gewerbliche Ebay-Vermittler - wie muss ich MWSt handhaben?

Dangermany

Lieutenant
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Juni 2004
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832
Hallo Community!

Ich habe mal eine Frage:

Wenn ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay agiere muss ich natürlich die 19% MwSt. an das Finanzamt abführen. So weit so gut, das mache ich ja auch.

Wenn aber nun ein Kunde zu mir in das Ladenlokal kommt und will etwas verkaufen, dann kann er mir vielleicht eine Quittung unterschreiben, darf als Privatperson aber keine Mehrwertsteuer aufführen.

Also muss ich neben meinen Gebühren, die ich für die Auktion bezahle auch die 19% einbehalten, sehe ich das richtig?

Beispiel: Jemand kommt in den Laden und legt mir beispielsweise 50 Tickets für Madonna auf den Tisch. An und für sich ist ja schon das Ticket ein Beleg, da dort ja normalerweise der Betrag inkl- MwSt. der ja auch gezahlt worden ist, vermerkt ist. Wenn ich das nun für 119 Euro bei Ebay verkaufe, dann sind 19 Euro davon Steuern. Dann gehen nochmal die Einstellgebühren und die Ebay-Provision von 7% bei Tickets ab. Wenn der Kunde nun aber keine Rechnung über den Einkauf der Tickets vorlegen kann, habe ich nichts, was ich gegen die einbehaltene MwSt. verrechnen kann - also muss ich die ja auch einbehalten, oder?

Besten Dank für eure Antworten

DanGermany
 
AW: gwerbliche Ebay-Vermittler - wie muss ich MwSt.-Steuer handhaben?

In diesem Fall greift die Differenzbesteuerung nach §25a, d.h. die Steuerschuld wird aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufpreis ermittelt:

Der Kunde bietet dir ein Ticket für Madonna zum Preis von 60 EUR (brutto = nett, da Privatkunde) an, du erzielst einen Verkaufspreis von 100 EUR. Aus der Differenz 100 EUR - 60 EUR ergibt sich eine Steuerschuld von 40 EUR / 1.19 * 0.19 = 6,39 EUR. Gegen diese Steuerschuld kannst du noch aus den Kosten für Ebay die Vorsteuer verrechnen.
Dem Käufer des Tickets darf die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden, bei zu unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer bist du in vollem Umfang für diese haftbar, d.h. stellst du eine Rechnung über 84 EUR zzgl. 16 EUR Umsatzsteuer aus, wird der Fiskus die 16 EUR von dir einfordern.

greetings, Keita
 
AW: gwerbliche Ebay-Vermittler - wie muss ich MwSt.-Steuer handhaben?

Danke für die Antwort !

OK - aber was ist, wenn der Kunde mir keine Rechnung oder Quittung ausstellen will? Ich habe da was von Eigenrechnung gelesen. Ist da was möglich?

Meine Recherchen haben bisher ergeben, dass ich das so ausstellen kann - allerdings waren meine Informationen da eher unbefriedigend - die MwSt. ist nunmal ein sehr beträchtlicher Faktor.

Beste Grüße
DanGermany
 
Zuletzt bearbeitet: (hatte Rechtschreibfehler drin)
AW: gwerbliche Ebay-Vermittler - wie muss ich MwSt.-Steuer handhaben?

Du kannst in solchen Fällen einen Eigenbeleg erstellen, allerdings können Vorsteuern von Aufwendungen, die auf diese Weise belegt werden, nicht also solche in Abzug gebracht werden. Da es sich aber eh i.d.R. um Privatpersonen handeln dürfte, besteht ja sowieso keine Abzugsmöglichkeit.

greetings, Keita
 
Wenn du ganz sicher gehen willst, dann rufe beim Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt etc. an. Die werden dir das sagen können.
 
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