Dangermany
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2004
- Beiträge
- 832
Hallo Community!
Ich habe mal eine Frage:
Wenn ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay agiere muss ich natürlich die 19% MwSt. an das Finanzamt abführen. So weit so gut, das mache ich ja auch.
Wenn aber nun ein Kunde zu mir in das Ladenlokal kommt und will etwas verkaufen, dann kann er mir vielleicht eine Quittung unterschreiben, darf als Privatperson aber keine Mehrwertsteuer aufführen.
Also muss ich neben meinen Gebühren, die ich für die Auktion bezahle auch die 19% einbehalten, sehe ich das richtig?
Beispiel: Jemand kommt in den Laden und legt mir beispielsweise 50 Tickets für Madonna auf den Tisch. An und für sich ist ja schon das Ticket ein Beleg, da dort ja normalerweise der Betrag inkl- MwSt. der ja auch gezahlt worden ist, vermerkt ist. Wenn ich das nun für 119 Euro bei Ebay verkaufe, dann sind 19 Euro davon Steuern. Dann gehen nochmal die Einstellgebühren und die Ebay-Provision von 7% bei Tickets ab. Wenn der Kunde nun aber keine Rechnung über den Einkauf der Tickets vorlegen kann, habe ich nichts, was ich gegen die einbehaltene MwSt. verrechnen kann - also muss ich die ja auch einbehalten, oder?
Besten Dank für eure Antworten
DanGermany
Ich habe mal eine Frage:
Wenn ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay agiere muss ich natürlich die 19% MwSt. an das Finanzamt abführen. So weit so gut, das mache ich ja auch.
Wenn aber nun ein Kunde zu mir in das Ladenlokal kommt und will etwas verkaufen, dann kann er mir vielleicht eine Quittung unterschreiben, darf als Privatperson aber keine Mehrwertsteuer aufführen.
Also muss ich neben meinen Gebühren, die ich für die Auktion bezahle auch die 19% einbehalten, sehe ich das richtig?
Beispiel: Jemand kommt in den Laden und legt mir beispielsweise 50 Tickets für Madonna auf den Tisch. An und für sich ist ja schon das Ticket ein Beleg, da dort ja normalerweise der Betrag inkl- MwSt. der ja auch gezahlt worden ist, vermerkt ist. Wenn ich das nun für 119 Euro bei Ebay verkaufe, dann sind 19 Euro davon Steuern. Dann gehen nochmal die Einstellgebühren und die Ebay-Provision von 7% bei Tickets ab. Wenn der Kunde nun aber keine Rechnung über den Einkauf der Tickets vorlegen kann, habe ich nichts, was ich gegen die einbehaltene MwSt. verrechnen kann - also muss ich die ja auch einbehalten, oder?
Besten Dank für eure Antworten
DanGermany