung erlöschen, ohne dass dem Kunden die Möglichkeit bleibt zu beweisen, dass die fehlende Wartung den Mangel nicht verursacht hat.

Ansonsten stimmt natürlich, dass die gesetzliche Gewährleistung zumindest im Verhältnis Verbraucher-Unternehmer nicht erschwert werden darf. Vermutlich ist hier mal wieder Garantie und Gewährleistung verwechselt worden.

Zur zweiten Frage:

Gewährleistung kann nicht "verfallen", die Regelungen im BGB sind beim Verbrauchsgüterkauf abschließend.
Je nachdem, wie dieser Service zu qualifizieren ist, gelten entsprechende Verjährungsregeln, beim Werkvertrag etwa § 634a BGB. Allerdings können diese jedenfalls einzelvertraglich abweichend geregelt werden.
 
natürlich gilt dann die Beweislastumkehr, aber normalerweise sollten die Händler kulant sein.
Wenn ein Händler bis zu letzt versucht die Mängel auf den Käufer zu schieben, verliert er sicherlich einen Kunden. und dann wieder einen Kunden usw.
 
Nicht weil ich kleinlich bin, sondern vielmehr weil es zentral für das Verständnis von Beweisfragen und Verbraucherschutz ist: Die Beweislastumkehr gilt (ausnahmsweise) innerhalb der ersten 6 Monate zu Gunsten des Käufers (beim Verbrauchsgüterkauf). Normalerweise muss der Käufer zu jedem Zeitpunkt innerhalb der Frist beweisen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war.
Das ist ein zentraler Grundsatz im Zivilprozessrecht, jeder muss das für ihn Günstige beweisen.
 
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Wenn du verständliche Frage in korrekt Deutsch mit Grammatik und so machen kannst, kann ich versuchen zu antworten und so. Vorher versteh ich Frage aber nicht so konkret...
 
Danke erst mal für die Antworten :).

Mit Monopol meinte ich nicht das Herstellermonopol, sondern das Wartungsmonopol. Gut, Händler bieten auch hin und wieder einen Gabelservice an, aber Fox gibt anschließend keine Garantie/Gewährleistung mehr, die übernimmt der Händler.

Es geht auch nicht um die Beweislastumkehr, sondern rein um die Frage, ob Fox diesen jährlichen, teuren Service verlangen darf, damit die Gewährleistung bestehen bleibt. Dazu kommt noch, dass Toxoholics ihre "Monopolstellung" (ob es nun eine ist oder nicht, sei mal dahingestellt; hier in Europa sind sie die einzig Berechtigten) ausnutzt in Form von Apothekerpreisen. 120€ für ein bisschen Gummi, Schaumstoff und Öl sind definitiv übertrieben, und bei einem geschätzten Stundenlohn der Arbeiter von 20-30€ sollte kein solcher Preis zustande kommen, denn ein geübter Mechaniker braucht maximal eine halbe Stunde, um Dichtungen, Abstreifer und Öl zu wechseln.

@ bemme: Es gibt keine Ersatzkomponenten während des Services, so dass man oft 2 Wochen aufs MTB verzichten muss. Das kann ich immerhin noch verstehen, das wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Die meisten Leute trauen sich nicht, eine Gabel selbst einzubauen, also wackeln sie zum Schrauber um die Ecke und lassen sie dort verbauen. Nun hat aber nicht jeder Rahmen die gleiche Steuerrohrlänge, so dass man auch wieder darauf aufpassen müsste. Irgendwann ist die Gabel auch am Ende oder der Gabelschaft ist im Laufe der Zeit immer wieder gekürzt worden, so dass das Teil nicht mehr zu gebrauchen ist. Das wäre einfach nicht zu realisieren.

Die seeehr kurzen 6 Wochen Gewährleistung auf die von Toxoholics durchgeführten Arbeiten erscheinen mir zu kurz. Soweit ich informiert bin, liegt dieser Zeitraum im automobilen Sektor bei 6-12 Monaten, und ein Defekt bei voller Fahrt ist auf einem MTB nicht minder lebensgefährlich als im Auto (besonders wenn die Gabel wegbricht).

Nebenbei: Ich werde meine Komponenten NICHT Toxoholics anvertrauen, da man immer wieder Räubergeschichten bezüglich Endresultat hört und bei den Preisen kringeln sich mir die Zehennägel. Zudem ist ein fälliger Service eine gute Gelegenheit, etwas Neues zu lernen :).

btw: Es kann sein, dass ich Gewährleistung und Garantie durcheinanderwerfe. Ich glaube, dass die Gewährleistung EU-weit geregelt ist, 2 Jahre beträgt und der Hersteller diese nicht umgehen kann. Die Garantie ist freiwillig und die Konditionen sind vom Hersteller festzulegen. Stimmt das so?
 
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@Gewährleistung <--> Garantie: Ja!
 
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