Gewerbeschein / ebay / Steuerfrei?

Doc Foster schrieb:
Ob eine "Unternehmung" als Gewerbe i.S.d. Gewerbeordnung einzuordnen und damit anzuzeigen ist, bemisst sich dann zuletzt auch nicht an starren Wertgrenzen, sondern schlicht daran, ob der Gewerbebegriff erfüllt ist.

Das dürfte hier gegeben sein, denn man kauft etwas an nur um es mit Gewinn weiterzuveräußern....

Demnach dürfte der Link hierfür passend sein :-)


Abgesehen davon läuft es doch eindeutig dahin hinaus was schon unter anderen im Post 2 angemerkt wurde und was man an sich auch deutlich schon im Startpost herrauslesen konnte :rolleyes:
 
Dieses Bedenken teile ich - zugegeben. Allerdings sehe ich durchaus Potenzial (Einsichtfähigkeit) dies dem TE doch noch zu verdeutlichen. Die Diskussion bleibt hier jedoch unter Beobachtung. Anleitungen für strafbare Handlungen will ich hier nicht (mehr) sehen!
 
Silica schrieb:
Das dürfte hier gegeben sein, denn man kauft etwas an nur um es mit Gewinn weiterzuveräußern....

Demnach dürfte der Link hierfür passend sein :-)

Ein Gewerbe betreibt nicht schon derjenige, der etwas mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, es müssen alle Merkmale des Gewerbebegriffes vorliegen.

Es soll aber Materien geben, in denen das nötige Fachwissen nicht mit ein paar Google-Recherchen zu ersetzen bzw. auszugleichen ist (die Rechtswissenschaft zähle ich u.a. hierzu).
Ob man sich dann trotzdem immer wieder zu Fragen äußert, bei denen es am eigenen Sachverstand fehlt, ist nicht zuletzt eine Frage des persönlichen Anspruches an sich selbst.
 
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