Doc Foster
Fleet Admiral
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Irrtümer über Preisangaben sind im Onlinehandel nach der Rechtsprechung erst dann ein wirksamer Anfechtungsgrund, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen wahrem Wert und Preisangabe besteht. Eine 19% Differenz zählt nach Meinung der Gerichte bislang nicht hierunter.
Das stimmt so natürlich nicht, denn es kommt bei einem Irrtum nicht darauf an, wie "stark" man sich geirrt hat, sondern nur ob ein relevanter Irrtum im Sinne des § 119 BGB vorliegt.
Die klassischen und auch überwiegend gerichtlich anerkannten Irrtümer sind Zahlendreher bzw. Stellenverschiebungen (10 statt 100 etc.).
Es ist aber auch denkbar, dass jemand fälschlich auf ein Symbol klickt (ohne USt.), obwohl er auf das gegenteilige (inkl. USt.) klicken wollte. Das würde wohl auch einen Irrtum i.S.v. 119 BGB darstellen.