Gigabyte Garantiefall - Abwicklung?

Goozilla

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Hallo,

habe nach 15Jahren IT tatsächlich mal einen Ausfall in der Garantiezeit. Dies betrifft eine GTX 570 OC. Der Händler anobo.de rät die Abwicklung direkt über Gigabyte in Hamburg abzuwickeln. Nach einem telefonat mit Gigabyte (+49-40-25 33 040) wurde mir gesagt "Das geht nur über den Händler und mein Händler wäre wohl falsch informiert".

Da natürlich ein schnelle Abwicklung in dem Fall wichtig ist richtet sich meine Frage an all die die mit Gigabyte Service und Garantiefällen schon Erfahrung gemacht haben. Ich vermute wenn es über den Händler geht das 3-4Wochen da locker vergehen können.

Zudem bekomme ich zwei unterschiedliche Adressen:

Anobo:

G.B.T Technology Trading GmbH
Ausschlager Weg 41
20537 Hamburg
Herstellergarantie: 1 Jahr(e)
Telefon: 01803 428468 (Tech)
Webseite: http://www.gigabyte.de/
E-Mail: tech-gbt@giga-byte.com

Gigabyte Homepage:

Grafikkarten:
GIGABYTE Germany Branch (G.B.T. Technology Trading GmbH)
Address: Bullenkoppel 16, 22047 Hamburg
TEL: +49-40-25 33 040
 
über den händler regeln. (wobei ich anobo nicht kenne; aber bei ditech/alternate hat es bis jetzt immer problemlos funktioniert)

das eine wird die adresse sein wo die garantiefälle abgewickelt werden, und die andere möglicherweise den firmensitz angeben.
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, manchmal auch der Händlers. An eine Garantie kann (da es eine freiwillige Leistung ist) der Anbieter Bedingungen knüpfen (Versand im Originalkarton usw.).

Gewährleistung leistet einzig der Händler, und der ist gesetzlich dazu verpflichtet. Die Dauer beträgt 2 Jahre, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt, d. h., dass nach 6 Monaten der Händler darauf bestehen kann, das du nachweisen musst, dass der Schaden von Anfang an bestanden hat.
 
Hatte mal ein defektes Gigabyte Mainboard, was ich über Alternate abgewickelt habe, hat damals glaube knapp 5 Wochen gedauert.
 
Wie alt is das kaputte Teil denn?
Der Händler ist laut gesetzlicher Gewährleistung dein erster Ansprechpartner, will heißen, er muss (innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung) nacherfüllen. Du darfst dir als Kunde aber selbst aussuchen, ob du eine Neulieferung oder eine Reperatur willst! (siehe Paragraph 439 BGB)
 
c137 schrieb:
Wie alt is das kaputte Teil denn?
Der Händler ist laut gesetzlicher Gewährleistung dein erster Ansprechpartner, will heißen, er muss (innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung) nacherfüllen. Du darfst dir als Kunde aber selbst aussuchen, ob du eine Neulieferung oder eine Reperatur willst! (siehe Paragraph 439 BGB)

Wenn du schon Paragraphen aufführst, lies sie doch bitte auch bis zum Schluß (bzw. in diesem Fall einschließlich Absatz 3!)
 
Ja, gelesen. Da steht, dass der Verkäufer die gewünschte Art der Nacherfüllung vereigern kann, wenn sie mit unverhältismäßig hohen Kosten oder einem unverhältnismäßig großem Aufwand verbunden ist.
IMHO sind die Kosten einer Neulieferung (für den Händler zum gleichen oder ähnlichen Preis wie das Originalteil) aber durchaus angemessen, der Absatz bezieht sich meiner Meinung nach eher auf Lieferung von Teilen, deren Verfügbarkeit eingeschränkt ist o.Ä. (klassisches Bsp. Unikat oder streng limiterte Auflage).
Versuchen kann man´s sowieso immer.
 
Was ist den kaputt? Nach 6 Monaten tritt halt die Beweislastumkehr ein, d.h. du musst beweisen, dass die GraKa bereits bei Auslieferung den Fehler hatte oder dazu veranlagt war und nicht du die kaputt gemacht hast.
 
- Grafiktreiber wird während 3D Anwendungen (Spielen) zurückgesetzt
- Bild wird grün oder grau und komplettes System friert ein
- Rechner bootet sporadisch nicht und braucht einen Hard-Reset (BS Neustart funktioniert es teilweise nicht)

Gegenmaßnahmen:

- verschiedene Grafiktreiber Versionen getestet
- BS neu installiert
- 12Std MemTest
- andere Grafikkarte (ohne Probleme)
 
Hatte vor kurzem auch Freezes mit einer Gigabyte GTX560Ti OC 1GB. Verschiedene Treiber ausprobiert, MemTest usw. - mit ner alten 8800GT ging alles perfekt.
Mein Händler hat sie anstandslos zurückgenommen und hat mir sogar eine Sapphire HD7850 OC 2GB (allerdings zum Fast-Marktpreis für 40€ Zuzahlung) angeboten.

IMHO ist der Fehlerbeschreibung zu entnehmen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang veranlagt war.
 
Hi,
@c137 du bist wohl kein Jurist. Deshalb solltest du auch keine rechtliche Bewertung der Fälle vornehmen.
IMHO ist der Fehlerbeschreibung zu entnehmen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang veranlagt war.
Gestern 14:27

Zunächst greift, nach mehr als 6 Monaten nach dem Gefahrübergang die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war (§ 476 BGB) nicht mehr.

Dies ändert allerdings nichts daran, daß man gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche hat, bloß muß man nunmehr nachweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestand.

Geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Grafikkarte vorhanden war, traf hier den Händler zunächst die Pflicht und das Recht zur Nachbesserung im angemessenen Zeitrahmen.

Wenn dieser sich darauf berufen sollte, der Mangel sei im Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden gewesen, müssten Sie für den Fall, dass Sie Ihre Gewährleistungsansprüche gerichtlich durchsetzen wollten, beweisen, dass bereits bei Übergabe das Gerät fehlerhaft war. Ob Ihnen das gelänge vermag ich natürlich leider nicht abschließend zu beurteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein ich bin kein Jurist und wollte auch nicht den Eindruck erwecken, sorry. Ich dachte durch "IMHO" käme das zum Ausdruck.
Ich habe in Beitrag #9 auf die Beweislastumkehr hingewiesen. Und so viel wie ich bis jetzt von dem Fehler weiß, finde ich es logisch, dass der bereits bei Gefahrenübergang vorhanden/angelegt war. (In meinem Fall, siehe Post #11, fand das mein Händler auch.) Wie das hier der Verkäufer oder gar ein Richter sieht, weiß ich nicht.

Dennoch ändert das alles nichts daran, dass man mit einem vermuteten Sachmangel zum Händler = Verkäufer gehen sollte, nicht zum Hersteller.
 

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