GEZ Anmelden

lovechan

Lt. Commander
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Juni 2009
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Hi,

ich denke jeder ist genervt von dem Thema, aber dennoch ein Frage.
Ich bin umgezogen, habe mich aber noch nicht umgemeldet.
D.h. die GEZ kriegt wohl meine Daten vorerst nicht in der März Welle.

Grundsätzlich beziehe ich Bafög und wäre ja befreit, allerdings würde ich es erst jetzt den Antrag auf Befreiung stellen.

Heißt das ich müsste die Gebühren jetzt rückwirkend ab Januar trotzdem bezahlen, weil es bei der GEZ ja keine rückwirkenden Befreiung gibt, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich lote nun aus, was besser ist. sich dort zu melden oder es auszusitzen :D.

Annahme: Einzug 01.01.2013.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Vielen Dank
 
Tja grundsätzlich bis du verpflichtet zu zahlen und grundsätzlich ist es unsozial sich durch zu schnorren, was du machst kannst nur du wissen.
 
Also ich bin ja Befreit (theoretisch).
Finde es nur arg beschissen, dass ich zwar rückwirkend (bis zum Befreiungsantrag) zahlen müsste, aber nicht rückwirkend befreit werden kann.

irgerndwie ungerecht.

Klar kann man jetzt sagen, selber schuld wenn man sich nicht von Anfang an befreien lassen hat, aber das ist ja jetzt nicht das Thema.
 
Es mag ungerecht sein, allerdings steht das explizit auf der gez Seite, dass du dich rückwirkend nicht befreien lassen kannst.

Ich würds dennoch versuchen, sofern du einen Nachweis hast. Stell dich aber darauf ein, dass sie da eher nicht nachgeben werden.
 
was hindert dich daran, beim Ummelden den 1.3.2013 anzugeben?
oder den 1.4.2013 .....

Problem gelöst :D
 
florian. schrieb:
was hindert dich daran, beim Ummelden den 1.3.2013 anzugeben?
oder den 1.4.2013 .....

Problem gelöst :D

Wie ist das gemeint?
Seit dem ersten Januar gibt es die Haushaltsabgabe,sprich ab da ist er auf jeden Fall gebührenpflichtig.
Wenn er erst jetzt die Befreiung beantragt, dann ist er trotzdem für den Zeitraum zwischen Januar und März zahlungspflichtig.
Da bringt es ihm nichts einfach ein anderes Datum für den Umzug anzugeben.
Das funktioniert nicht mehr so einfach wie früher vielleicht ;)
Wenn man sich wirklich nicht rückwirkend befreien lassen kann, dann wirst du wohl nicht drum rum kommen.
Oder hast du vor dem Umzug schon die Gebühr bezahlt?

Das mit dem späteren Datum würde nur funktionieren, wenn jemand anderes für deinen alten Wohnsitz die Gebühren schon bezahlt hat.
Allerdings läufst du dann in die Gefahr, dass beim Abgleich mit dem Meldeamt herauskommt das du schon früher umgezogen bist.
Oder hast du dich auch noch nicht beim Meldeamt umgemeldet?

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn er erst jetzt seinen eigenen Wohnsitz hat, dann muss er auch nicht für "Früher" bezahlen...
 
Das ist richtig, aber er hat nicht gesagt das es sein erster eigener Wohnsitz ist.
Er könnte auch davor schon alleine gewohnt habe, bisher keine Gebühr gezahlt haben und trotzdem zum 1.1.2013 umgezogen sein.
Falls es der erste eigene Wohnsitz ist, dann bleibt die Frage ob er sich schon beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hat.
Sollte er ja zumindest schon gemacht haben.

Gruß
 
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