Gewinn und Teilnahme ab 14j. >>>seit wann?

Heckman

Lt. Commander
Registriert
Juni 2007
Beiträge
1.190
Hallo Leute,

wenn ihr öfters mal die Werbung schaut hab ihr sicher schon mal diese "Rufen sie an und Gewinnen sie 5000€ und beantworten diese Frage" auf RTL und co gesehen.

Ja gut ist ja nichs besonderes aber mir ist da jetzt mal aufgefallen das unten im Kleingedruckten steht Gewinn und Teilnahme ab 14J. WTF?!

Hab ich irgendwas verpasst oder ist es nur ein Mythos das Geldgewinne gesetzlich erst an18j ausgeschüttet werden dürfen:freak:

Bitte klärt mich auf.

Mfg
 
Ein 14 jähriger ist nur eingeschränkt geschäftsfähig und darf nur über Taschengeld-übliche Summen verfügen.

Ich denke bei diesem Beschiss-Hotlines geht es eher um die Summen, die du aufwenden musst, dass du einmal durchkommst.

Geldgewinne sollten keine Rolle spielen - sagt mir mein rechtliches Halbwissen.
 
Also ich gehe jetzt mal davon aus das da keiner so wirklich durchkommt.
Die Leute die da immer "angeblich" durch kommen können auch irgendwelche Mitarbeiter aus dem Konzern sein.
Ich bezweifel es also eher das da wirklcih oft leute geld gewinnen.
Diese "rufen Sie an und gewinnen Sie noch heute 10000€" sendungen finde ich einfach nur abzockerei und wenn die jetzt schon Jugendliche ab 14J. dazu "auffordern" bzw. denen das anbieten ist das echt nur geldschieberei und die Kinder bekommen auch noch ärger von den Eltern wenn da aufeinmal eine Telefonrechnung von 100€ ins Haus flattert.
Ich rate nur jedem Finder weg von solchen Sendungen.
Der Größte beschiss ist immer noch 9Live, bloß Finger weg:evillol:

LG
 
Gewinnen kann ein Vierzehnjähriger immer. Die Frage ist, ob er überhaupt wirksam den Glückspielvertrag - oder wie auch immer man das nennen möchte - abschließen kann. Das wage ich unabhängig von der Gebühr zu bezweifeln, denn im berühmten "Taschengeldparagraphen" (§ 110 BGB) steht:
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Ein Anruf auf die Telefonrechnung der Eltern gehört da vermutlich nicht mit rein. Es gab auch schon Gerichtsurteile, die den wirksamen Vertrag verneinten, wenn das Taschengeld zwar prinzipiell zur freien Verfügung war, einige Sachen aber als ausgeklammert galten (damals war es eine Softair gegen die die pazifistischen Eltern was hatten).

Mit Einverständnis der Eltern ist das natürlich immer möglich, der Paragraf regelt nur eine Ausnahme.

Die Einblendung ist mE nur Bauernfang, um die Kinder zu motivieren. Die wenigsten Eltern werden wegen ein paar Euro Telefongebühren gleich den Fernsehsender verklagen...
 
Zurück
Oben