Gigabyte GTX780 GHz Edition - nach Auftragsbestätigung Preis nach oben korrigiert

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Admiral Pro
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Hallo zusammen,

ich glaube, dass ich nach meinem Glück heute Früh nun "Stress" bekomme.

Heute Früh habe ich eine Gigabyte GTX 780 GHz Edition für 383€ zzgl. Versand bestellt. Incl. Porto kommen wir dann auf 392,99€. Das Problem ist nun, dass der Online-Versender 465,75€ haben will, weil durch ein Systemfehler die Mehrwehrtsteuer im Privatkundenbereich vergessen wurde.

Meine Frage ist nun: was ist die übliche Vorgehensweise? Muss man mir die Karte zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Preis verkaufen?

Vielen Dank für eure Bemühungen :)

Resident

€DIT:
Ich habe eben zum ersten Mal eine AGB gelesen :) Ich zitiere folgend zwei Passus: " notebooksbilliger.de AG ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden, die den Vertragsabschluss darstellt, anzunehmen." & "Unsere Preise im Privatkundenshop verstehen sich in Euro inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer,..."

Die Sache ist doch klar, oder?


€DIT 2:
Die Bestellung wurde seitens des Online-Versenders storniert. Das ist doch nicht rechtens, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Resident1985 schrieb:

Ohne Aufmachung/Wortlaut deiner "Auftragsbestätigung" kann man sich nur schwer eine Meinung bilden.

Ausserdem bliebe dem Shopbetreiber wahrscheinlich die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums.
 
Resident1985 schrieb:
Meine Frage ist nun: was ist die übliche Vorgehensweise? Muss man mir die Karte zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Preis verkaufen?

Ich bezweifle stark, dass seitens NBb eine Auftragsbestätigung erstellt wurde.
2. notebooksbilliger.de AG versendet unverzüglich nach Eingang eines Angebotes eine Bestätigung über den Inhalt des Angebotes, welche allerdings noch keine Annahme darstellt. notebooksbilliger.de AG ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden, die den Vertragsabschluss darstellt, anzunehmen.
Du hast wohl nur die besagte Bestätigung über den Erhalt deines Kaufwunsches (autom. generierte Mail) erhalten. Eine wirkliche Auftragsbestätigung ist das nicht.
 
steht doch eindeutig in den agbs:

2. notebooksbilliger.de AG versendet unverzüglich nach Eingang eines Angebotes eine Bestätigung über den Inhalt des Angebotes, welche allerdings noch keine Annahme darstellt. notebooksbilliger.de AG ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden, die den Vertragsabschluss darstellt, anzunehmen.

3. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail. Sollte der Kunde keine zustellbare E-Mail-Adresse besitzen, erfolgt die Auftragsbestätigung mit Zustellung der Ware. Sollte notebooksbilliger.de AG das Angebot des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen angenommen haben, gilt das Angebot als abgelehnt. Über Produkte, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.


ich habe nochmal nachgeschaut. ich habe bei meiner letzten bestellung bei notebooksbilliger drei mails erhalten.
1.) eingang des angebots
2.) auftragsbestätigung (steht auch drüber)
3.) rechnung und versandbestätigung
 
Richtig, es ist eindeutig: mir wurde definitiv eine Auftragsbestätigung geschickt wodurch, siehe Punkt 2, ein Vertrag zustande gekommen ist. Diesen gilt es nach deutschem Gesetz einzuhalten.

Punkt 3 trifft nicht zu da ich eine gültige eMail-Adresse besitze, an welche auch die Auftragsbestätigung geschickt wurde.
 
Poste doch mal die email hier (anonymisiert), es kommt auf den genauen Text an.
 
Nein, auf den Text kommt es bei diesen Umständen nicht mehr an.

Allerdings verbleibt die Möglichkeit zur Anfechtung.

Ob dem Verkäufer tatsächlich ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum unterlaufen ist, lässt sich aber hier nicht beurteilen.

Grds. sind solche Irrtümer aber verhältnismäßig selten, bei den Beträgen sehe ich da zunächst keinen Anhaltspunkt.
 
Hier mal die Auftragsbestätigung:


Sehr geehrter ...,

vielen Dank für Ihre Bestellung bei notebooksbilliger.de.

Ihre Rechnungssumme beträgt 392,99 EUR


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A U F T R A G S B E S T Ä T I G U N G


notebooksbilliger.de AG
Wiedemannstraße 3
D-31157 Sarstedt


Rechnungsempfänger:


Auftrag 1 von 1
Kundennummer:
Auftragsnummer:
Auftragsdatum: 28.11.2013


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Nummer Bezeichnung Menge Preis Gesamt
A 497981 Gigabyte GeForce GTX 780 GHz Edition Win 1 383,00 383,00

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Gesamtbetrag: 392,99 EUR
DHL Standard (Kreditkartenzahlung): 9,99 EUR
Zwischensumme: 383,00 EUR

Versandart: DHL Standard (Kreditkartenzahlung)

Ihre Bestellung wurde am 28.11.2013 um 12:45 Uhr erfasst. Frühster Versandtermin der Gesamtbestellung: ca. 2-4 Werktage







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Aufsichtsratsvorsitzender: Gerardus Marinus van Os
Registriert unter 'HRB 201279' beim zustaendigen Amtsgericht in D-31134 Hildesheim
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Vorstand Arnd von Wedemeyer (Vorsitzender)
Sascha Crocoll
David Patzer
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Aufsichtsrat Gerardus Marinus van Os (Vorsitzender)
Michael Haubrich
Manuel Pabst
 
Worin liegt die Begründung? Denn erstens ist ein Vertrag zustande gekommen. Zweitens: alle Preise verstehen sich im Privatkundenbereich incl MwSt. Da kann mir niemand erzählen das im heutigen Zeitalter eine Software nicht in der Lage ist automatisch 19% auf den veranschlagten Verkaufspreis zu hauen. Drittens ist in deren AGB nirgends die Rede davon wie mit Preisirrtümern umgegangen wird. Viertens: es hat 17 Minuten gedauert bis meine Zahlungsfähigkeit autorisiert wurde. Dieses wurde bestimmt manuell geprüft und auf einen Knopf gedrückt, dass die automatische Auftragsbestätigung raus kann.

Sorry, ich bin nicht unbelehrbar, nur stimmt hier grundlegend was nicht.
 
Das Recht, einen bestehenden Vertrag wegen Irrtums anzufechten, ergibt sich aus den § 119 ff. BGB.

Hier wäre nur eine Anfechtung nach 119 BGB denkbar.

Ob der Verkäufer hier tatsächlich einen tauglichen Anfechtungsgrund vorweisen kann, lässt sich ohne weiteres aber nicht feststellen.
Ich gebe dir allerdings insoweit recht, dass die Beträge eher nicht für einen relevanten Irrtum sprechen.
 
Unfassbar wie manche bereits bei 80€ die Menschlichkeit verlieren.

mein gott, denen ist nen Fehler unterlaufen, Akzeptier das einfach und versuch nicht Profit daraus zu schlagen.
 
Glaub mir Florian, ich verdiene genug Geld um darauf verzichten zu können. Wenn du zu denen gehörst die zu allem Ja und Amen sagen und sich gerne für alles bücken weil sie nicht in der Lage sind ihre Meinung zu vertreten und zu dem stehen können woran sie glauben tut es mir nicht leid für euch. Nur mal nebenbei: wieso kümmert dich der Thread wenn du diesem keine Ernsthaftigkeit gegenüberbringen kannst?
 
Resident1985 schrieb:

Ja, Fairness spreche ich grundsätzlich die Ernsthaftigkeit ab.

Und nun? Hast du denen schon geschrieben und auf deinen Kaufvertrag hingewiesen? Wie weit willst du gehen? Klagen? Wie viel Aufwand ist Dir das wert?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
.......das gab es doch alles schon x-mal.
Wenn der Shop einem Irrtum unterlegen ist, hat er das Recht den Auftrag zu stornieren.
Es gab in der Vergangenheit zwar schon Fälle wo der Shop aus Kulanz dann doch geliefert hat - diese stellen aber die große Ausnahme dar!

Davon ab sehe ich auch nicht das hier ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Vertrag kommt erst mit Lieferung der Ware zustande! Nicht mit Übersendung der Computer generierten AB!

weil sie nicht in der Lage sind ihre Meinung zu vertreten
...hat er das nicht gerade gegen Dich getan, seine Meinung vertreten? Hätte er jetzt Deine Meinung annehmen sollen wenn diese nicht seine ist?

Passt schon.......

das im heutigen Zeitalter eine Software nicht in der Lage ist automatisch 19% auf den veranschlagten Verkaufspreis zu hauen.
ist bei uns im System eine 1 (mit Steuer) oder eine 2 (ohne Steuer) - Fehler kommen bei Eingaben natürlich vor........
 
Davon ab sehe ich auch nicht das hier ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Vertrag kommt erst mit Lieferung der Ware zustande! Nicht mit Übersendung der Computer generierten AB!

Das ist so pauschal falsch.
Wenn der Verkäufer in seinen AGB angibt, dass das Angebot des Kunden mit Übersendung der Auftragsbestätigung angenommen wird, dann kommt mit dieser auch ein Vertrag zustande.
I.Ü. müsste das nicht mal in den AGB geregelt sein, denn auch durch Auslegung würde man hier zu keinem anderen Ergebnis kommen.

Wenn der Shop einem Irrtum unterlegen ist, hat er das Recht den Auftrag zu stornieren.

Auch das ist so pauschal falsch, nicht jeder Irrtum berechtigt zur Anfechtung.
 
Irrtümer über Preisangaben sind im Onlinehandel nach der Rechtsprechung erst dann ein wirksamer Anfechtungsgrund, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen wahrem Wert und Preisangabe besteht. Eine 19% Differenz zählt nach Meinung der Gerichte bislang nicht hierunter.

Der TE hat deswegen ein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages und kann diesen meiner Meinung nach auch einklagen, ggf. Schadenersatz über die Preisdifferenz bei anderweitigem Kauf (was ich empfehlen würde).
Ich persönlich würde nicht klagen, da Fehler Jedem überall passieren können.
 
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