Gigabyte GTX780 GHz Edition - nach Auftragsbestätigung Preis nach oben korrigiert

Irrtümer über Preisangaben sind im Onlinehandel nach der Rechtsprechung erst dann ein wirksamer Anfechtungsgrund, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen wahrem Wert und Preisangabe besteht. Eine 19% Differenz zählt nach Meinung der Gerichte bislang nicht hierunter.

Das stimmt so natürlich nicht, denn es kommt bei einem Irrtum nicht darauf an, wie "stark" man sich geirrt hat, sondern nur ob ein relevanter Irrtum im Sinne des § 119 BGB vorliegt.
Die klassischen und auch überwiegend gerichtlich anerkannten Irrtümer sind Zahlendreher bzw. Stellenverschiebungen (10 statt 100 etc.).

Es ist aber auch denkbar, dass jemand fälschlich auf ein Symbol klickt (ohne USt.), obwohl er auf das gegenteilige (inkl. USt.) klicken wollte. Das würde wohl auch einen Irrtum i.S.v. 119 BGB darstellen.
 
Natürlich stimmt meine Aussage.

Wer sich wo wie verklickt, ist für die Beurteilung des Gerichtes unerheblich. Es kommt allein auf die Höhe des Preismissverhältnisses an. Und 10 statt 100 sind z. Bsp. 90% Prozent Preisdifferenz. Bei 89 statt 98 ist z. Bsp. die Preisdifferenz unerheblich, trotz Zahlendrehers.

Der Betrag der Preisdifferenz ist übrigens das Wesensmerkmal eines relevanten Irrtums.
Du versuchst wieder einmal Nebelkerzen zu werfen, wo klare Worte und Ansagen hilfreicher sind.
 
Ich kann dir hier keine Nachhilfe im Allgemeinen Teil des BGB geben, die Urteile mitsamt Begründung lassen sich im Internet ja recht leicht finden und lesen.

Offene Fragen kann man dann ja klären.
 
Hallo zusammen,

an dieser Stelle wollte ich euch mitteilen, wie es schlussendlich ausgegangen ist und zitiere aus der eMail von Notebooksbilliger:

Wie Ihnen sicher anhand Ihrer Auftragsbestätigung auffiel, kam der Preisfehler dadurch zustande, dass in diesem Auftrag die MwSt. nicht berechnet wurde. Hierbei handelt es sich um einen Systemfehler unsererseits, was wir sehr bedauern.
Eine Durchführung dieses Auftrags ist gemäß deutschem Recht jedoch nicht zulässig, da der Verkauf exklusive Mehrwertsteuer unter diesen Umständen nicht gestattet ist.
Dem entsprechend sind wir leider auch gezwungen diesen Auftrag zu stornieren, damit nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird.
 
interessante Lösung von dem Laden - es ist ja keiner hier im Haus schuld das wir Fehler machen, das liegt an den pösen Gesetzen und wir können nicht anders............
 
Lars_SHG schrieb:
interessante Lösung von dem Laden - es ist ja keiner hier im Haus schuld das wir Fehler machen, das liegt an den pösen Gesetzen und wir können nicht anders............

Naja, wenn der Preis tatsächlich auch exkl. Mehrwertsteuer ausgewiesen war, dann ist das schon richtig, denn Privatpersonen müssen ja die Mehrwertsteuer zahlen.
 
Hier geht es nicht um Umsatzsteuerrrecht, sondern um die Frage, zu welchem Preis hier ein Vertrag geschlossen wurde.

Wenn die Gegenseite den Vertrag anficht, dann bestreitet sie das Zustandekommen zum günstigeren Preis ja nicht, im Gegenteil.

Die Umsatzsteuer muss dann vom niedrigeren Kaufpreis abgeführt werden.
 
Zurück
Oben