Gewerbeschein / ebay / Steuerfrei?

i7875K

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hallo zusammen,

bin derzeit arbeitslos (ALG 2) und wollte mir nen Gewerbeschein holen da ich im Moment Ware im Verkaufswert von ca. 10000 Euro verkaufen möchte.

wieviel darf ich pro Monat/Jahr verkaufen ohne Steuern abzudrücken bzw. ab welchem Betrag muss ich was ans Finanzamt abdrücken bzw. wieviel?

Habe was von 1400 Euro pro Monat gehört (steuerfrei) stimmt das?
 
Hallo

Ist dir klar das du dabei bist in den Sozialbetrug abzurutschen ? Nebeneinkünfte und Vermögen mussen der ARGE gemeldet werden und diese werden dann mit H4 verrechnet bzw. davon abgezogen. Du solltest dir besser überlegen was du tust und was du in einem öffentlichen Forum schreibst, abgesehen davon kann es dir passieren das dir dein H4 ganz oder teilweise aberkannt wird wenn du ein Gewerbe anmeldest.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Du darfst auch für 10mio Ware verkaufen und weiter ALG beziehen, nur darfst du nicht über 165€ Gewinn machen bzw ab 165€ wird afaik 75% angerechnet bzw von ALG abgezogen. Das Problem wäre dann eher woher die Ware stammt und was das genau ist, evtl hättest du diese nämlich schon als Vermögenswert angeben müssen.
 
Und was macht dieses Programm wenn als Standort nur Deutschland angegeben ist ? Und überhaupt, habe ich was zu verbergen, gebe ich bei Ebay einfach an das ich Holländer, Schweizer, Luxemburger etc bin, Ebay prüft das sowieso nicht.
 
i7875K schrieb:
arbeitslos (ALG 2) ... Gewerbeschein ..10000 Euro verkaufen.....verkaufen ohne Steuern abzudrücken ... muss ich was ans Finanzamt abdrücken?.... 1400 Euro pro Monat gehört (steuerfrei) ....

Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll :freak:

Du weißt gar nix bekommst Harz4 und willst als Ebay verkäufer durchstarten :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Mein Tip:
Geh zur Jobagentur und frag da nach und erzähl denen das, wenn sie dich für Fähig halten ein Geschäft zu führen dann bekommst du auch Unterstützung eben für das....
 
Silica schrieb:
Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll :freak:
Am besten gar nicht, weil nur geistiger Dünnpfiff kommt.

Was ist das für ein Ton hier? Abgesehen davon gibt es gar kein "Harz4" bzw. "Hartz4" es heißt ALG II. Und wenn jemand fragt was er steuerlich zu beachten hat bzw. ob es einen Freibetrag gibt wenn er was verdient dann sollte man auch darauf antworten und nicht die Klischee Keule auspacken und mit Unterstellungen um sich sich werfen! Abgesehen davon was ist das für ein Betrüger der das Jobcenter belügt aber sich regulär beim Finanzamt anmelden will? Denkt doch etwas selber nach. Auch darf man nicht vergessen das in unsere heutigen Zeit viele Arbeitnehmer wie aber auch Selbstständige, ALG II zusätzlich beantragen müssen um überhaupt halbwegs Anständig leben zu können.

@ TE: Meines Kenntnisstandes ist das einzige was du machen kannst ein Kleingewerbeanmelden dazu findest du mehr unter einer Suchmaschine.
 
My Name Nobody schrieb:
Am besten gar nicht, weil nur geistiger Dünnpfiff kommt.

Was ist das für ein Ton hier?

Ja das frage ich mich doch auch gerade, du Nase!



My Name Nobody schrieb:
Abgesehen davon gibt es gar kein "Harz4" bzw. "Hartz4" es heißt ALG II.

Nicht?
http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept#Hartz_IV_ab_1._Januar_2005


My Name Nobody schrieb:
Und wenn jemand fragt was er steuerlich zu beachten hat bzw. ob es einen Freibetrag gibt wenn er was verdient dann sollte man auch darauf antworten und nicht die Klischee Keule auspacken

Was für ein Keule??

Er hat absolut 0% Ahnung von einem Gewerbe, was soll man da für Antworten geben??
Aber ich habe ihn eine gegeben und die die meinen ich auch Ernst

Es gibt Leute die machen dafür 3 jahre Lehre und hier soll man das mal mit 2 Texte erklären oder wie? Lustig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

My Name Nobody schrieb:
Klischee Keule auspacken und mit Unterstellungen um sich sich werfen! Abgesehen davon was ist das für ein Betrüger

Ich habe keine Ahnung was du hier in den Beiträgen rausliest. Ich lese hier nirgendwo Unterstellungen, ich lese hier nur das er aufpassen soll nicht unwissend in etwas reinzurutschen und das er sich wenn er unwissend ist besser bei der ARGE informieren soll.

My Name Nobody schrieb:
regulär beim Finanzamt anmelden will?

Wo liest du raus das er sich beim Finanzamt anmelden will ? Ich lese im ersten Beitrag etwas von steuerfreiem Nebenverdienst und das bedeutet keine Anmeldung beim Finanzamt, das Nebeneinkünfte bei H4 Empfängern stark eingeschränkt und reglementiert sind dürfte doch bekannt sein.

Es ist doch wohl niemand so naiv zu glauben das man H4 kassieren kann und zusätzlich 1400€ steuerfrei aus Nebeneinkünften behalten darf ? Wenn es so einfach wäre dann würde doch keiner mehr arbeiten gehen, H4 ca. 800€ plus 1400€ macht 2200€ Netto da würde ich auch noch über H4 nachdenken.

Grüße Tomi
 
Silica schrieb:
Du weißt gar nix bekommst Harz4 und willst als Ebay verkäufer durchstarten :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Silica schrieb:
Was für ein Keule??

Ich denke die Frage erübrigt sich dann?

Silica schrieb:
Nicht?
http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept#Hartz_IV_ab_1._Januar_2005
Es gibt Leute die machen dafür 3 jahre Lehre und hier soll man das mal mit 2 Texte erklären oder wie? Lustig.

Wofür machen "Leute" eine 3 jährige Ausbildung genau? Hast du überhaupt die Frage verstanden oder dich nur genötigt gefühlt zu antworten weil ein ALG 2 Empfänger über eine Selbsständigkeit gesprochen hat?

Im übrigen lege ich dir sehr nahe deinen eigenen Link zu lesen bzgl. Hartz. Ich bleibe dabei in Deutschland bezieht keiner Hartz 4 als Sozialleistung.


Tomislav2007 schrieb:
Ich habe keine Ahnung was du hier in den Beiträgen rausliest. Ich lese hier nirgendwo Unterstellungen, ich lese hier nur das er aufpassen soll nicht unwissend in etwas reinzurutschen und das er sich wenn er unwissend ist besser bei der ARGE informieren soll.

Tomislav2007 schrieb:
Ist dir klar das du dabei bist in den Sozialbetrug abzurutschen ?


Nur so als Beispiel.

Keiner von euch hat auf die Frage geantwortet.
 
My Name Nobody schrieb:
Ich denke die Frage erübrigt sich dann?

Nöö, er hat keine Ahnung, bezieht Hartz äääähhh Tschuldigung, nur für dich: ALG 2, und er will Geschäfte auf Ebay machen.
Das sind Fakten bei dem sich das eine oder andere leicht in die Quere kommt, ich seh da immer noch keine Keule
Aber anscheint geht dir einer Ab wenn man etwas über Har ähhhh ALG2 schreibt, da kann ich leider nix dafür.


My Name Nobody schrieb:
Wofür machen "Leute" eine 3 jährige Ausbildung genau?

Als Kaufmann? Das muss ich dir erklären?
Scheinbar betreibst du auch ein Laden ohne Wissen?!...... :rolleyes:
Na gut dann will ich malo nicht so sein: Buchaltung, Steuer, Rechte und Pflichten, usw usw....
Nicht das man es unbedingt gelernt haben muss, aber wenn ich mir so die Abmahnungen anschaue die sehr viele Leute bekommen dann hätte das bei vielen nicht geschadet....


My Name Nobody schrieb:
Hast du überhaupt die Frage verstanden

ich denke ja :)
Vor allem lese ich da mehr raus als das was ich geschrieben habe, da halt ich lieber meine Finger still :cool_alt:

My Name Nobody schrieb:
oder dich nur genötigt gefühlt zu antworten weil ein ALG 2 Empfänger über eine Selbsständigkeit gesprochen hat?

Frage mich wer hier ein Nötigungsproblem hat :rolleyes:
Aber ich kann dich befriedigen: Ich hatte es auch schon mal bezogen, und jetzt? :p


My Name Nobody schrieb:
Keiner von euch hat auf die Frage geantwortet.

Ähhhh nicht??
Dann hast du wohl eine Leseschwäche.
ich hatte geschrieben das er mit dem Amt kontakt aufnehmen soll und die Ihn evtl. sogar Fördern !!!

Da man beim ALG2 nichts nebenher machen kann ohne nicht auch das Amt in Kenntniss zu setzen muss er sich da eh melden. Da bringts auch deine schöne Kleinuunternehmerregel etwas, abgesehen davon das auch das Rechte, Pflichten und Einschränkungen zur Folge hat.
Aber all das klärt man am besten in einem Computerforum, richtig
 
Zuletzt bearbeitet:
Silica schrieb:
ALG 2, und er will Geschäfte auf Ebay machen.
Das sind Fakten bei dem sich das eine oder andere leicht in die Quere kommt

Quere, warum?
Er ist sogar verpflichtet Einnahmen zu generieren wenn möglich um seine Hilfbedürftigkeit zu beenden. Und nochmal jemand der ALG II bezieht ist nicht zwingend Arbeitslos.

Silica schrieb:
Als Kaufmann? Das muss ich dir erklären?

Wie kommst du auf den Kaufmann? War doch gar nicht die Frage. Nochmal ließ die Frage und nur die Frage.

Silica schrieb:

Das trifft auf deinen Zustand wohl am besten. Das du mal ALG II bedürftig warst, spielt inwiefern hier eine Rolle? Wobei nee, spar mir die Antwort. Hat keinen Sinn mit dir hier zu diskutieren.
 
Hallo

My Name Nobody schrieb:
Nur so als Beispiel.

Du solltest genauer lesen
Ich habe geschrieben "in den Sozialbetrug abzurutschen" das bedeutet nicht das er absichtlich Sozialbetrug begeht sondern das er da unwissentlich hinein geraten kann.

My Name Nobody schrieb:
Keiner von euch hat auf die Frage geantwortet.
Du bist der einzige der nicht auf seine Frage antwortet, du zerlegst lediglich unsere Antworten ohne diese genauer gelesen zu haben.
Ich habe Ihm doch geschrieben das er nicht soviel nebenbei verdienen darf und er sich besser bei der ARGE informieren sollte.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Wo liest du raus das er sich beim Finanzamt anmelden will ? Ich lese im ersten Beitrag etwas von steuerfreiem Nebenverdienst
...und wollte mir nen Gewerbeschein holen da ich im Moment Ware im Verkaufswert von ca. 10000 Euro verkaufen möchte.
Gewerbe ist nie steuerfrei, Gewerbe löst prinzipiell immer Gewerbesteuern aus. Ob diese dann unter einen Freibetrag rutschen steht auf einem anderen Blatt.


Silica schrieb:
Da man beim ALG2 nichts nebenher machen kann ohne nicht auch das Amt in Kenntniss zu setzen muss er sich da eh melden.
DAS ist die einzig korrekte Antwort: Die Bundesagentur MUSS in Kenntnis versetzt werden, und zwar frühzeitig. Die wird dann aber eine gaaaanz blöde Frage stellen:
Woher kommen 10.000€ Warenwert, die da zum Verkauf stehen? Warum wurden die bei der initialen Beantragung von ALG II nicht angegeben, warum wurden sie nicht bereits veräußert?

My Name Nobody schrieb:
Wie kommst du auf den Kaufmann? War doch gar nicht die Frage. Nochmal ließ die Frage und nur die Frage.
Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB) oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird (§§ 2 ff. HGB) und Waren oder Wertpapiere auf eigene Rechnung verkauft.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann_(HGB)

Wenn hier ein Warenwert von 10k€ vertickt werden soll und direkt im Eingangspost von einem Gewerbeschein die Rede ist, dann haben wir hier ein Handelsgewerbe -> HGB greift.
Wenn statt dessen als Privatmann verkauft wird, was bei dem Warenwert auch kein Problem ist (sonst könnte man ja nie ein Auto verkaufen), sieht die Sache anders aus. Hier zählt in erster Linie das BGB. Dann braucht man aber auch keinen Gewerbeschein. Die einmaligen Einkünfte aus dem Verkauf des Warenbestandes, worum auch immer es sich handelt, müssen nur als Einkommen korrekt gegenüber dem Finanzamt angegeben werden... und natürlich gegenüber der ARGE.


Rum wie num bleibt nur zu sagen:
1.) 10.000€ wird man hinsichtlich der Einkommenssteuer so oder so nicht in den Freibetrag quetschen können, der liegt >1000€ darunter. Diese Freibeträge zählen aber so oder so nicht für ALG2-Empfänger, da sehen die Regelungen ganz anders aus. Näheres verrät das Amt... man muss ja eh hin wegen
2.) 10.000€ Warenwert müssen irgendwo mal angegeben werden. Spätestens wenn man wirklich Einkünfte erzielt, werden diese mit H4 verrechnet. Bei der Summe fällt man für einige Monate aus der Bedürftigkeit.... Natürlich könnte das Amt auch einfach fragen, woher man jetzt diese Waren gezaubert hat und danach wegen Sozialbetrug ermitteln...
 
Daaron schrieb:
Silica: Da man beim ALG2 nichts nebenher machen kann ohne nicht auch das Amt in Kenntniss zu setzen muss er sich da eh melden.

DAS ist die einzig korrekte Antwort:

Wie kann das die einzig richtige Antwort sein wenn die Frage komplett anders lautet?
Wieso versuchst du mir den Kaufmann zu erklären? Hast du überhaupt meine Ausage dazu verstanden?

Man sollte sich auf das wesentliche Beschränken. Und das ist ausschließlich die Frage des TE.

i7875K schrieb:
Habe was von 1400 Euro pro Monat gehört (steuerfrei) stimmt das?

Was er dann macht, ob er ein Amt versucht zu betrügen oder woher er seine Ware hat, ist nicht Thema des Theards. Genauso wie es keine Harz oder Hartz 4 Empfänger gibt.
 
Es wird doch wohl mal möglich sein, wenigstens eine Diskussion zivilisiert zu führen, ohne direkt auf eine emotionale Ebene abzudriften, bei der es sodann nur noch darum geht prinzipiell Recht zu behalten und den Diskussionspartner anzugreifen/anzufeinden. Dem TE ist so sicherlich nicht geholfen..
 
danke für eure Antworten und danke an diRAM für die Ermahnung, sachlich zu bleiben oder es ganz sein zu lassen.

ich habe vor die Beamer die ca. 10000 Euro wert sind zu versteigern.
Danach will ich nix mehr versteigern.

Was wäre dann am sinnvollsten bzw. welche Option bringt mir am meisten Geld ein?

Kleingewerbe? Kann ich mich dann wieder gleich abmelden um Steuern zu sparen weil ich sowieso nicht dauerhaft was verkaufen möchte?

Ich muss die Ware auch nicht auf einmal verkaufen, so nötig hab ich das Geld auch nicht

die Beamer gehören übrigens noch jemanden, er verlangt lediglich 2500 Euro von mir dafür

und ja ich kenne mich nicht aus, deshalb frage ich ja hier nach.

Und wie siehts aus wenn ich mir nen Teilzeitjob suche und erst dann die Ware verkaufe?


(Edit: die Beamer sind nicht "geklaut" und im gebrauchten Zustand)


ich kenn auch gewisse Leute, die arbeiten bei gewissen Fahrradstationen als 1 Euro Jobber bzw. Bürgerarbeit (steuerpflichtig), versteigern gebrauchte Fahrradteile bei ebay, die hatten ebenfalls noch nie Probleme mit dem Finanzamt
 
Zuletzt bearbeitet:
i7875K schrieb:
Kleingewerbe? Kann ich mich dann wieder gleich abmelden um Steuern zu sparen weil ich sowieso nicht dauerhaft was verkaufen möchte?
Privatverkauf... wenn du eben nicht gerade Massen davon verkaufen willst.
Eine Gewerbeanmeldung (egal ob Kleinunternehmer oder nicht) ist immer mit einigen Bedingungen verbunden... z.B. zusätzlichen steuerlichen Pflichten, du musst vorher die potentiell Wirtschaftlichkeit des Betriebs nachweisen (Stichwort Geldwäsche),...

die Beamer gehören übrigens noch jemanden, er verlangt lediglich 2500 Euro von mir dafür
Da frag ich mich: Warum verkauft ER sie dann nicht für 10k? Nun gut, das soll nicht Gegenstand der Diskussion sein... ist nur eigenartig.

Und wie siehts aus wenn ich mir nen Teilzeitjob suche und erst dann die Ware verkaufe?
Bringt nichts.
1.) die 2.500€ Investition pro Beamer müsstest du dem Amt bereits jetzt anmelden bzw. weiß das Amt bereits, dass du über Mittel verfügst. Warum sie dir dann noch was geben... tja....
2.) die 10.000€ Einnahmen pro Verkauf musst du definitiv bei der ARGE anmelden. Bei Sozialbetrug wird dir hier wohl keiner helfen.
3.) auf der Einkommenssteuererklärung musst du die Einnahmen (und Ausgaben) pro Beamer ebenfalls angeben. Alles andere wäre Steuerhinterziehung. Es ist auch deutlich mehr, als dein Freibetrag zulässt...

(Edit: die Beamer sind nicht "geklaut" und im gebrauchten Zustand)
Nur vom Laster gefallen? :lol:

ich kenn auch gewisse Leute, die arbeiten bei gewissen Fahrradstationen als 1 Euro Jobber bzw. Bürgerarbeit (steuerpflichtig), versteigern gebrauchte Fahrradteile bei ebay, die hatten ebenfalls noch nie Probleme mit dem Finanzamt
Nun... 2 Varianten... Entweder, sie geben das Zeug an und es ist so wenig, dass es sich unterhalb der Freibeträge bewegt, oder aber sie machen das alles schwarz und wurden noch nicht erwischt.
Die Frage ist auch, woher die Fahrradteile kommen. Abgezweigt bei den Fahrradstationen? Dann werden die den Verkauf ganz sicher nicht beim Finanzamt anzeigen. Diebstahl und Hehlerei vertragen sich nicht gut mit korrekten Steuerbelegen.

Pandora schrieb:
Aber auch das lässt sich einfach lösen, Barzahlung, über das Konto eines bekannten laufen lassen etc.
Also empfiehlst du hier eine gesunde Mischung aus Sozialbetrug und Steuerhinterziehung? Clever...
 
sicher, dass die Beamer noch 10.000€ wert sind?
die haben einen nicht zu verachtenden Wertverfall.

Beispiel: mein alter Mitsubishi HC5500 (Neupreis 1500€) geht nach 5 Jahren für 300€ weg.
um welche Modelle handelt es sich denn?

ich will deinem Bekannten ja nichts unterstellen, aber keiner Verschenkt Ware im wert von 10.000€ für 2500€,
die Wird vermutlich weit weniger wert sein!
 
Wenn hier ein Warenwert von 10k€ vertickt werden soll und direkt im Eingangspost von einem Gewerbeschein die Rede ist, dann haben wir hier ein Handelsgewerbe -> HGB greift.
Wenn statt dessen als Privatmann verkauft wird, was bei dem Warenwert auch kein Problem ist (sonst könnte man ja nie ein Auto verkaufen), sieht die Sache anders aus. Hier zählt in erster Linie das BGB. Dann braucht man aber auch keinen Gewerbeschein. Die einmaligen Einkünfte aus dem Verkauf des Warenbestandes, worum auch immer es sich handelt, müssen nur als Einkommen korrekt gegenüber dem Finanzamt angegeben werden... und natürlich gegenüber der ARGE.

An dem zitierten Text ist rechtlich nahezu jedes Detail rechtlich unzutreffend.

Weder löst ein Verkaufsvolumen von 10.000 Euro, noch die öffentlich-rechtliche Verpflichtung, ein Gewerbe anzuzeigen, die Kaufmannseigenschaft automatisch aus, die Fakten sprechen hier eher dagegen.
Weiterhin ist das BGB stets auch bei Geschäften unter Beteiligung von Kaufleuten einschlägig, das HGB gilt dann u.U. ergänzend oder als speziellere Norm.
Ob eine "Unternehmung" als Gewerbe i.S.d. Gewerbeordnung einzuordnen und damit anzuzeigen ist, bemisst sich dann zuletzt auch nicht an starren Wertgrenzen, sondern schlicht daran, ob der Gewerbebegriff erfüllt ist.
 
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